Gelber Brief: Gerichtsvollzieher möchte Rundfunkgebühren bekommen, trotz dass ich Bafög bekomme

1. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mary Pary
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gelber Brief: Gerichtsvollzieher möchte Rundfunkgebühren bekommen, trotz dass ich Bafög bekomme

Hallo,
ich beziehe seit 10/2016 Bafög. Das ist auch alles bewilligt worden zur rechten Zeit.
Ich habe jedoch die Briefe der GEZ immer nicht beachtet.
Jetzt kam ein gelber Brief, und ich soll die Zahlungen bis heute (knapp 250,-) nachzahlen.

Wie kann ich vorgehen, damit ich den gewissen Beitrag nicht bezahlen muss. Eigentlich bin ich ja befreit.
Habe mich ehrlich gesagt nur nicht drum gekümmert.
Kann die GEZ trotzdem die Zahlung von mir verlangen?

Welche Schreiben muss ich an die GEZ oder/und an den Gerichtsvollzieher aufsetzen, um aus der Sache rauszukommen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Mary Pary):
Welche Schreiben muss ich an die GEZ oder/und an den Gerichtsvollzieher aufsetzen, um aus der Sache rauszukommen?


Da gibt es kein Schreiben mehr. Mit dem gelben Brief ist der Zug abgefahren.

Zitat (von Mary Pary):
Eigentlich bin ich ja befreit.


Nö, bist du nicht.

Zitat (von Mary Pary):
Habe mich ehrlich gesagt nur nicht drum gekümmert.


Dann kannst du nicht befreit sein, weil dazu muss man sich kümmern.

Zitat (von Mary Pary):
Kann die GEZ trotzdem die Zahlung von mir verlangen?


Natürlich. Und sogar durchsetzen. Weil du nicht befreit bist.

Also 250 EUR zahlen und sich schnellstmöglichst um die Befreiung kümmern.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Mary Pary):
Ich habe jedoch die Briefe der GEZ immer nicht beachtet.
Warum??? Ganz großer Fehler!

Zitat (von Mary Pary):
Wie kann ich vorgehen, damit ich den gewissen Beitrag nicht bezahlen muss.
Zu spät. Jetzt gilt es nur noch eine Pfändung abzuwehren indem zu schnellstmöglich selbst bezahlst.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17253x hilfreich)

sich schnellstmöglichst um die Befreiung kümmern. Und dann müßte es das Geld sogar zurück geben - zum Glück für die TE kann man inzwischen 3 Jahre rückwirkend befreit werden.
Dann kannst du nicht befreit sein, weil dazu muss man sich kümmern. Exakt - befreit sind Sie, wenn Sie das entsprechende Schreiben des Beitragsservices in der Hand halten. Im Moment hingegen kann man nur sagen, Sie wären befreit worden, wenn Sie sich drum gekümmert hätten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Mümmel gab Dir den Tipp, lese mal hier:https://www.audimax.de/versicherungen-finanzen-wohnen/spartipps-finanzen/muessen-studenten-gez-bezahlen-tipps-fuer-die-befreiung/

Da findest Du das Wort "Studenten"!
Hardy DD

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Und WIEDER einer der meint, alles richtig gemacht zu haben, und auf die Nase gefallen ist.

Wo kommt dieses Ammenmärchen her, dass man befreit IST nur weil XYZ erhält und Probleme sich lösen, in dem an Sie vermeintlich aussitzt?

...diese Frage ist tatsächlich ernst gemeint!

Man muss nun wirklich nicht viel Energie verwenden um heraus zu finden, dass man zunächst mal einen ANTRAG auf Befreiung stellen muss, wenn man befreit werden will. Wenn dieser dann positiv beschieden wird, ist man befreit.

Das Finanzamt überweist einem doch auch keine X Euro, nur weil man denkt, man hätte Anspruch auf eine Steuererstattung.

Also: Schnellstens Antrag stellen, Nachweis beipacken, und sich darum kümmern - so wie bereits mehrfach erklärt.

-- Editiert von Dezent am 01.03.2018 17:25

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Die Zwangsvollstreckung wird nicht gestoppt, nur weil Sie einen Befreiungsantrag stellen. Sie müssen auch auf das Schreiben reagieren.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119594 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Mary Pary):
Ich habe jedoch die Briefe der GEZ immer nicht beachtet.

Warum auch? die GEZ gibt es ja nun schon seit mehreren Jahren nicht mehr ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort



#10
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Mary Pary):
Welche Schreiben muss ich an die GEZ oder/und an den Gerichtsvollzieher aufsetzen, um aus der Sache rauszukommen?


Da gibt es kein Schreiben mehr. Mit dem gelben Brief ist der Zug abgefahren.

Zitat (von Mary Pary):
Eigentlich bin ich ja befreit.


Nö, bist du nicht.

Zitat (von Mary Pary):
Habe mich ehrlich gesagt nur nicht drum gekümmert.


Dann kannst du nicht befreit sein, weil dazu muss man sich kümmern.

Zitat (von Mary Pary):
Kann die GEZ trotzdem die Zahlung von mir verlangen?


Natürlich. Und sogar durchsetzen. Weil du nicht befreit bist.

Also 250 EUR zahlen und sich schnellstmöglichst um die Befreiung kümmern.

das ist so auch nicht richtig, das er die 250 Euro zahlen muss. Man kann sich rückwirkend von den Rundfunkgebühren befreien lassen, das war in meinen Fall auch so, da ich auch eigentich befreit bin und was schief gelaufen ist. Hat über einen guten Anwalt sehr gut geklappt und ich bin jetzt erst mal über 1 Jahr bei denen befreit. Gegen den Gerichtsvollzieher auch gleich Widerspruch einlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7138 Beiträge, 1494x hilfreich)

Da keine Befreiung vorlag ist die Forderung aber nun mal rechtens.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):

das ist so auch nicht richtig, das er die 250 Euro zahlen muss. Man kann sich rückwirkend von den Rundfunkgebühren befreien lassen, das war in meinen Fall auch so, da ich auch eigentich befreit bin und was schief gelaufen ist. Hat über einen guten Anwalt sehr gut geklappt und ich bin jetzt erst mal über 1 Jahr bei denen befreit. Gegen den Gerichtsvollzieher auch gleich Widerspruch einlegen.


Interessant wie man in so wenigen Sätzen so viel Unsinn schreiben kann...

1.) Von den Rundunkgebühren kann man sich NICHT (mehr) befreien lassen. Rundfunkgebühren werden nämlich seit fünf Jahren keine mehr berechnet

2.) Sie sind nicht "eigentlich" befreit. Sie haben eine BefreiungsVORAUSSETZUNG erfüllt und möglicherweise versäumt einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Befreit SIND Sie dann, wenn Ihnen Ihre zuständige Landesrundfunkanstalt eine solche bewilligt.

3.) Um rückwirkend befreit zu werden (bis zu drei Jahren), braucht man keinen "guten Anwalt". Das schafft jeder Mensch - selbst niedrigster Bildungsstufe - der einen Antrag auf Befreiung stellt, Befreiungsvoraussetzungen hat, und dafür sorgt dass dieser Antrag beim Beitragsservice ankommt. Das Anrecht auf rückwirkende Befreiung steht so deutlich im Gesetz, dass es hier keinen Interpretationsspielraum gibt, wo es vielleicht auf einen "guten Anwalt" ankäme.

4.) Gegen den Gerichtsvollzieher kann man keinen Widerspruch einlegen. Rechtsmittel kann man höchsten gegen die Maßnahmen einlegen, die er ergreift. ABER: Wenn der GVZ einen rechtskräftigen Titel hat (=Festsezungsbescheid), haben Sie als Betroffener gründsätzlich Pech gehabt. Wenn der GVZ die Vollstreckung aussetzt - z.B. weil er sieht das Sie eine Befreiungsvoraussetzung haben und Ihnen etwas Zeit verschaffen will - ist das ein reines Entgegenkommen, nicht mehr, und nicht weniger.

Ach ja: Ich hoffe das Sie Ihren Anwalt selber bezahlt haben und so ein Unsinn nicht durch eine Beratungshilfe von der Allgemeinheit finanziert werden musste. Erschreckend, dass man einen Rechtsanwalt dafür braucht (oder es zumindest denkt), nur um einen Antrag auf Befreiung zu stellen...



-- Editiert von Dezent am 05.04.2018 16:40

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