Hallo,
ich beziehe seit 10/2016 Bafög. Das ist auch alles bewilligt worden zur rechten Zeit.
Ich habe jedoch die Briefe der GEZ immer nicht beachtet.
Jetzt kam ein gelber Brief, und ich soll die Zahlungen bis heute (knapp 250,-) nachzahlen.
Wie kann ich vorgehen, damit ich den gewissen Beitrag nicht bezahlen muss. Eigentlich bin ich ja befreit.
Habe mich ehrlich gesagt nur nicht drum gekümmert.
Kann die GEZ trotzdem die Zahlung von mir verlangen?
Welche Schreiben muss ich an die GEZ oder/und an den Gerichtsvollzieher aufsetzen, um aus der Sache rauszukommen?
Gelber Brief: Gerichtsvollzieher möchte Rundfunkgebühren bekommen, trotz dass ich Bafög bekomme
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
ZitatWelche Schreiben muss ich an die GEZ oder/und an den Gerichtsvollzieher aufsetzen, um aus der Sache rauszukommen? :
Da gibt es kein Schreiben mehr. Mit dem gelben Brief ist der Zug abgefahren.
ZitatEigentlich bin ich ja befreit. :
Nö, bist du nicht.
ZitatHabe mich ehrlich gesagt nur nicht drum gekümmert. :
Dann kannst du nicht befreit sein, weil dazu muss man sich kümmern.
ZitatKann die GEZ trotzdem die Zahlung von mir verlangen? :
Natürlich. Und sogar durchsetzen. Weil du nicht befreit bist.
Also 250 EUR zahlen und sich schnellstmöglichst um die Befreiung kümmern.
Warum??? Ganz großer Fehler!ZitatIch habe jedoch die Briefe der GEZ immer nicht beachtet. :
Zu spät. Jetzt gilt es nur noch eine Pfändung abzuwehren indem zu schnellstmöglich selbst bezahlst.ZitatWie kann ich vorgehen, damit ich den gewissen Beitrag nicht bezahlen muss. :
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sich schnellstmöglichst um die Befreiung kümmern. Und dann müßte es das Geld sogar zurück geben - zum Glück für die TE kann man inzwischen 3 Jahre rückwirkend befreit werden.
Dann kannst du nicht befreit sein, weil dazu muss man sich kümmern. Exakt - befreit sind Sie, wenn Sie das entsprechende Schreiben des Beitragsservices in der Hand halten. Im Moment hingegen kann man nur sagen, Sie wären befreit worden, wenn Sie sich drum gekümmert hätten.
Mümmel gab Dir den Tipp, lese mal hier:https://www.audimax.de/versicherungen-finanzen-wohnen/spartipps-finanzen/muessen-studenten-gez-bezahlen-tipps-fuer-die-befreiung/
Da findest Du das Wort "Studenten"!
Hardy DD
Und WIEDER einer der meint, alles richtig gemacht zu haben, und auf die Nase gefallen ist.
Wo kommt dieses Ammenmärchen her, dass man befreit IST nur weil XYZ erhält und Probleme sich lösen, in dem an Sie vermeintlich aussitzt?
...diese Frage ist tatsächlich ernst gemeint!
Man muss nun wirklich nicht viel Energie verwenden um heraus zu finden, dass man zunächst mal einen ANTRAG auf Befreiung stellen muss, wenn man befreit werden will. Wenn dieser dann positiv beschieden wird, ist man befreit.
Das Finanzamt überweist einem doch auch keine X Euro, nur weil man denkt, man hätte Anspruch auf eine Steuererstattung.
Also: Schnellstens Antrag stellen, Nachweis beipacken, und sich darum kümmern - so wie bereits mehrfach erklärt.
-- Editiert von Dezent am 01.03.2018 17:25
Die Zwangsvollstreckung wird nicht gestoppt, nur weil Sie einen Befreiungsantrag stellen. Sie müssen auch auf das Schreiben reagieren.
ZitatIch habe jedoch die Briefe der GEZ immer nicht beachtet. :
Warum auch? die GEZ gibt es ja nun schon seit mehreren Jahren nicht mehr ...
Zitat:ZitatWelche Schreiben muss ich an die GEZ oder/und an den Gerichtsvollzieher aufsetzen, um aus der Sache rauszukommen? :
Da gibt es kein Schreiben mehr. Mit dem gelben Brief ist der Zug abgefahren.
ZitatEigentlich bin ich ja befreit. :
Nö, bist du nicht.
ZitatHabe mich ehrlich gesagt nur nicht drum gekümmert. :
Dann kannst du nicht befreit sein, weil dazu muss man sich kümmern.
ZitatKann die GEZ trotzdem die Zahlung von mir verlangen? :
Natürlich. Und sogar durchsetzen. Weil du nicht befreit bist.
Also 250 EUR zahlen und sich schnellstmöglichst um die Befreiung kümmern.
das ist so auch nicht richtig, das er die 250 Euro zahlen muss. Man kann sich rückwirkend von den Rundfunkgebühren befreien lassen, das war in meinen Fall auch so, da ich auch eigentich befreit bin und was schief gelaufen ist. Hat über einen guten Anwalt sehr gut geklappt und ich bin jetzt erst mal über 1 Jahr bei denen befreit. Gegen den Gerichtsvollzieher auch gleich Widerspruch einlegen.
Da keine Befreiung vorlag ist die Forderung aber nun mal rechtens.
Zitat:
das ist so auch nicht richtig, das er die 250 Euro zahlen muss. Man kann sich rückwirkend von den Rundfunkgebühren befreien lassen, das war in meinen Fall auch so, da ich auch eigentich befreit bin und was schief gelaufen ist. Hat über einen guten Anwalt sehr gut geklappt und ich bin jetzt erst mal über 1 Jahr bei denen befreit. Gegen den Gerichtsvollzieher auch gleich Widerspruch einlegen.
Interessant wie man in so wenigen Sätzen so viel Unsinn schreiben kann...
1.) Von den Rundunkgebühren kann man sich NICHT (mehr) befreien lassen. Rundfunkgebühren werden nämlich seit fünf Jahren keine mehr berechnet
2.) Sie sind nicht "eigentlich" befreit. Sie haben eine BefreiungsVORAUSSETZUNG erfüllt und möglicherweise versäumt einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Befreit SIND Sie dann, wenn Ihnen Ihre zuständige Landesrundfunkanstalt eine solche bewilligt.
3.) Um rückwirkend befreit zu werden (bis zu drei Jahren), braucht man keinen "guten Anwalt". Das schafft jeder Mensch - selbst niedrigster Bildungsstufe - der einen Antrag auf Befreiung stellt, Befreiungsvoraussetzungen hat, und dafür sorgt dass dieser Antrag beim Beitragsservice ankommt. Das Anrecht auf rückwirkende Befreiung steht so deutlich im Gesetz, dass es hier keinen Interpretationsspielraum gibt, wo es vielleicht auf einen "guten Anwalt" ankäme.
4.) Gegen den Gerichtsvollzieher kann man keinen Widerspruch einlegen. Rechtsmittel kann man höchsten gegen die Maßnahmen einlegen, die er ergreift. ABER: Wenn der GVZ einen rechtskräftigen Titel hat (=Festsezungsbescheid), haben Sie als Betroffener gründsätzlich Pech gehabt. Wenn der GVZ die Vollstreckung aussetzt - z.B. weil er sieht das Sie eine Befreiungsvoraussetzung haben und Ihnen etwas Zeit verschaffen will - ist das ein reines Entgegenkommen, nicht mehr, und nicht weniger.
Ach ja: Ich hoffe das Sie Ihren Anwalt selber bezahlt haben und so ein Unsinn nicht durch eine Beratungshilfe von der Allgemeinheit finanziert werden musste. Erschreckend, dass man einen Rechtsanwalt dafür braucht (oder es zumindest denkt), nur um einen Antrag auf Befreiung zu stellen...
-- Editiert von Dezent am 05.04.2018 16:40
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