Geld zurück von der GEZ???

4. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Laguna1005
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld zurück von der GEZ???

Hallo, war 1,5 Jahre Hartz 4 Empfänger und habe immer braf meine Gez Gebühren bezahlt. Jetzt lese ich das Hartz 4 Empfänger befreit sind, bekomme ich mein Geld wieder rückwirkend zurück? Bin seit diesem Monat wieder arbeiten. Somit aus der Befreiung raus.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Befreiung ab Antrag. Also nix gibts zurück.

K.

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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#2
 Von 
guest-12311.05.2009 08:00:47
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 31x hilfreich)

lol, das Geld haste quasi verheizt...

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#3
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Laguna1005
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hehe.. na klasse aber die können rückwirkend kassieren, alles ars*h *lecker

:kotz:

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#5
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Laguna1005
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

was kann mir denn schlimmsten falls passieren, wenn ich gez abmelde und trotzdem tv sehe?

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#7
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Manchmal kommen sie auch im Sommer und gehen einfach durch in den Garten oder erwischen einen beim Autowaschen!

Da muss man dann tapfer das richtige sagen! :grins:

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#9
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest-12311.05.2009 08:00:47
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 31x hilfreich)

Dafür kommt bald wieder das Frühlingsfest der Volksmusik ^^

Mit eurem FLORI

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#11
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Princewind
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundsätzlich haben die Damen und Herren vom Jobcenter eine Bertungspflicht, d.h. wenn sie nicht darauf hingewiesen haben, daß die Möglichkeit der GEZ-Befreiung vorhanden ist, könnte man die in Regress nehmen.

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#13
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest-12311.05.2009 08:00:47
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 31x hilfreich)

Meinste die Idioten beim Jobcenter interessiert das großartig die lachen sich eher kaputt wenn du denen mit Regress kommst, die bekommen Ihre Kohle auch fürs nix tun und schlechte Beratung so ist das halt mit der Gerechtigkeit...

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