Gerichtsvollzieher vorgehensweise

6. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tremblay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtsvollzieher vorgehensweise

Erstmal einen schönen guten Abend,
da ich denke das jedes Anliegen ein wenig anders ist, bin ich mal so dreist und erstelle ein neues Thema.
Mein Sachverhalt sieht so aus:
Ich habe bisher jegliche Post der GEZ (nennt sich nun anders, ist aber das selbe in meinen Augen) ignoriert, bis am 21.11.2014 ein Brief vom Gerichtsvollzieher bei mir einflatterte. Dieser setzt mir eine Frist bis 9.12.2014 den Betrag von ca. 375€ zu begleichen.
Am 24.11.14 habe ich bei der GEZ angerufen und um aufklärung gebeten, die Dame konnte mir aber nicht helfen und machte einen Termin am 26.11.14 aus, wo ich zurückgerufen wurde. An diesem 26.11.14 wurde mir gesagt das ich einen Befreiungsantrag und meine Befreiungen (bin ALG2 Empfänger) von 1.1.2013 bis jetzt hinschicken soll.
Also habe ich alles als Einschreiben mit Rückschein am 27.11.14 abgeschickt, und es kam auch einen Tag später an.
Am 4.12.14 habe ich den Gerichtsvollzieher benachrichtigt das mein Anliegen aktuell bei der GEZ zur Prüfung vorliegt und welche Möglichkeiten es nun gäbe. Daraufhin meinte er es gibt 2 Möglichkeiten, entweder ich bezahle am 9.12.14 oder er leitet eine Vermögensauskunft in die Wege.

Meine Frage ist nun, ist es besser den Gerichtsvollzieher zu bezahlen oder abwarten bis Post von der GEZ kommt (mit einer eventuellen rückwirkenden Befreiung)?
Bzw.: Ist es überhaupt in Ordnung wenn der Gerichtsvollzieher weitere Schritte einleitet, obwohl mein Fall noch gar nicht geklärt ist?

Wäre über Tipps, Ratschläge und Hilfe sehr erfreut


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist es überhaupt in Ordnung wenn der Gerichtsvollzieher weitere Schritte einleitet, obwohl mein Fall noch gar nicht geklärt ist? <hr size=1 noshade>

Der Fall ist bereits geklärt.
Das wüsste man auch, hätte man die Schreiben wenistens mal gelesen. Ignorieren ist nicht immer eine Lösung ...

Es besteht nun ein rechtskräftiger Titel und der GV hat den Auftrag zu vollstrecken. Solange dieser Auftrag nicht widerrufen wird, hat er seine Arbeit zu machen.
Das bedeutet Kontopfändung, Lohnpfändung, Pfändung der Kaution beim Vermieter, ...)

Da sinkt die Kreditwürdigkeit schneller als die Titanic.


Von daher wäre zu überlegen die zahlung unter Vorbehalt zu leisten oder beim Beitraggservice die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.



quote:<hr size=1 noshade>(mit einer eventuellen rückwirkenden Befreiung) <hr size=1 noshade>

Eine rückwirkende Befreiung ist nicht vorgesehen.
Es aoll aber schon Fälle gegeben haben ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Aber wenn du eh ALG2-Empfänger bist, hättest du doch schon lange dem GEZ-Haufen die Befreiung schicken können .... Dann geben die doch in der Regel Ruhe.

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-- Editiert Moderator am 09.12.2014 20:09

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Tja, aber er hat sich für das Ignorieren entschieden, so wie er auch die Namensänderung in Beitragsservice ignoriert. Dabei gibt es für Menschen wie den TE einen ganz entscheidenden Unterschied zu früher: Früher, zu GEZ-Zeiten, war Ignorieren eine Methode, die funktioniert hat, solange man keinen GEZ-Kontrolleur in die Wohnung ließ. Heute geht das nach hinten los - die nunmehr ca. 400 Euro hätte er sich problemlos sparen können, wenn er geruht hätte, einen Befreiungsantrag zu stellen. Jetzt ist es zu spät, denn rückwirkend wird man allenfalls für 2 Monate befreit.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tremblay
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antworten, ich wollte keine Diskussion entfachen warum ich die bisherige Post ignoriert habe.

Also wenn ich nun unter vorbehalt zahle, wäre es dann Problemlos möglich, bei einer eventuellen rückwirkenden Befreiung mein Geld wieder zubekommen?
Oder gebe ich das dann am besten gleich dem GV mit in Auftrag? *lach*
Bzw.: Muss man da ein gesondertes Schreiben machen bei Zahlung unter vorbehalt oder wie läuft sowas?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Nein, der Vollstreckungsbeamte der Stadt ist nur befugt, einzutreiben. Er kann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihnen treffen. Und das wars. Einen existierenden Titel rückwirkend aufheben, das kann der Vollstreckungsbeamte nicht. Wär ja auch noch schöner. Gericht verurteilt jemanden zur Zahlung von 1000 €. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Und der Gerichtsvollzieher korrigiert rückwirkend die Gerichtsentscheidung?

Außerdem gibt es nach meiner Kenntnis keine rückwirkende Befreiung. Hätte man sich eher drum kümmern müssen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fragezeichen1234
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo!

Was mich etwas stutzig macht ist, dass ich zu meinem ALG II Bescheid sofort einen Schrieb bekommen habe welcher zur Befreiung diente.
Zur rückwirkenden Erstattung kann ich sagen, dass ich damals nach meiner Hochzeit einen Teil der Gebühren wieder bekommen habe. Uns war nämlich nicht geläufig, dass man im Falle einer Heirat "nur" noch ein mal zahlen muss. Das waren Gebühren von ca. 4 Monaten die uns erstattet wurden.

Edit: geht ja um rückwirkende Befreiung nicht Erstattung :augenroll:

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-- Editiert Fragezeichen1234 am 10.12.2014 18:54

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Was mich etwas stutzig macht ist, dass ich zu meinem ALG II Bescheid sofort einen Schrieb bekommen habe welcher zur Befreiung diente. Tja, hätten Sie den mal gelesen - da stand nämlich "Bescheinigung zur Vorlage beim ARD-ZDF-DLR-Beitragsservice". Folglich war das keine Befreiung, sondern ein Papier, was Sie dem BS einreichen sollten. Und das haben Sie nicht gemacht - also sind Sie nicht befreit worden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zur rückwirkenden Erstattung kann ich sagen, dass ich damals nach meiner Hochzeit einen Teil der Gebühren wieder bekommen habe. <hr size=1 noshade>

Da war es aber vermutlich noch nicht bis zum Verwaltungsakt der Vollstreckung gekommen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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