Gez-Befreiung: Nachweis nicht möglich

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
RatlosinNiedersachsen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gez-Befreiung: Nachweis nicht möglich

Hallo,
ich bitte um Eure Unterstützung bzw. Rat.
Folgendes Szenario: Ich lebe seit vielen Jahren als Untermieterin bei meinen Eltern. Diese besitzen zwei nebeneinanderliegende Häuser und bewohnen jeweils das Erdgeschoß (verbunden durch einen Durchbruch), während die ersten Etagen (ohne Durchbruch) jeweils vermietet sind. Sie bezahlen die Gebühr für Wohnung A, Wohnung B ist befreit als Zweiwohnsitz. Ich bewohne Wohnung B anteilig. Bisher hat diese Info gereicht; jetzt wurde ich plötzlich zwangsangemeldet, inkl. 500,- € Nachzahlung, obwohl ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin und es keine Veränderungen gab.
Ich soll jetzt nachweisen, dass es sich bei Wohnung A und B tatsächlich um eine Wohneinheit handelt, weiss aber nicht, wie. Ein Nachweis des Bauamtes (Vorschlag der Gebühreneintreiber) kann ich nicht erbringen, da der Durchbruch zwischen den Erdgeschossen seinerzeit ohne Baugenehmigung erfolgte.
Was nun? Ich bin ratlos. Habt Ihr Tipps? Merci. :-)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von RatlosinNiedersachsen):
Wohnung B ist befreit als Zweiwohnsitz.


Liegt hierzu wirklich ein Bescheid vor, oder ist das reine Vermutung mit der Befreiung?

Zitat (von RatlosinNiedersachsen):
Ein Nachweis des Bauamtes (Vorschlag der Gebühreneintreiber) kann ich nicht erbringen, da der Durchbruch zwischen den Erdgeschossen seinerzeit ohne Baugenehmigung erfolgte.


Jetzt sieht man wieder warum es sinnvoll ist, sich an geltendes Recht zu halten...

Man könnte einen Bauantrag stellen, den Nachweis erhalten, oder doppelt zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von RatlosinNiedersachsen):
da der Durchbruch zwischen den Erdgeschossen seinerzeit ohne Baugenehmigung erfolgte.

Nun, dann steht man vor der Alternative doppelt zu zahlen oder gegenüber dem Amt den Schwarzbau zuzugeben und versuchen das nachträglich genehmigen zu lassen.


Lustig wirds übrigens wenn die auch, wenn die Versicherung z.B. im Brandfalle mal zahlen sollte. Die wäre dann durch den Schwarzbau durchaus frei von der Leistung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alte Socke
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von RatlosinNiedersachsen):
Ich soll jetzt nachweisen, dass es sich bei Wohnung A und B tatsächlich um eine Wohneinheit handelt, weiss aber nicht, wie


Das kann ja auch gar nicht gelingen, denn A und B sind ja tatsächlich 2 getrennte Wohnungen, zumindest wenn ich Ihre Information richtig verstanden habe. (Editiert)

-- Editiert von Moderator am 16.10.2018 15:06

0x Hilfreiche Antwort

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