Gez Zweitwohnung

19. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
yf29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gez Zweitwohnung

Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt.:
GEZ Gebühr wird in Hauptwohnung schon von mir gezahlt.
Tochter ist jetzt für Studium in eine Studentenwohnung gezogen (ist dort als Zweitwohnsitz gemeldet). Lt. GEZ ist trotzdem für den Zweitwohnsitz eine Gebühr zu zahlen, da ja ich und nicht die Tochter schon ein Beitragskonto hat. Wäre es dann möglich, mein Beitragskonto zu kündigen und die Tochter in unserem und ihrem Hauptwohnsitz als Beitragszahler zu melden, so das wir für den Zweitwohnsitz keinen erneuten Beitrag zahlen müssen?

-- Editiert von Moderator topic am 19. September 2023 18:05

-- Thema wurde verschoben am 19. September 2023 18:05

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114640 Beiträge, 39024x hilfreich)

Zitat (von yf29):
GEZ Gebühr wird in Hauptwohnung schon von mir gezahlt.

GEZ gibt es schon lange nicht mehr.
Fraglich an wen man da was zahlt ...



Zitat (von yf29):
Wäre es dann möglich, mein Beitragskonto zu kündigen und die Tochter in unserem und ihrem Hauptwohnsitz als Beitragszahler zu melden, so das wir für den Zweitwohnsitz keinen erneuten Beitrag zahlen müssen?

Bei der GEZ kann man nichts mehr kündigen.
Als Kunde beim BS könnte man in de Tat so verfahren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(29859 Beiträge, 5366x hilfreich)

Zitat (von yf29):
Tochter ist jetzt für Studium in eine Studentenwohnung gezogen
Falls die Tochter BAföG bezieht, kann sie auf Antrag befreit werden.
Du müsstest für deine Hauptwohnung 1x den Beitrag leisten.
Für deine Nebenwohnung nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
yf29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Falls die Tochter BAföG bezieht, kann sie auf Antrag befreit werden.


Tochter bezieht kein Bafög, daher geht das bei uns mit der Befreiung leider nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dezent
Status:
Schüler
(497 Beiträge, 171x hilfreich)

Das die Vorgehensweise letzlich eine - wenn auch legale - Umgehung der gesetzlichen Rundfunkbeitragspflicht ist, ist man sich aber schon im klaren, oder?

Nicht, dass es irgendwelche Auswirkungen hätte. So rein interessehalber von mir gefragt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 256.101 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.900 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen