Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt.:
GEZ Gebühr wird in Hauptwohnung schon von mir gezahlt.
Tochter ist jetzt für Studium in eine Studentenwohnung gezogen (ist dort als Zweitwohnsitz gemeldet). Lt. GEZ ist trotzdem für den Zweitwohnsitz eine Gebühr zu zahlen, da ja ich und nicht die Tochter schon ein Beitragskonto hat. Wäre es dann möglich, mein Beitragskonto zu kündigen und die Tochter in unserem und ihrem Hauptwohnsitz als Beitragszahler zu melden, so das wir für den Zweitwohnsitz keinen erneuten Beitrag zahlen müssen?
-- Editiert von Moderator topic am 19. September 2023 18:05
-- Thema wurde verschoben am 19. September 2023 18:05
Gez Zweitwohnung
19. September 2023
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Frage vom 19. September 2023 | 16:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gez Zweitwohnung
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#1
Antwort vom 19. September 2023 | 22:47
Von
Status: Unbeschreiblich (114640 Beiträge, 39024x hilfreich)
ZitatGEZ Gebühr wird in Hauptwohnung schon von mir gezahlt. :
GEZ gibt es schon lange nicht mehr.
Fraglich an wen man da was zahlt ...
ZitatWäre es dann möglich, mein Beitragskonto zu kündigen und die Tochter in unserem und ihrem Hauptwohnsitz als Beitragszahler zu melden, so das wir für den Zweitwohnsitz keinen erneuten Beitrag zahlen müssen? :
Bei der GEZ kann man nichts mehr kündigen.
Als Kunde beim BS könnte man in de Tat so verfahren.
#2
Antwort vom 20. September 2023 | 14:36
Von
Status: Unbeschreiblich (29859 Beiträge, 5366x hilfreich)
Falls die Tochter BAföG bezieht, kann sie auf Antrag befreit werden.ZitatTochter ist jetzt für Studium in eine Studentenwohnung gezogen :
Du müsstest für deine Hauptwohnung 1x den Beitrag leisten.
Für deine Nebenwohnung nicht.
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#3
Antwort vom 20. September 2023 | 22:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFalls die Tochter BAföG bezieht, kann sie auf Antrag befreit werden. :
Tochter bezieht kein Bafög, daher geht das bei uns mit der Befreiung leider nicht.
#4
Antwort vom 21. September 2023 | 07:12
Von
Status: Schüler (497 Beiträge, 171x hilfreich)
Das die Vorgehensweise letzlich eine - wenn auch legale - Umgehung der gesetzlichen Rundfunkbeitragspflicht ist, ist man sich aber schon im klaren, oder?
Nicht, dass es irgendwelche Auswirkungen hätte. So rein interessehalber von mir gefragt.
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