Hallo zusammen
ich bzw wir haben ein Problem mit der Gez.
Folgende Situation :
Ich wohne seit ca 2002 in der jetztigen Wohnung und habe nie soviel ich weiß Gez gezahlt.Meine jetztige Frau ist vor 01.01.2013 eingezogen und bis jetzt haben wir auch noch nicht Gez gezahlt.Wir haben zwar zwischendurch mal Post bekommen zwecks anmeldung oder so ungefähr, weiß nur das wir mal Post bekommen haben . Uns wurde aber mulmmig weil ja jetzt jeder zahlen muß und sie es ja auch abgleichen mit dem Einwohnermeldeamt.Gesagt getan ich habe mich angemeldet und meine Frau hatt geschrieben das sie bei mir wohnt und deshalb nich zahlen muß.Heute bekomme ich Post das ich Rückwirkend bis 31.12.2012 ca 800 Euro nachzahlen soll und sie mich abgemeldet haben und meine Frau ab den 01.01.2013 angemeldet haben und von ihr verlangen sie ca 377 Euro nachzahlung.Ich habe mal gelesen das sie vor 01.01.2013 nichts nachfordern können?? Könnt ihr mir Tipps geben was ich machen kann ??
Ich habe auch eine Zeitlang Arbeitslosengeld 1 und Hartz4 bezogen kann ich die notfalls nachreichen zur neuberechnung der Forderungen vor 2013
Danke im vorraus
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Gez vor 2013
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe mal gelesen das sie vor 01.01.2013 nichts nachfordern können?? <hr size=1 noshade>
Da käme es darauf an wie genau ihr euch angemeldet habt.
Erst ab 01.01.2013?
Mittels vorgegebenen Formular oder freiformuliert?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Danke für deine schnelle Antwort
Wir haben uns über die offizielle Gez-Seite angemeldet .
Anmeldedatum Rückwirkend zum 01.101.2013.Das war ca vor 3 Wochen.Darauf haben wir heute Post bekommen und darin stand drin was ich oben aufgeführt habe.Sie haben mir aber ehrlich gesagt früher 2011.2012.2013 immer mal Post geschickt ...habe aber nie darauf reagiert.
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quote:<hr size=1 noshade>Sie haben mir aber ehrlich gesagt früher 2011.2012.2013 immer mal Post geschickt ...habe aber nie darauf reagiert. <hr size=1 noshade>
Und vermutlich auch nicht aufbewahrt?
War da mal irgendetwas wie ein Gebührenbescheid dabei?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Guten morgen
keine Ahnung ...ob da ein gebührenbescheid dabei war....angenommen da war eins dabei was hätte das für Auswirkung für mich bzw uns?? Habe das Gefühl das wir aus der Nummer mit der Geschichte vor 2012 nicht rauskommen ??? Oder kann ich von der Gez irgebdwelche Dokumente verlangen worauf sich die Zahlungen vor 2013 beruhen ??und wenn ich behaupte ich hatte keine Endgeräte bis dahin ??
Danke im vorraus und einen schönen Freitagmorgen
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quote:<hr size=1 noshade>keine Ahnung ...ob da ein gebührenbescheid dabei war....angenommen da war eins dabei was hätte das für Auswirkung für mich bzw uns? <hr size=1 noshade>
Der wäre dann rechtkräftig, die Chance sich dagegen zu wehren wären micht sonderlich aussichtsreich.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Soll ich am besten mal eine Forderungsaufstellung anfordern woraus hervorgeht aus welchen Zeitraum die Forderung hervorgeht ???
Hast du bzw ihr noch irgenein Tipp für mich
Danke für eure Antworten
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Soll ich am besten mal eine Forderungsaufstellung anfordern woraus hervorgeht aus welchen Zeitraum die Forderung hervorgeht ???
Hast du bzw ihr noch irgenein Tipp für mich
Danke für eure Antworten
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