Haushaltsauflösung nicht anerkannt -> Autoradio

10. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Thsch
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 20x hilfreich)
Haushaltsauflösung nicht anerkannt -> Autoradio

Hi,

ich streite mich seit Monaten mit der GEZ über die Haushaltsauflösung meiner Freundin.
Wir sind zusammengezogen und ich zahle den vollen Beitrag von 17,xx€/Monat. Das Auto ist auf Sie angemeldet, ich stehe als Zweitfahrer im Vertrag.
Nun erkennt die GEZ die Abmeldung nicht an, weil das Auto auf Sie angemeldet ist und schickt fröhlich weiter Rechnungen.
Meiner Meinung nach gehört das Auto dank meiner Erwähnung im Vertrag zum gemeinsamen Haushalt.
Ist das korrekt oder liegt der Irrtum bei mir?
Noch eine Möglichkeit wäre, dass ich mich abmelde und Sie den vollen Betrag zahlt. Ich besitze kein weiteres Auto.

Gruß,
Thorsten

-- Editiert am 10.02.2011 15:36

-- Editiert am 10.02.2011 15:37

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die GEZ hat leider recht; das Auto zählt nicht "zum Haushalt".

Gehen Sie am besten vor wie geplant (Freundin zahlt vollen Beitrag und Sie melden sich ab).

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Am besten alle Geräte im Haushalt Ihr schenken. Dann dich abmelden.

Zahle aber einen Monat und melde dann erst ab. Begründung der Abmeldung nicht vergessen.

Die GEZ liegt richtig mit ihrer Einstellung

Uwe



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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thsch
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 20x hilfreich)

OK das hätte ich jetzt nicht gedacht. Aber gut, dann werd ich mich wohl abmelden und meine Freundin das übernehmen lassen. Ich glaube aber nicht, dass die meine Abmeldung so ohne weiteres annehmen... Ausserdem müssen wir nun das Geld meiner Freundin nachzahlen. : (
Danke euch für die Hilfe!

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Nicht "übernehmen", du musst die Geräte an Sie verkaufen oder verschenken, und selber nichts mehr haben.
Selbstverständlich müssen die die Anmeldung akzeptieren, ist doch glaubhaft

Uwe

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Thsch
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 20x hilfreich)

Die Geräte gehören selbstverständlich zum gemeinsamen Haushalt. Ob nun ich oder Sie den Fernseher gekauft hat, dürfte irrelevant sein, bzw. ob ich ihr die Geräte schenke, sollte für die GEZ ja schlecht nachvollziehbar sein.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Lies mal auf www.gez.de

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte (für Baden-Württemberg siehe die Informationen des SWR).

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Thsch
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 20x hilfreich)

Da steht aber nichts über die Geräte vom nicht zahlenden Partner oder irre ich?

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Lustig formuliert, aber stimmt. Der nicht zahlenden hat Pech.
Hab ich wohl überlesen.

Also einmal drehen und Sie zahlt

Uwe

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Thsch
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 20x hilfreich)

Jetzt fällt mir noch etwas ein. Angenommen wir drehen das - sie zahlt voll, ich nicht, alle Geräte im Haus gehören ihr.
Was ist mit meinem Handy? Das ist doch genau der selbe Schuh, wie ihr Autoradio.

Also nix mit dem gemeinsamen Haushalt und eheähnlicher Gemeinschaft. Der gemeinsame Fernseher und das Küchenradio sind zwar über einen der beiden abgedeckt, aber die Geräte, die jeder für sich benutzt, werden schön einzeln bezahlt.

Oder gibts hier Ausnahmen? Ich würd ja direkt bei der GEZ nachfragen, aber am Telefon sind die sehr unfreundlich und "können dazu nichts sagen".

Ich freu mich auf 2013.

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Woran erkennt man das Multimedia Handy wenn einem der Besitzer es einem nicht in die Hand gibt.

Gar nicht

"Ik abe gar kein Ändy "

Uwe


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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Thsch
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 20x hilfreich)

Schon klar. Geht mir nur noch um die Theorie. Das anfangs erwähnte Auto ist quasi hinfällig für die Thematik. Selbst wenn es auch mich angemeldet würde, hat der Partner ja noch ein Handy.

Ich finde es einfach schwachsinnig, dass soetwas nicht zum gemeinsamen Haushalt zählt, obwohl die eheähnliche Gemeinschaft anerkannt wird.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die Ehe ist geschützt, daher gibt es Rabatt. Selbst Kinder die Zuhause wohnen müssen zahlen.

Ist eben so, wird 2012 anders.

Ich kenn einen der seit 25 Jahren weder für sich noch für seine Firma zahlt. :-)

Uwe



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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Thsch
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 20x hilfreich)

In der Wohnung hat mich das auch nicht gestört, aber jetzt im Haus kann der GEZler durch das Fenster gucken. Da hab ich mich lieber angemeldet um eindeutigen Stress zu vermeiden.

2012 schon? Hatte 2013 gehört. Das wäre ja sehr schön. Auch wenns ein Schritt in die falsche Richtung ist, hab ich persönlich dann keinen Stress mehr mit dem Verein.

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3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Thsch
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich habe es gedreht und möchte davon nochmal berichten. Es hat erstaunlicherweise mit einem einzigen formlosen Brief geklappt. Das hätte ich nicht mehr für möglich gehalten.

Gruß,
Thorsten

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