Ich bin befreit aber Mitbewohner Zahlen nicht. Nun läuft meine Befreiung wahrscheinlich aus... was n

25. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Marder201
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin befreit aber Mitbewohner Zahlen nicht. Nun läuft meine Befreiung wahrscheinlich aus... was n

Hallo,

Ich bin schon seit Einzuges in die WG vom Beitragsservice wegen Bafög bezug befreit, meine Mitbewohner nicht.
Nachdem ich meinen Befreiungsantrag erfolgreich eingereicht hatte, kriegten meine Mitbewohner einige Monate später ein schreiben, natürlich wollte man Geld haben.

Nun wohne ich schon seit 2 Jahren hier, (warum ist eine andere Frage, ich hätte schon sehr viel früher ausziehen sollen) aber mein Bafög wird eventuell nicht für die letzen zwei Semester erneuert.
(eine gute chance das ich weiter bafög beziehe besteht, aber ich gehe mal vom schlimmsten Szenario aus)

Ich bin bereit dann natürlich ab dem 1.10. die Rundfunkgebühren als guter Bürger zu bezahlen, jedoch will ich nichts mit der Schuld der beiden anderen zu tun haben. Aus dem schreiben die die Rundfunkgebührenzentrale mit geschickt hat, habe ich auch 0 auszustehende Kosten nach der Befreiung. Heist es aber, dass wenn ich mich dann bereit erkläre ab dem 1.10. zu zahlen, ich auch haftend für die Schuld der beiden anderen werde?

Des weiteren, wie sieht es mit der Schuld aus wenn ich in den nächsten Monaten wahrscheinlich ausziehen werde?

Ich hab auch nochmal in den Mietvertrag geschaut, wir sind alle als Mieter eingetragen. Ich gehe mal davon aus, dass wir alle Hauptmieter sind.

Ich danke schonmal im Vorraus für ihre Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Alle zahlungspflichtigen einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch.

Auch wenn man auszieht, haftet man für die Verbindlichkeiten die bis zum Tage der Aufgabe der Inhaberschaft einer Wohnung anfallen bzw. bis man sich beim BS abmeldet.
Schriftliche Kommunikation wie Abmeldungen etc. immer per Einschreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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