Info: Autoradio bei Unverheirateten

24. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Info: Autoradio bei Unverheirateten


OVG Sachsen-Anhalt

Keine GEZ-Gebühr für Autoradio als Zweitgerät unverheirateter Paare

21.10.2011

In nichtehelicher Gemeinschaft lebende Partner müssen für Autoradios keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zahlen, sofern dieses als Zweitgerät genutzt wird. Dies entschieden die Magdeburger Richter mit Urteil von Mittwoch.

Benutzen mehrere Personen ein Rundfunkgerät gemeinsam, sind sie in der ehelichen wie in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft beide als Rundfunkteilnehmer anzusehen, so das Oberverwaltungsgericht (OVG). Die Regelung über die Rundfunkgebührenbefreiung für Zweitgeräte im Rundfunkgebührenstaatsvertrag stelle nur darauf ab, ob das Zweitgerät von einer natürlichen Person oder dessen Ehegatten vorgehalten werde. Natürliche Person sei indes auch die Klägerin, die gemeinsam mit ihrem nichtehelichen Lebenspartner weitere Rundfunkgeräte in der gemeinsamen Wohnung vorhalte (Urt. v. 19.10.2011, Az. 3 L 236/11 ).

Die Frau war vom Mitteldeutschen Rundfunk zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen worden, weil in dem auf sie zugelassenen Personenkraftwagen ein Autoradio eingebaut war. Die Frau machte geltend, sie halte mit ihrem nichtehelichen Lebenspartner in der gemeinsamen Wohnung Rundfunkgeräte vor, für die ihr Lebenspartner bereits Rundfunkgebühren zahle, so dass das Autoradio ein gebührenbefreites Zweitgerät sei.

Das OVG gab ihr Recht. Ob die das Zweitgerät nutzende Person mit der Person identisch ist, auf die die gemeinsam vorgehaltenen Rundfunkgeräte angemeldet sind, sei nach der Regelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht von Belang.

Die Richter haben die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, da zur Frage der Rundfunkgebührenbefreiung für Zweitgeräte in nichtehelichen Lebensgemeinschaften unterschiedliche Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten vorliegen.

tko/LTO-Redaktion

Quelle: LTO

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Schwarzseher
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Genau mit diesem "Trick" wurden wir seinerzeit als ehrliche und gutgläubige Gebührenzahler reingelegt. Das dieser Sachverhalt nicht legal war war uns klar. Wir sind daher nach ein paar Monaten ausgetreten... und bleiben es auch

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"Wenn nämlich die Ungerechtigkeit bewaffnet ist, so ist sie am allergefährlichsten."

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