Kann ich mich vom Beitragsservice befreien lassen..?

9. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
carsten.s
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Kann ich mich vom Beitragsservice befreien lassen..?

Hallo,

ich war mein ganzes Leben lang selbstständig und lebe nun im Alter von meinen Ersparnissen. Ich habe nun insgesamt so denke ich 40 Jahre GEZ gezahlt. Nun habe ich seit kurzem aber kein Einkommen mehr. Auch keine Rente. Auch keine Sozialhilfe oder sonst irgendwelche Zins oder sonstigen Einkünfte. Nur Erspartes.

Ich nehme an ich muss trotzdem zahlen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ja, Sie müssen trotzdem zahlen. Vom Ersparten zu leben ist kein Befreiungsgrund, nachgewiesene Armut ( Alg2, Bafög, Grundsicherungsbezug etc,) ist die Voraussetzung für eine Befreiung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von carsten.s):
Ich nehme an ich muss trotzdem zahlen?
Solange kein Befreiungsgrund vorliegt und man sich befreien lässt muss man natürlich auch weiterhin zahlen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119387 Beiträge, 39716x hilfreich)

Man kann auch einfach mal einen Antrag stellen und hoffen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Da hilft keine Hoffnung. Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht genau, wann man befreit wird.

Wer vermögend ist wird nicht befreit..

-- Editiert von altona01 am 10.03.2018 08:57

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Das dürfte nichts werden.

Die Logik dahinter ist recht einfach:

Wenn Sie einen Antrag auf Grundsicherung nach dem SGB XII stellen würden, dürften Sie diesen abgelehnt bekommen.

Begründung: Überschreitung der Vermögensfreigrenze. Aber eben diese Leistung der Grundsicherung wäre wohl die "passende" Sozialleistung für Ihre Lebenssituation (die dann auch das Vorliegen einer Befreiungsvoraussetzung zur Folge hätte).

Wenn "der Staat" Sie also nicht als bedürftig erachtet, sind Sie es auch nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht. Eine Ablehnung ihres Antrags ist also stark zu vermuten.

-- Editiert von Dezent am 10.03.2018 11:38

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