Hallo,
ich habe letztes Jahr BAFöG bekommen und war deshalb vom Beitragsservice
befreit. Jetzt bekomme ich dieses Jahr kein BAFöG mehr. Der Beitragsservice hat mir aber einen Brief geschickt, wo ich wieder einen Nachweis zur Befreiung einreichen kann. Was ich machen soll, wenn ich nicht mehr befreit bin, steht da aber nicht.
Ich möchte eigentlich möglichst wenig Arbeit damit haben und frage mich, ob ich jetzt einfach warten kann, bis die eine Rechnung schicken, oder ob ich mich selbst melden muss.
Kein BAFöG mehr
25. Oktober 2015
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Frage vom 25. Oktober 2015 | 19:03
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 49x hilfreich)
Kein BAFöG mehr
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2015 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32873 Beiträge, 17265x hilfreich)
Was ich machen soll, wenn ich nicht mehr befreit bin, steht da aber nicht. Nichts - die Rechnung kommt dann von allein.
#2
Antwort vom 25. Oktober 2015 | 20:14
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 49x hilfreich)
Alles klar, dachte ich frage vorsichtshalber nochmal nach, nicht, dass zusätzliche Kosten entstehen o.ä.
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#3
Antwort vom 26. Oktober 2015 | 12:43
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Zitatoder ob ich mich selbst melden muss. :
Du musst dich anmelden!
#4
Antwort vom 26. Oktober 2015 | 17:56
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 49x hilfreich)
Was denn jetzt? Weiter oben steht, dass ich nichts weiter tun muss.
#5
Antwort vom 27. Oktober 2015 | 17:15
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatWeiter oben steht, dass ich nichts weiter tun muss :
Du kannst es auch sein lassen.
ZitatAnzeigepflicht :
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung)
#6
Antwort vom 27. Oktober 2015 | 18:07
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 49x hilfreich)
Es geht doch gar nicht darum, dass ich eine neue Wohnung habe, sondern, dass sich mein Status von befreit zu nicht befreit geändert hat.
#7
Antwort vom 28. Oktober 2015 | 08:09
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Zitatsondern, dass sich mein Status von befreit zu nicht befreit geändert hat. :
Ahja?! Damit bist du beitragspflichtig und musst dich anmelden. Was anderes habe ich auch nicht gesagt.
#8
Antwort vom 28. Oktober 2015 | 10:42
Von
Status: Lehrling (1061 Beiträge, 602x hilfreich)
Blödsinn... Dein BAB Bescheid hatte eine gewisse Laufzeit. Reichst du keinen neuen ein erlischt die Befreiung. DA muss nichts neu angemeldet werden.
#9
Antwort vom 28. Oktober 2015 | 10:45
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatBlödsinn. :
Belege deine Aussage
#10
Antwort vom 28. Oktober 2015 | 14:24
Von
Status: Lehrling (1061 Beiträge, 602x hilfreich)
ZitatZitat (von Schnebi):Blödsinn. :
Belege deine Aussage
§4 (4)RBStV:
(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats,
zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag
innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids
nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu
einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung
mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt. Die
Befreiung oder Ermäßigung wird für die Gültigkeitsdauer des Bescheids
befristet.
Das heisst die Befreiung ist von vornherein auf die Dauer des BAB Bescheids befristet.
#11
Antwort vom 28. Oktober 2015 | 17:17
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 49x hilfreich)
ZitatZitat (von clel):sondern, dass sich mein Status von befreit zu nicht befreit geändert hat. :
Ahja?! Damit bist du beitragspflichtig und musst dich anmelden. Was anderes habe ich auch nicht gesagt.
Deine zitierte Stelle sagte aber nur, dass man sich bei neuer Wohnung etc. melden muss. Ich habe aber keine neue Wohnung, darauf wollte ich hinweisen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#13
Antwort vom 29. Oktober 2015 | 07:56
Von
Status: Lehrling (1061 Beiträge, 602x hilfreich)
In meinem Auszug aus dem Gesetz weiter oben steht das doch alles eindeutig...
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