Kontopfändung u. Überweisungsbeschluss durch Gemeinde in Vollstreckung des WDR

30. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
GEZ-rechtsbeuger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 15x hilfreich)
Kontopfändung u. Überweisungsbeschluss durch Gemeinde in Vollstreckung des WDR

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Oktober 2015 habe ich dass erstemal indirekt Kontakt zu einem Vollziehungbeamten meiner Gemeinde gehabt.

Dieser Vollziehungsbeamte hat in meinem Briefkasten einen formlosen Zettel eingeworfen mit der Überschrift " Pfändungsankündigung " .

Diese Pfändungsankündigung war versehen mit den Daten der Gemeinde, eines Kassenzeichens, und einem handschriftlich eingeschriebenen Wortlautes " WDR Geb. " in Höhe von xxxx Euro offen, innerhalb zahlbar bis xxxx. Unterschrift.

Keine namentliche Unterschrift, kein Stempel.

Nach Bekanntgabe dieser Information, habe ich die Gemeinde schriftlich kontaktiert und Ihnen mitgeteilt, dass ich weder ein Schreiben, ein Verwaltungsakt , Rechnungen , Mahnungen oder sonstige Bescheide erhalten habe!

Mir wurde bisweilen kein Rechtliches Gehör gegeben oder dass ich auf etwas einen Widerspruch hätte einlegen können!

Stattdessen, wurde nach Kontaktaufnahme mit der Gemeinde sogar mein Girokonto gesperrt !
Nun bin ich natürlich in meiner Handlungsfreiheit gestört!
Ich kann keine Miete einzahlen, Rechnungen bezahlen etc.

Netterweise hat die Bankangestellte mich darüber in Kenntnis gesetzt und mir die Aufforderung der Gemeinde zur Sperrung des Girokontos ausgehändigt.

Ansonsten hätte ich vorerst nichtmal Wind von der Kontopfändung erhalten!
Diese Kontopfändung ist natürlich mit einem Rechtsbehelf und oder eines Widerspruchs innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe versehen.

Im Adressfeld steht aber natürlich die Bank. Also gehe ich davon aus, dass dieses nicht für mich gilt, da es nicht an mich adressiert ist.

Nun habe ich beim AG eine Erinnerung nach 766 eingelegt.

Wie lange dass natürlich dauern wird ist rätselhaft, da ich mich nicht wirklich mit den Abläufen auskenne.

Meine Fragen dazu: Darf ein Bediensteter direkt eine Kontopfändung durchführen, ohne überhaupt den Sachverhalt nach dem VwVG zu prüfen, ob der Schuldner überhaupt Bescheid erlangt hat?

Darf der Bedienstete eine Kontopfändung durchführen, wenn der Schuldner den NICHT Erhalt von Rechnungen, Mahnungen gegenüber des eigentlichen Gläubigers ( hier WDR ) beim Vollziehungsbeamten anrügt?

Kann der Schuldner beim AG einen Beschluss erhalten, über sein nicht pfändbaren Arbeitseinkommen um Miete etc zahlen zu können?

Wenn ja, kann er diesen beim AG Eildienst an einem Samstag einholen?

Welche Papiere benötigt er zwingend um seinen Freibetrag in dem Beschluss eintragen zulassen.

Wie lange dauert eine Erinnerung nach 766?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe

Mit freundlichen Grüßen


-- Editier von GEZ-rechtsbeuger am 30.10.2015 20:32

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13 Antworten
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#1
 Von 
Rheinländer123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Moin,

unsere Behörden sind da rücksichtslos, auch wenn man manchmal Verständnis dafür aufbringen muß, weil es Typen gibt, die sich auf übelste Weise querlegen; derer muß die Öffentlichkeit ja auch Herr werden.

Bei Dir sehe ich das natürlich nicht so extrem, also:

Ob es sich um eine Behörde, z.B. Finanzamt, Ordnungsamt, Polizei, usw. oder um eine behördengleiche Institution (z.B. IHK, Krankenkasse, Studentenwerk oder eben der Beitragsservice, früher GEZ, handelt: deren Forderungen sind sehr korrekt zu bedienen oder werden sehr schnell mit den Rechtsmitteln der Abgabenordnung eingetrieben. Dazu wird kein Gericht benötigt, es gibt also keinen Mahnbescheid, sondern das können die als Behörde selbst tun, sprich, die Vollstreckung einleiten. Und da die wenigsten Behörden eine eigene Mahnabteilung oder gar einen Inkassodienst haben, übertragen sie diese Aufgaben z.B. an den Zoll oder die örtliche Gemeinde, und im fortgeschrittenen Stadium an einem amtlichen Vollstrecker.

Wenn es so weit gediehen ist, ist die Forderung meistens auch rechtskräftig, d.h. ein Widerspruch ist dann nicht mehr möglich und zulässig. Deine Möglichkeiten, sich einer vielleicht falschen Forderung zu widersetzen, bestehen nur innerhalb der angegebenen Einspruchsfristen, die dürften alle abgelaufen sein.

Soweit sieht das eindeutig und juristisch korrekt aus, diese Forderung des Beitragsservice scheint also rechtskräftig zu sein, Du hast nicht gezahlt, es sind dann noch diverse Bearbeitungs- und Mahngebühren aufgeschlagen worden, und jetzt wird das Geld mit allen rechtlichen Mitteln bei Dir eingetrieben, dazu darf auch eine Kontopfändung und sogar eine Sachpfändung in Deinem Haushalt vorgenommen werden. Das ist keine Entscheidung des Beitragsservice, sondern das ist in der AO (Abgabenordnung) gesetzlich festgeschrieben. Daß dabei vielleicht auch ein möglicherweise unverhältnismäßig hoher Schaden bei Dir angerichtet wird, wird dabei in Kauf genommen, das ist gesetzlich zwar nicht erwünscht, aber erlaubt. Die Bank gilt als sog. "Drittschuldner" und wird verständlicherweise zuerst angeschrieben, damit Du nicht vorher das Konto abräumst .... Daß die sich dabei aber Zeit lassen und Dich selbst nach Erledigung, also NACH vollzogener Sperrung nicht umgehend informieren, ist dabei als "sehr unsauber" zu bezeichnen und wird von vielen als schikanös betrachtet.

Und ein Inkassodienst prüft NIE die Richtigkeit einer Forderung, auch nicht bei Behörden. Das ist zwar fehlerträchtig, erhöht aber die Effektivität des Inkassovorgangs.

Und was den Beitragsservice betrifft: Du bist von Gesetzes wegen verpflichtet, Dich selbst und unaufgefordert dort anzumelden und Deinen Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Das hast Du, wie viele andere auch, wahrscheinlich nicht getan; das wird auch nicht verbissen gesehen, die schreiben Dich deshalb mit einer höflichen Aufforderung an und bitten Dich um Deine Anmeldung. Das geschieht mehrfach. Irgendwann nehmen sie dann selbst eine Anmeldung vor ("Zwangsanmeldung") und schicken Dir einen Gebühren- bzw. Beitragsbescheid. Der wird dann mehrfach angemahnt, und danach wird dann die "Inkassomühle" angeworfen mit den Folgen, die Du jetzt erlebst.

Einziger Lichtblick: die beteiligten Behörden schicken diese Schreiben meistens per Post, und die Post ist ein ... hmm ... alter Schlamperladen, bei dem auch mal ein Schreiben verloren geht; beim Beitragsservice selbst kommt das auch öfters vor, und bei Dir selbst kann das ja auch noch passieren; die Chance, daß ein Schreiben verloren geht, ist relativ groß. U.a. auch deshalb werden immer mehrere Schreiben, Mahnungen und andere Erinnerungen verschickt. Einige davon kommen immer an, es dürfte Dir also schwer fallen zu beweisen, daß Du von all dem nichts weißt.

Aber falls Du beweisen kannst, daß Du keinen Beitragsbescheid bekommen hast, kannst Du die ganze Sache noch aushebeln, wobei Du im jetzigen Stadium aber besser einen Anwalt zu Hilfe nimmst und das Ganze vor Gericht landen dürfte. Und Deine Chance dabei ist, daß der Beitragsservice beweisen muß, daß Du den Beitragsbescheid bekommen hast. Aber selbst wenn Du Erfolg hast, bleibt dennoch die Verpflichtung, die aufgelaufenen Rundfunkbeiträge zu bezahlen, in jedem Fall bestehen, denn die Forderung ist auch rückwirkend gültig. Du kannst Dich - wenn überhaupt - nur gegen die Mahn- und Inkassokosten zur Wehr setzen.

Um wieder handlungsfähig zu werden, mußt Du jetzt schnellstens das Geld erstmal komplett bezahlen, sprich Deiner Bank die Freigabe zur Zahlung erteilen, damit sie das abschicken und in ein paar Tagen das Konto wieder freigegeben wird.

Sorry, ich hab nichts Besseres für Dich ...

-- Editiert von Rheinländer123 am 31.10.2015 10:41

-- Editiert von Rheinländer123 am 31.10.2015 10:49

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rheinländer123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich hatte nicht alle Fragen im Detail beantwortet, allerdings komme ich da auch an meine Grenzen:

"Meine Fragen dazu: Darf ein Bediensteter direkt eine Kontopfändung durchführen, ohne überhaupt den Sachverhalt nach dem VwVG zu prüfen, ob der Schuldner überhaupt Bescheid erlangt hat?" -- das ist ja die Gemeinde bzw. die Bank: Ja

"Darf der Bedienstete eine Kontopfändung durchführen, wenn der Schuldner den NICHT Erhalt von Rechnungen, Mahnungen gegenüber des eigentlichen Gläubigers ( hier WDR ) beim Vollziehungsbeamten anrügt?" -- ja

"Kann der Schuldner beim AG einen Beschluss erhalten, über sein nicht pfändbaren Arbeitseinkommen um Miete etc zahlen zu können? -- Beschluß im Nachhinein: weiß ich nicht, kann ich mir in Analogie zu den anderen gesetzlichen Gegebenheiten aber nicht vorstellen, da müßtest Du schon sehr starke Argumente auffahren können, z.B. nachgewiesene strafbare oder fahrlässige Handlungen des 'Gegners'. Die Post als Transporteur in Anspruch zu nehmen gilt (leider) NICHT als fahrlässig (s. meine 1. Antwort). Und um die Pfändungsfreibeträge beim Bankkonto in Anspruch nehmen zu können, ist es zu spät. Das sicherste Mittel wäre ja, Dein Bankkonto in ein sog. pfändungsfreies Bankkonto umzuwandeln, aber im Nachhinein geht das nicht (und als Nebenwirkung leidet Deine Bonität in künftigen Verträgen oder Kreditangelegenheiten, das muß man sich also gut überlegen).


"Wenn ja, kann er diesen beim AG Eildienst an einem Samstag einholen?"
- kann ich leider nicht beantworten. rufe beim Gericht an

"Welche Papiere benötigt er zwingend um seinen Freibetrag in dem Beschluss eintragen zulassen."
- kann ich leider nicht beantworten. rufe beim Gericht an

"Wie lange dauert eine Erinnerung nach 766?""
- kann ich leider nicht beantworten


Der Weg über einen sofortigen Gerichtsbeschluß wäre schnell, aber ich glaube nicht, daß Du Erfolg haben wirst. Die haben bei den Gerichten Unterbesetzung und am Wochenende meist soviel zu tun, Du wirst kaum durchdringen, egal, ob Du im Recht bist oder nicht. Hier geht's ja nicht um Mord und Totschlag, und "säumigen Beitragszahlern" ... hmm ... wird sowieso kaum geholfen - sorry, das Gericht wird sich nicht 'vor Deinen Karren spannen' lassen ...

Du mußt Dir bewußt machen und akzeptieren, daß Du den Beitragsservice zu lange ignoriert hast und jetzt wehren die sich. Jetzt alles wieder rückgängig zu machen ist unmöglich, Du kannst jetzt nur 'kleine Brötchen backen' und Schadensbegrenzung betreiben, aber ohne Schaden für Dich geht's nicht mehr. Einen Rechtsstreit kannst Du nur hinterher führen.

Der pragmatische Weg, um schnell wieder handlungsfähig zu werden, ist, irgendwo Geld aufzutreiben und die Forderung erstmal zu begleichen, damit das Konto in ein paar Tagen (kann 1 Woche dauern, evtl. bei der Bank bzw. beim Vollzieher nachfassen, das kannst Du damit ein bisschen beschleunigen!) wieder frei ist, den Vermieter auch noch informieren, die meisten anderen halten auch so ein paar Tage still, ansonsten ebenfalls informieren, aber ich denke, das weißt Du alles selbst.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GEZ-rechtsbeuger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 15x hilfreich)

Woher sollte ich wissen, dass man sich sogar selber beim WDR anmelden soll / muss! Ich habe nichtmal einen Fernseher, daher hat mich allein der Gedanke daran nichtmal gefasst.

Zumal ich nichtmal etwas habe, wohin ich dieses hätte überweisen sollen! Außer dass des Vollziehungsbeamten! Und bis dato wusste ich nichtmal was der genau möchte.

Die Einreichung beim AG für die Erinnerung nach 766 wurde durch dass AG wie folgt beantwortet:
Zitat:

bezugnehmend auf Ihre Eingabe wird mitgeteilt, dass Sie sich direkt an die VSBehörde wenden müssen.
Zitat Ende.

Ja ne ist klar! Jemand kommt an meinen Briefkasten und schmeißt etwas formloses hinein, ich kontaktiere diese und rüge den nicht Empfang an und man sperrt dann erstmal dass Konto ohne rechtliches Gehör!

Die andere Behörde hier dass AG sagt, ich soll mich an die VSBehörde wenden, obwohl dort schon niemand reagiert hat . WTF .

Wenn ich bis zum heutigen Tage niemals Kontakt mit dem WDR hatte, weder Post von Ihnen oder sonstiges, und diese wollen pfänden bzw. pfänden, tragen Sie dieses in die Schufa ein?

Also der nicht Erhalt einer Rechnung oder Mahnung od sonstiges darf doch nicht einfach dazuführen, dass die weitere Handlungsfreiheit im Finanzwesen eingeschränkt wird, durch Eintragung dieser Schuld , die man vll garnicht verursacht hat!


-- Editiert von GEZ-rechtsbeuger am 31.10.2015 11:45

-- Editiert von GEZ-rechtsbeuger am 31.10.2015 11:52

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GEZ-rechtsbeuger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Rheinländer123):


Der pragmatische Weg, um schnell wieder handlungsfähig zu werden, ist, irgendwo Geld aufzutreiben und die Forderung erstmal zu begleichen, damit das Konto in ein paar Tagen (kann 1 Woche dauern, evtl. bei der Bank bzw. beim Vollzieher nachfassen, das kannst Du damit ein bisschen beschleunigen!) wieder frei ist, den Vermieter auch noch informieren, die meisten anderen halten auch so ein paar Tage still, ansonsten ebenfalls informieren, aber ich denke, das weißt Du alles selbst.


Wäre eine Zahlung denn jetzt ein Eingeständnis auch gegenüber der evtl Mahngebühren od. Vollstreckungsgebühren, die vll in dem Betrag mit enthalten sind!

Denn warum sollte man Mahngebühren bezahlen, ohne Rechnungen oder Mahnungen etc. ?
Also muss ich diese vorher in Absprache mit der GEZ aushandeln !

Ich schreib die jetzt mal an und Frage mal nach einer Nummer .

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat:
a ne ist klar! Jemand kommt an meinen Briefkasten und schmeißt etwas formloses hinein, ich kontaktiere diese und rüge den nicht Empfang an und man sperrt dann erstmal dass Konto ohne rechtliches Gehör!


Du empfängst ein Schreiben und rügst dann den Nicht-Empfang des gerade empfangenen Schreibens? :???:
Gerade deine Rüge ist der sicherste Nachweis, dass du dieses Schreiben tatsächlich erhalten hast.

Zitat:
Dass Bescheide einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt werden, keine Unterschrift und keinen Namen des ausstellenden Beschäftigten aufweisen müssen, ergibt sich aus § 37 Abs. 5 HVwVfG (vgl. dazu auch die Ausführungen des Sächs. OVG, Beschluss vom 05.05.2015, Az.: 3 B 111/15 ).


Zitat aus diesem Urteil: 5 L 702/15 .WI

Auch sonst vielleicht eine interessante Lektüre. Der Kläger war anscheinend einer dieser typischen GEZ-Hasser, die viel im Internet schreiben und sich mit all ihren formalen Argumenten ziemlich schlau vorkommen. Hat alles nichts genützt.
Wenn du tatsächich vorher keinerlei Schreiben erhalten hast, liegt bei dir der Fall natürlich anders. Wenn du die Vollstreckungsbehörde nicht überzeugen kannst, müsstest du wahrscheinlich einen entsprechenden Antrag vor dem Verwaltungsgericht stellen...

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
GEZ-rechtsbeuger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Guybrush Threepwood):
Zitat:a ne ist klar! Jemand kommt an meinen Briefkasten und schmeißt etwas formloses hinein, ich kontaktiere diese und rüge den nicht Empfang an und man sperrt dann erstmal dass Konto ohne rechtliches Gehör!

Du empfängst ein Schreiben und rügst dann den Nicht-Empfang des gerade empfangenen Schreibens?
Gerade deine Rüge ist der sicherste Nachweis, dass du dieses Schreiben tatsächlich erhalten hast.


Sorry Falsch ausgedrückt!

Ich rügte nicht den Erhalt des formlosen DinA5 Blattes an, sondern den nicht Erhalt von Rechnungen, Mahnungen und Bescheiden!

Zumal was hier auch entscheidend ist, die Gemeinde wurde danach kontaktiert! Dass AG wurde kontaktiert, dass AG verweist zurück zur Gemeinde!

Im Grunde habe ich nur ein Formloses Stück Papier womit ich mir den A.... abwischen kann!
Worauf nichtmal die Gemeinde drauf reagiert.

Hätte also der nette Justizinspektor dass schreiben richtig berücksichtigt, dann hätte er mir sicher gesagt, dass ich mich an dass Verwaltungsgericht wenden muss und nicht um Zeit zu schinden, an die Gemeinde.

-- Editiert von GEZ-rechtsbeuger am 01.11.2015 11:13

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Nur mal ein Paar Infos da du leider einiges wohl falsch verstanden hast:

zum einen solltest du dir ein Pfändungsschutzkonto zulegen, dies geht auch innerhalb von 4 Wochen nach Pfändung nachträglich, dann kannst du erstmal zumindest Miete etc zahlen...

Zum anderen: Das Amtsgericht ist überhaupt nur dann in irgendeiner Form zuständig, wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch vom Amtsgericht erlassen wurde. Dies ist hier ja -scheinbar- nicht der Fall, sondern die Gemeinde (= Vollstreckungsbehörde) hat dies gemacht (richtig?). Dann müsstest du deine Erinnerung nach 766 ZPO bei der Gemeinde, und nicht beim Amtsgericht (oder Verwaltungsgericht) einlegen.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nein, die Gemeide hat vollstreckt., sie hat keinen Beschluss erlassen. Sie ist nichts anderes als der zivile Gerichtsvollzieher in zivilen Forderungen. Und natürlich kündigt der Gerichtsvollzieher seine Maßnahmen nicht an, so unter dem Motto: "räumen Sie mal rasch Ihr Konto aus, wir vollstrecken demnächst." Fakt ist, dass ein Titel in der Welt ist, und aus diesem vollstreckt wird.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nein, die Gemeide hat vollstreckt., sie hat keinen Beschluss erlassen.


Also hat sie wohl eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen, die grundsätzlich mit Erinnerung 766 ZPO bei der Gemeinde angegriffen werden kann.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von Tiger123):
Zitat (von wirdwerden):Nein, die Gemeide hat vollstreckt., sie hat keinen Beschluss erlassen.
Also hat sie wohl eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen, die grundsätzlich mit Erinnerung 766 ZPO bei der Gemeinde angegriffen werden kann.


bzw. weis ich glaub ich doch nicht genau welches Rechtsmittel da dann das richtige ist, ist glaube ich auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Evtl. auch Widerspruch, oder gleich ans Verwaltungsgericht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
GEZ-rechtsbeuger
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten.

Mein begehren ist es ja jetzt , dass Konto wieder frei zubekommen, da ich keine Rechnugen / Bescheide durch die Fernsehbetriebe erhalten habe.

Ein P-Konto einrichten, wegen dieser Sache ist schon blöd! Weil dieses in die Schufa eingetragen wird.
Sinnvoller wäre es gewesen, wenn man sich einen Beschluss geholt hätte, indem man seinen Unpfändbaren Arbeitslohn hätte festsetzen lassen können, um Geld bei der Bank zuholen. ( Nachweispflicht , Kontoasuzüge , Lohnbescheinigung , evtl. Mietvertrag etc . )

Nun habe ich Kontakt zum Verwaltungsgericht aufgenommen und Erinnerung nach ZPO 766 gestellt bzw. der Einstellung des Verfahrens / Aufhebung der Kontopfändung und Überweisungsverfügung.

Meine Frage : Nun ist die Gemeinde/Stadt ja der Vollstrecker. Und die Fernsehbetriebe der Gläubiger.

Nun fragt dass Gericht, ob man den Antrag gegen den Gläubiger stellen möchte oder gegen den Vollstrecker.
Dieses ist im Antrag nicht 100 Prozent angegeben.
Ich glaube aber, dass ich hier nun gegen mich arbeiten könnte.

Ob ich nun den Gläubiger anrügen soll oder den Vollstrecker?

Denn der BGH sagt , dass die Besonderheit der Zwangsvollstreckung von öffentlich-rechtlichen Bescheiden, dass dafür ein Vollstreckungsersuchen der vollstreckenden Behörde an das Organ der Zwangsvollstreckung ausreicht.

Der Gesetzgeber vertraut insofern darauf, dass Behörden nur rechtmäßig handeln und keine unrechtmäßigen Vollstreckungsersuchen erstellt.

Sollte dies doch der Fall sein, muss sich der Bürger an das Verwaltungsgericht wenden. Das Vollstreckungsorgan und damit das Vollstreckungsgericht und das Beschwerdegericht haben sich damit nicht auseinanderzusetzen. Die Argumentation des Schuldners kann nur Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sein.

11x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Rob051267
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe User,
ich habe auch solch eine Konto Sperrung gerade durch die Gemeinde. Ich habe mich auf Artikel 46 der hlko Völkerrecht berufen.!
Das Privateigentum ist unantastbar. Dieses ist seit 1907 Bestandteil und vor allem noch gültig. Ausserdem hat jeder Bürger eine Pfändungsgrenze Neu von 1.050€! Vollstreckungsabteilung Amtsgericht Bescheinigung holen, Bank geben und schon ist dein Geld frei. Noch besser wenn Kinder da sind erhöht sich der Betrag natürlich.Banken wie Volksbank und Sparkassen sperren sehr gerne und lassen die Kunden doof da stehen. Ausserdem googelt mal pkonto das kann auch helfen. Bei Fragen tickert mich gerne an. Ich versuche euch hierbei behilflich zu sein.

Signatur:

Rp

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Rob051267):
ch habe mich auf Artikel 46 der hlko Völkerrecht berufen.!

Für das bischen Reichbürgergeschwurbel gäbt man eine Beitragsleiche aus?



Zitat (von Rob051267):
Das Privateigentum ist unantastbar.

Tja, nur das "Geld" kein Privateigentum ist. Sondern Eigentum des Staates.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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