Mahnung trotz einspruch Gebührenbescheid

17. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
CptTom
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)
Mahnung trotz einspruch Gebührenbescheid

hallo,

vor ein paar monaten bekam ich eine zwangsanmeldung und einen ersten gebührenbescheid.
gegen diesen habe ich schriftlich einspruch eingelegt.
mit einschreiben und rückschein.
der rückschein ist sogar angekommen bei mir. abgestempelt.

mein einspruch wurde nie bearbeitet oder ich hab keine antwort bekommen.

Frage:

muß ich den beitrag zahlen, solange mein einspruch noch nicht bearbeitet ist?

-----------------
""

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von CptTom am 17.06.2014 08:42

muß ich den beitrag zahlen, solange mein einspruch noch nicht bearbeitet ist?

Gegenfrage, was war deine Argumentationskette im Widerspruch?

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Frage:

muß ich den beitrag zahlen, solange mein einspruch noch nicht bearbeitet ist? <hr size=1 noshade>


Ja, muss man.
Sollte der Widerspruch erfolgreich sein, bekommt man das Geld zurück.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Und manchmal ist der Widerspruch auch schlicht falsch, wenn der gar nicht vorgesehen ist sondern eine Klage.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen