Mit Markenzeichen "RF" in einem 2 Personen Haushalt

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Eta Carinae
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Mit Markenzeichen "RF" in einem 2 Personen Haushalt

Hallo zusammen.
Ich besitze u.a. die Markenzeichen "RF" sowie "H".
Vor knapp 6 Monaten bin ich zu meiner gesunden Freundin gezogen. Aktuell zahlen wir weiter den vollen beitrag meiner Freundin obwohl ich das recht auf Ermäßigung habe.
Ist es möglich das man den beitrag auf meinen Namen ändert?
Viele grüße

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14 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Eta Carinae
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Das ist mir bewusst aber kann sie sich nicht abmelden und dafür melde ich mich an?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Aktuell zahlen wir weiter den vollen beitrag meiner Freundin obwohl ich das recht auf Ermäßigung habe. Sie haben nicht nur das "Recht auf Ermäßigung", Sie müssen gar nichts zahlen, da Ihre Freundin schon zahlt.
Das ist mir bewusst aber kann sie sich nicht abmelden und dafür melde ich mich an? Damit der volle UND der ermäßigte Beitrag fällig wird? Denn Ihre Ermäßigung erstreckt sich nicht auf sie - da müßten Sie schon heiraten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Eta Carinae
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich danke euch für die schnellen Rückmeldungen.
Mein Gedanke ist der , das seit 2013 jeder Haushalt einen Beitrag zahlen muss.
Da ich , ein Schwerbehinderte Person zu zu meiner gesunden Freundin gezogen bin ,entfällt natürlich mein eigener Beitrag.
Mein Anliegen liegt darin, ob die erste Anmeldung ( Haushalt meiner Freundin) verbindlich ist? Oder kann den beitrag auf mich führen da ich auch in dem gleichen Haushalt lebe.
Sorry , ich weiß nicht ob ich mich falsch ausdrücke oder einen Gedankenfehler mache.

-- Editiert von Eta Carinae am 09.07.2017 18:28

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Mein Gedanke ist der , das seit 2013 jeder Haushalt einen Beitrag zahlen muss. Korrekterweise muß es heißen "einen VOLLEN Beitrag" zahlen muß. Und das tun Sie ja nicht.
Da ich , ein Schwerbehinderte Person zu zu meiner gesunden Freundin gezogen bin ,entfällt natürlich mein eigener Beitrag. Genau. Aber mehr Vorteile gibt es dann eben auch nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Eta Carinae
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber mehr Vorteile gibt es dann eben auch nicht...
Wo sehen sie in meinen Fall mehr vorteile?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wo sehen sie in meinen Fall mehr vorteile? Nirgends - ich schrieb, mehr Vorteile gäbe es NICHT.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eta Carinae
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Entschuldigung, habe ihren Satz falsch interpretiert.
Ich will ja nicht mehr vorteile. So viel ich weiß gibt es auch nicht mehr vorteile bei meinen Markenzeichen.
Ich weiß, das wenn ich verheiratet bin, dann der ermäßigte Beitrag Geltung hat, aber geht das auch für unverheiratete Paare die im gleichen Haushalt leben? Man zählt ja schließlich für einen Haushalt und ich beteilige mich an allen anfälligen Kosten mit.

-- Editiert von Eta Carinae am 09.07.2017 18:56

-- Editiert von Eta Carinae am 09.07.2017 18:59

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Ich weiß, das wenn ich verheiratet bin, dann der ermäßigte Beitrag Geltung hat, aber geht das auch für unverheiratete Paare die im gleichen Haushalt leben? Ich habe es zwar in Antwort Nr. 4 schon geschrieben, aber wenn Sie unbedingt noch mal hören wollen: Nein, das geht nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
Eta Carinae
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Das habe ich jetzt verstanden.hatte nur den Eindruck, das ich mich falsch ausdrücke und somit eure antworten falsch verstehe.
Ich danke euch für eure schnellen Rückmeldungen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Allgemeingültig ausgedrückt:
Ein Haushalt ist nur dann vom Rundfunkbeitrag befreit, wenn alle im Haushalt lebenden Personen vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Lebt mindestes eine nicht befreite Person im Haushalt so ist der volle Beitrag für diesen Haushalt zu entrichten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Eta Carinae
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

FareakyThunder
Das ist eine Antwort die für klar und verständlich ist.
Danke dir dafür.

0x Hilfreiche Antwort

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