Muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden?

26. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
ChillaH
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)
Muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden?

Hallo, Meine Freundin und ich möchten zusammenziehen. Wir sind beide Azubis. Meine Freundin bekommt zum ihrem Azubi-Gehalt noch Halbweisenrente und Kindergeld dazu. Ich bekomme BAB zu meinem Ausbildungsgehalt. Jetzt die Frage: besteht die Pflicht Rundfunkbeitrag zu zahlen? Laut meinen Recherchen ist es mir möglich mit dem BAB-Bescheid laut §4 Abs. 1 Nummer 405B des RbStV eine Befreiung zu beantragen. Da es sich ja um eine Haushaltspauschale handelt müsste meine Freundin doch theoretisch mit befreit sein oder? Und wenn nicht, welche Möglichkeiten hat Sie?
Sie hat alles zusammengerechnet 825€. Ich liege ebenfalls bei der Summe, jedoch wie gesagt mit BAB.
Danke für die Mühe im voraus.
Mfg

-- Editiert von Moderator am 26.01.2016 13:16

-- Thema wurde verschoben am 26.01.2016 13:16

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Korrekt. Anders wäre es nur in einer Ehe - da würde die Befreiung eines Partner auch den anderen Partner befreien.
Wenn also du dich befreien lässt, muss deine Freundin trotzdem zahlen. Womit eine Befreiung dann aber eigentlich überflüssig ist - nur sollte der Beitrag auch wirklich gezahlt werden. Denn wenn kein Geld kommt, kann der BS sich an jeden nichtbefreiten Bewohner halten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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