Muss ich keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen?

21. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mitsos512
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen?

Hallo zusammen,

ich bin Eigentümer einer Wohnung in Hessen. Diese gilt seit Anfang dieses Jahres offiziell als Zweitwohnsitz, da ich seit diesem Zeitpunkt zusammen mit meiner Freundin in einer Mietwohnung in Baden Württemberg wohne. Wir haben beide die Mietwohnung als Hauptwohnsitz beim Rathaus gemeldet und meine Freundin zahlt den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung. Meine Frage wäre jetzt: Kann ich mich nun vom Rundfunkbeitrag für beide Wohnsitze befreien?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Mitsos512):
Kann ich mich nun vom Rundfunkbeitrag für beide Wohnsitze befreien?

Nein, denn das kann nur der Gesetzgeber / Staat bzw. der Bevollmächtigte in Form vom LRA / Beitragsservice.

Da hier die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht vorliegen, kann man sich nicht befreien lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Mitsos512):
Kann ich mich nun vom Rundfunkbeitrag für beide Wohnsitze befreien?
Da der Beitrag pro Wohnung gezahlt wird, musst DU doch sowieso nichts für die Hautwohnung zahlen, wenn Deine Freundin schon zahlt.

Zitat (von Mitsos512):
Diese gilt seit Anfang dieses Jahres offiziell als Zweitwohnsitz
Du bist also dort auch entsprechend gemeldet?

In der aktuellen Konstellation kannst Du Dich für den Zweitwohnsitz nicht befreien lassen. Dies würde aber funktionieren, wenn Du das Beitragskonto Eurer gemeinsamen Wohnung auf Deinen Namen ändern lässt.

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#3
 Von 
Mitsos512
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Dies würde aber funktionieren, wenn Du das Beitragskonto Eurer gemeinsamen Wohnung auf Deinen Namen ändern lässt.

ok, d. h. also wenn wir das Beitragskonto auf meinem ändere, dann muss ich nur für den Hauptwohnsitz zahlen und meine Freundin ist komplett befreit. Wird dann das Geld, was meine Freundin bislang gezahlt hat, zurückerstattet?

-- Editiert von User am 22. November 2022 12:13

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Mitsos512):
Wird dann das Geld, was meine Freundin bislang gezahlt hat, zurückerstattet?

Nö, natürlich nicht.
Wie kommt man denn auf so was?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Mitsos512):
ok, d. h. also wenn wir das Beitragskonto auf meinem ändere, dann muss ich nur für den Hauptwohnsitz zahlen und meine Freundin ist komplett befreit.
Der Beitrag wird pro Wohnung (!) gezahlt. Was hat das mit der Freundin zu tun?

Zitat (von Mitsos512):
Wird dann das Geld, was meine Freundin bislang gezahlt hat, zurückerstattet?
Warum sollte das erstattet werden? Du zahlst doch erst ab dem Zeitpunkt, an dem Du das Beitragskonto auf Deinen Namen ändern lässt. (Und bis dahin zahlst Du auch die Gebühren für Deinen Zweitwohnsitz.)

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#6
 Von 
Mitsos512
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Der Beitrag wird pro Wohnung (!) gezahlt. Was hat das mit der Freundin zu tun?


Ich denke ich muss die Sache etwas näher erläutern...
Also ich habe im Internet gelesen, dass seit 2018 die GEZ-Gebühren für den Zweitwohnsitz entfallen, wenn der Antragsteller sowohl in seiner Haupt- als auch in seiner Zweitwohnung angemeldet ist, was bei mir auch der Fall ist.
Zusätzlich ist es so geregelt, dass pro Wohnung nur ein Beitrag gezahlt wird, egal wie viele Personen in der Wohnung wohnen.
Spricht also, wenn ich das Beitragskonto unserer Hauptwohnung auf meinen Name ändere, dann müssten die GEZ-Gebühren meiner Zweitwohnung entfallen UND meine Freundin könnte sich vom Beitrag abmelden, da ich ja den Beitrag der Hauptwohnung übernehme.
Nun wäre meine Frage, die auch ganz am Anfang gestellt habe, ob man das so machen kann, dass ich mich komplett von der GEZ-Pflicht befreien kann, während meine Freundin weiterhin den Beitrag der Hauptwohnung zahlt. So würden wir nämlich am Ende den gleichen Wert zahlen, würden aber weniger Papierkram erledigen müssen.

-- Editiert von User am 22. November 2022 22:47

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Mitsos512):
Nun wäre meine Frage, die auch ganz am Anfang gestellt habe,

Nö, am Anfang wurde eine ganz andere Frage gesetellt.



Zitat (von Mitsos512):
während meine Freundin weiterhin den Beitrag der Hauptwohnung zahlt

Klar geht das. Wer den Beitrag tatsächlich bezahlt ist dem BS / der LRA egal, Hauptsache das Geld kommt ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Klar geht das. Wer den Beitrag tatsächlich bezahlt ist dem BS / der LRA egal, Hauptsache das Geld kommt ...
Auch wenn die Freundin tatsächlich zahlt (=überweist), muss der TE als Beitragsschuldner bei der Gebühreneinzugszentrale benannt sein. Sonst ist die Zweitwohnung eben nicht beitragsfrei.

Zitat (von Mitsos512):
Nun wäre meine Frage, die auch ganz am Anfang gestellt habe, ob man das so machen kann, dass ich mich komplett von der GEZ-Pflicht befreien kann, während meine Freundin weiterhin den Beitrag der Hauptwohnung zahlt.
Wie wäre es damit, nochmal die Antworten zu lesen?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
muss der TE als Beitragsschuldner bei der Gebühreneinzugszentrale benannt sein. Sonst ist die Zweitwohnung eben nicht beitragsfrei.

Bin mal davon ausgegangen das der TE das zuvor umsetzt ...


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