Hallo zusammen,
ich bin Eigentümer einer Wohnung in Hessen. Diese gilt seit Anfang dieses Jahres offiziell als Zweitwohnsitz, da ich seit diesem Zeitpunkt zusammen mit meiner Freundin in einer Mietwohnung in Baden Württemberg wohne. Wir haben beide die Mietwohnung als Hauptwohnsitz beim Rathaus gemeldet und meine Freundin zahlt den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung. Meine Frage wäre jetzt: Kann ich mich nun vom Rundfunkbeitrag für beide Wohnsitze befreien?
Muss ich keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen?
21. November 2022
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Frage vom 21. November 2022 | 21:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen?
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#1
Antwort vom 22. November 2022 | 00:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120081 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatKann ich mich nun vom Rundfunkbeitrag für beide Wohnsitze befreien? :
Nein, denn das kann nur der Gesetzgeber / Staat bzw. der Bevollmächtigte in Form vom LRA / Beitragsservice.
Da hier die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht vorliegen, kann man sich nicht befreien lassen.
#2
Antwort vom 22. November 2022 | 07:40
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Da der Beitrag pro Wohnung gezahlt wird, musst DU doch sowieso nichts für die Hautwohnung zahlen, wenn Deine Freundin schon zahlt.ZitatKann ich mich nun vom Rundfunkbeitrag für beide Wohnsitze befreien? :
Du bist also dort auch entsprechend gemeldet?ZitatDiese gilt seit Anfang dieses Jahres offiziell als Zweitwohnsitz :
In der aktuellen Konstellation kannst Du Dich für den Zweitwohnsitz nicht befreien lassen. Dies würde aber funktionieren, wenn Du das Beitragskonto Eurer gemeinsamen Wohnung auf Deinen Namen ändern lässt.
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#3
Antwort vom 22. November 2022 | 12:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDies würde aber funktionieren, wenn Du das Beitragskonto Eurer gemeinsamen Wohnung auf Deinen Namen ändern lässt. :
ok, d. h. also wenn wir das Beitragskonto auf meinem ändere, dann muss ich nur für den Hauptwohnsitz zahlen und meine Freundin ist komplett befreit. Wird dann das Geld, was meine Freundin bislang gezahlt hat, zurückerstattet?
-- Editiert von User am 22. November 2022 12:13
#4
Antwort vom 22. November 2022 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120081 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatWird dann das Geld, was meine Freundin bislang gezahlt hat, zurückerstattet? :
Nö, natürlich nicht.
Wie kommt man denn auf so was?
#5
Antwort vom 22. November 2022 | 15:24
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Der Beitrag wird pro Wohnung (!) gezahlt. Was hat das mit der Freundin zu tun?Zitatok, d. h. also wenn wir das Beitragskonto auf meinem ändere, dann muss ich nur für den Hauptwohnsitz zahlen und meine Freundin ist komplett befreit. :
Warum sollte das erstattet werden? Du zahlst doch erst ab dem Zeitpunkt, an dem Du das Beitragskonto auf Deinen Namen ändern lässt. (Und bis dahin zahlst Du auch die Gebühren für Deinen Zweitwohnsitz.)ZitatWird dann das Geld, was meine Freundin bislang gezahlt hat, zurückerstattet? :
#6
Antwort vom 22. November 2022 | 22:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer Beitrag wird pro Wohnung (!) gezahlt. Was hat das mit der Freundin zu tun? :
Ich denke ich muss die Sache etwas näher erläutern...
Also ich habe im Internet gelesen, dass seit 2018 die GEZ-Gebühren für den Zweitwohnsitz entfallen, wenn der Antragsteller sowohl in seiner Haupt- als auch in seiner Zweitwohnung angemeldet ist, was bei mir auch der Fall ist.
Zusätzlich ist es so geregelt, dass pro Wohnung nur ein Beitrag gezahlt wird, egal wie viele Personen in der Wohnung wohnen.
Spricht also, wenn ich das Beitragskonto unserer Hauptwohnung auf meinen Name ändere, dann müssten die GEZ-Gebühren meiner Zweitwohnung entfallen UND meine Freundin könnte sich vom Beitrag abmelden, da ich ja den Beitrag der Hauptwohnung übernehme.
Nun wäre meine Frage, die auch ganz am Anfang gestellt habe, ob man das so machen kann, dass ich mich komplett von der GEZ-Pflicht befreien kann, während meine Freundin weiterhin den Beitrag der Hauptwohnung zahlt. So würden wir nämlich am Ende den gleichen Wert zahlen, würden aber weniger Papierkram erledigen müssen.
-- Editiert von User am 22. November 2022 22:47
#7
Antwort vom 22. November 2022 | 22:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120081 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatNun wäre meine Frage, die auch ganz am Anfang gestellt habe, :
Nö, am Anfang wurde eine ganz andere Frage gesetellt.
Zitatwährend meine Freundin weiterhin den Beitrag der Hauptwohnung zahlt :
Klar geht das. Wer den Beitrag tatsächlich bezahlt ist dem BS / der LRA egal, Hauptsache das Geld kommt ...
#8
Antwort vom 23. November 2022 | 09:03
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Auch wenn die Freundin tatsächlich zahlt (=überweist), muss der TE als Beitragsschuldner bei der Gebühreneinzugszentrale benannt sein. Sonst ist die Zweitwohnung eben nicht beitragsfrei.ZitatKlar geht das. Wer den Beitrag tatsächlich bezahlt ist dem BS / der LRA egal, Hauptsache das Geld kommt ... :
Wie wäre es damit, nochmal die Antworten zu lesen?ZitatNun wäre meine Frage, die auch ganz am Anfang gestellt habe, ob man das so machen kann, dass ich mich komplett von der GEZ-Pflicht befreien kann, während meine Freundin weiterhin den Beitrag der Hauptwohnung zahlt. :
#9
Antwort vom 24. November 2022 | 01:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120081 Beiträge, 39828x hilfreich)
Zitatmuss der TE als Beitragsschuldner bei der Gebühreneinzugszentrale benannt sein. Sonst ist die Zweitwohnung eben nicht beitragsfrei. :
Bin mal davon ausgegangen das der TE das zuvor umsetzt ...
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