Nach eingestelltem Vollstreckungsverfahren neue Forderung über exakt selben Zeitraum/Beträge

16. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
kurt_f
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach eingestelltem Vollstreckungsverfahren neue Forderung über exakt selben Zeitraum/Beträge

Ich befinde mich in einer mittlerweile kafkaesken Situation bezüglich des Rundfunkbeitrags.
Angefangen hat es mit Forderungen über eine Zahlung der Beiträge über einen längeren Zeitraum, welcher aus meiner Sicht nicht rechtmäßig wahr, da ich im angegebenen Zeitraum in einem Haushalt gewohnt habe (und noch wohne) in dem der Beitrag bereits bezahlt wird, und das dem Beitragsservice rechtzeitig mitgeteilt wurde. Ebenfalls war meine Meldesituation eindeutig und nachweisbar (keine Versäumnis).
Die Rechnungen hab ich entsprechend nicht beglichen, die Sache ist beim örtlichen Amtsgericht in der Abteilung für Vollstreckungsangelegenheiten gelandet.

Beim Besuch durch den Gerichtsvollzieher wurde diesem die Sachlage geschildert. Er hat kurz einen Blick auf Kontoauszüge geworfen und sich die Nummer des Beitragszahlers im Haushalt notiert. Dann hat er festgestellt, dass es keine Grundlage für die Forderungen gibt und das Verfahren gegen mich eingestellt. Zudem hat er auch versichert die Sachlage nochmal an den Beitragsservice zu übermitteln.

Wenige Monate später bekomme ich nun einen Brief von einem privaten Inkassounternehmen, mit den exakt selben Forderungen. Gleicher Zeitraum, gleiche Beträge + Bearbeitungsgebühr. Wieder vom Beitragsservice.
Können die selben angeblichen Schulden einfach nacheinander an verschiedenste Inkassounternehmen übermittelt werden, trotz bereits eingestelltem Verfahren beim Amtsgericht, bis man irgendwann zahlt? Wäre der nächste Schritt für ein Inkassounternehmen nicht wieder das zuständige Amtsgericht?

besten Dank im Vorraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119332 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von kurt_f):
Die Rechnungen hab ich entsprechend nicht beglichen

Hat man irgendwann von irgendwem mal einen Bescheid erhalten? Oder immer nur Rechnungen und Mitteilungen.



Zitat (von kurt_f):
Können die selben angeblichen Schulden einfach nacheinander an verschiedenste Inkassounternehmen übermittelt werden, trotz bereits eingestelltem Verfahren beim Amtsgericht, bis man irgendwann zahlt?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von kurt_f):
Angefangen hat es mit Forderungen über eine Zahlung der Beiträge über einen längeren Zeitraum, welcher aus meiner Sicht nicht rechtmäßig wahr, da ich im angegebenen Zeitraum in einem Haushalt gewohnt habe (und noch wohne) in dem der Beitrag bereits bezahlt wird, und das dem Beitragsservice rechtzeitig mitgeteilt wurde. Ebenfalls war meine Meldesituation eindeutig und nachweisbar (keine Versäumnis).


Da gibt es schon zig MÖGLICHE Anhaltspunkte, wo du falsch liegen könntest:

- Beitrag wurde durch Mitbewohner nicht bezahlt
- Mitbewohner war befreit
- Mitbewohner war ermäßigt
- Mitbewohner zahlt unwissentlich für eine andere Wohnung, weil vielleicht vergessen hat sich umzumelden
- Mitbewohner zahlt für Nebenwohnung, für die er keinen Befreiungsantrag gestellt hat.

Zitat (von kurt_f):
Die Rechnungen hab ich entsprechend nicht beglichen,


Mehr als naiv! Sowas klärt man mit dem Beitragsservice oder der Landesrundfunkanstalt. "Geklärt" ist die Sache, wenn Einigkeit besteht.

1. Forderung widersprechen
2. formell Bescheid widersprechen
3. ggf. gegen ablehnenden Bescheid klagen

Das wäre dein Weg gewesen, wenn du meinst, im Recht zu sein. Einfach nicht zahlen war noch nie eine Lösung.

Zitat (von kurt_f):
Dann hat er festgestellt, dass es keine Grundlage für die Forderungen gibt und das Verfahren gegen mich eingestellt.


Das ist aber nicht Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Da hat er seine Kompetenzen ggf. maßlos überschritten.

Wenn er einen vollstreckaren Titel vorliegen hat, hat er zu vollstrecken.

Vor allen Dingen: Wie kann der GVZ das denn feststellen?

Nur weil du einen Kontoauszug vorlegst, wo eine Beitragsnummer drauf steht, die einer anderen Person gehört?

Die Zahlung könnte ja auch zu einer völlig anderen Wohnung gehören.

Das dürfte die vereinfacht formulierte Sachelage sein: Der GVZ hat gesagt, Forderung existiert zu Unrecht. Darf er nicht. Beitragsservice sagt: Und ob die Forderung besteht, und jetzt mach gefälligst dieses Mal deine Arbeit. Bzw. hat sich in diesem Fall direkt an ein Inkassunternehmen gewandt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von kurt_f):
Beim Besuch durch den Gerichtsvollzieher wurde diesem die Sachlage geschildert. Er hat kurz einen Blick auf Kontoauszüge geworfen und sich die Nummer des Beitragszahlers im Haushalt notiert. Dann hat er festgestellt, dass es keine Grundlage für die Forderungen gibt und das Verfahren gegen mich eingestellt.
Niemals hat das der GV getan. Das ist nicht seine Aufgabe und das darf er nicht.

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