Hallo, wir haben seit 2016 eine Nebenwohnung und noch nie eine Rechnung der GEZ erhalten. Nun kam ein Brief, dass wir nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.18 ab Juli von der Zahlung auf unbegrenzte Zeit befreit sind (für unsere Hauptwohnung zahlen wir selbstverständlich schon immer). Gleichzeitig werden wir aufgefordert eine Nachzahlung von 520 Euro zu leisten. Müssen wir das? Gilt die Befreiung nicht rückwirkend?
Danke im voraus für kompetente Antworten.
Nachzahlung für Nebenwohnung
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Zitatund noch nie eine Rechnung der GEZ erhalten. :
Wundert mich nicht, die gibt es ja seit 2013 nicht mehr.
ZitatMüssen wir das? :
Nö, man kann das auch vor Gericht gehen lassen und dort klären ob die Pflicht überhaupt rückwirkend bestand.
Da sollte man dann auf den Bescheid warten, da steht dann drauf was man machen muss wenn man damit nicht einverstanden ist.
Alternativ schreibt man denen zurück, das man nichts zahlen wird da die Rechtswidrigkeit ja bereits vor dem 18.7.2018 bestand. Und man das gerne gerichtlich klären würde und deshalb um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bittet.
Müssen wir das? Ja.
Gilt die Befreiung nicht rückwirkend? Nein: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zu_nebenwohnungen/index_ger.html
Nö, man kann das auch vor Gericht gehen lassen und dort klären ob die Pflicht überhaupt rückwirkend bestand. Nachdem das bereits vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde? Das müßten Sie dann schon mal näher erläutern...
-- Editiert von muemmel am 25.11.2018 23:26
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatNö, man kann das auch vor Gericht gehen lassen und dort klären ob die Pflicht überhaupt rückwirkend bestand. Nachdem das bereits vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurde? :
Nunja: Prozessieren kann man immer.
...ob es sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Meiner Meinung nach greift die Befreiung auch erst ab 07.2018 und nicht rückwirkend.
ZitatUnd man das gerne gerichtlich klären würde und deshalb um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bittet. :
Der kommt so oder so, wenn nicht gezahlt wird irgendwann.
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Frage der Rückwirkung bereits entschieden (hier unter VI.): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-059.html
Das deckt den Fall hier aber nicht wirklich ab. Man könnte evtl. daraus ableiten, dass es bis zum Urteil keinen Festsetzungsbescheid gab, also hätte man die Möglichkeit sich nachträglich befreien zu lassen.
Das sollte man nun also schleunigst mal angehen.
Hallo Anni, was ist aus der Nachforderung geworden?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten