hallo,
ich habe folgendes problem:
meine nun exfreundin und ich hatten uns eine gemeinsame wohung genommen und ein gemeinsames konto genommen.
auf die gez anfrage, hatte ich mich angemeldet.
leider ist diese anmeldung in meinen unterlagen nicht mehr zu finden und mir war auch nicht mehr bewusst, dass ich mich angemeldet hatte (dachte es wäre meine ex gewesen,da sie zuletzt meite, sie hätte sich abgemeldet).
freundlicherweise wurde sie mir jedoch von der gez nun zugeschickt.
nach auflösen des gemeinsamen kontos, von dem die gez gebühren bis dato abgingen, herschte von januar bis september 2008 sendepause seitens der gez.
für besagten zeitraum soll ich nun eine nachzahlung leisten.
im zeitraum habe ich jedoch keine geräte bereitgestellt und mein kabelanschluss wurde zum 1.1.2008 gekündigt, sodass auch kein fernsehempfang möglich war.
da eine zahlung unumgägnlich zu sein scheint, da eine rückwirkende abmeldung seitens der gez nicht gestattet ist, stellt sich nun die frage der schadensbegrenzung.
deshalb meine fragen:
1. frage
besteht seitens der gez eine mahnungsfrist, sollte ein bankeinzug nicht möglich gewesen sein und wurde diese verletzt, sodass ich nicht für den gesamten zeitraum nachzahlen muss?
2.frage
ist es möglich, sich nicht rückwirkend abzumelden, sondern die anmeldung bei der gez rückwirkend zu ändern, sodass ich nur ein radio nachzahlen muss.
(bestätigung, dass ich keinen fernseher bereit hielt durch zeugen und abmeldung bei meinem kabelbetreiber)
vielen dank für eure anworten
(mit erhalt des briefes habe ich mich sofort abgemeldet, sodass für den zeitraum seit september keine zahlungspflicht mehr besteht)
-- Editiert von Fraenky am 27.01.2009 12:49
Nachzahlung gez - bankeinzug nicht möglich gewesen
27. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 27. Januar 2009 | 12:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung gez - bankeinzug nicht möglich gewesen
#1
Antwort vom 31. Januar 2009 | 08:45
Von
Status: Junior-Partner (5923 Beiträge, 1376x hilfreich)
1. Nein, es besteht keine Pflicht zur Mahnung. Sie müssen auch ohne Mahnung jetzt noch nachzahlen.
2. Nein, das ist aussichtslos.
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