Nachzahlung von 455 Euro nach dem Tod des Vaters

20. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
go526127-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung von 455 Euro nach dem Tod des Vaters

Guten Tag!
Ich erläutere zunächst mal den Sachverhalt:
Mein Vater ist Februar 2016 verstorben. Was er vorher im Thema Rundfunkbeiträge getätigt hat, kann ich nicht erläutern, da ich es nicht weiß.

In den nächsten zweieinhalb Jahren nach seinem Tod haben wir keinen Beitrag gezahlt und auch nicht wirklich daran gedacht uns anzumelden, da man mit anderen Dingen beschäftigt war.

Nun kam ein Brief der Rundfunkbeiträge am November 2018 an meinen kleinen Bruder (jüngster des Hauses)! Worin er automatisch angemeldet wurde, da das Einwohnermeldeamt seine Daten durchgegeben haben und mit einer Nachzahlungsforderung von 455 Euro, quasi ab dem Datum als er volljährig wurde (März 2017). Es kam in dieser Zwischenzeit weder ein Brief für die Anmeldung sonst irgendwas.

Ich habe ja grundsätzlich kein Problem damit die Gebühren zu bezahlen auch wenn ich es schwachsinnig finde, aber das steht hier erstmal nicht zur Debatte.

Ich frage nur ob man das irgendwas anfechten kann, da ich das nicht als unseren Fehler sehe, dass das Einwohnermeldeamt so lange braucht um Daten durchzugeben.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von go526127-88):

Mein Vater ist Februar 2016 verstorben. ... In den nächsten zweieinhalb Jahren nach seinem Tod haben wir keinen Beitrag gezahlt ... Nun kam ein Brief der Rundfunkbeiträge am November 2018 an meinen kleinen Bruder (jüngster des Hauses)!
Ich habe ja grundsätzlich kein Problem damit die Gebühren zu bezahlen auch wenn ich es schwachsinnig finde, aber das steht hier erstmal nicht zur Debatte.
...

Ich frage nur ob man das irgendwas anfechten kann, da ich das nicht als unseren Fehler sehe, dass das Einwohnermeldeamt so lange braucht um Daten durchzugeben.


Das hättet ihr (wer auch immer) "von Amts wegen" machen müssen. Ich sehe keine Chance, diese Nachzahlung zu umgehen.

Ich würde sogar froh sein, daß nicht auch die Zeit seit dem Ablaben des bis zur Volljährigkeit des kleineren Bruders in Rechnug gestellt wird. Und du warst wohl auch schon zuvor volljährig.

Ich würde zahlen, ohne Murren, und in Dummfang es dabei bewenden lassen, daß nicht Alles zurück gefordert wird.


-- Editiert von Spejbl am 20.09.2019 15:51

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#2
 Von 
go526127-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

War auch überrascht dass die dort den jüngsten für diese Rechnung genommen haben. Deswegen habe ich im Telefonat nichts dagegen angezweifelt. Wollte trotzdem wissen ob da eigentlich eine Anmeldung erforderlich gewesen sein muss. Kenne mich garnicht aus.

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von go526127-88):
Ich frage nur ob man das irgendwas anfechten kann, da ich das nicht als unseren Fehler sehe, dass das Einwohnermeldeamt so lange braucht um Daten durchzugeben.


Das Einwohnermeldeamt MUSS gar keine Daten weitergeben. DU bist verpflichtet, die Anmeldung der Rundfunkgebühren vorzunehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Kenne mich garnicht aus.

Dannn sollte man sich schnellstens informieren!

https://www.rundfunkbeitrag.de/

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von go526127-88):
n den nächsten zweieinhalb Jahren nach seinem Tod haben wir keinen Beitrag gezahlt und auch nicht wirklich daran gedacht uns anzumelden,


Das stellt dann mal auf dem Papier eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zitat (von go526127-88):
da man mit anderen Dingen beschäftigt war.


...auch wenn man hierfür sicher Verständnis hat.

Zitat (von go526127-88):
Ich frage nur ob man das irgendwas anfechten kann, da ich das nicht als unseren Fehler sehe,


Natürlich war es euer "Fehler". Wenn Beitragspflicht für eine Wohnung X besteht, ist diese binnen eines Monats eigenständig anzuzeigen. Wenn es zu einer Anmeldung aufgrund einer Mitteilung durch das Einwohnermeldeamt kommt, dann in der Regel nur deshalb, wenn man seiner eigenen Anmeldepflicht nicht nachkommt.

Zitat (von go526127-88):
Nun kam ein Brief der Rundfunkbeiträge am November 2018 an meinen kleinen Bruder (jüngster des Hauses)! Worin er automatisch angemeldet wurde, da das Einwohnermeldeamt seine Daten durchgegeben haben


Diese Schilderung halte ich für sehr "komprimiert".

Eine Anmeldebestätigung kommt nicht einfach "aus dem Nichts". Dieser gehen ein oder zwei Schreiben zuvor, in denen man aufgefordert wird, sich zur Sache zu äußern. Hätte man sich zu diesen konkret geäußert, hätte die Anmeldung ganz anders geklärt werden können. Bitte jetzt nicht wieder - wie so oft hier am Board - ein "haben wir nicht bekommen".

Zitat (von go526127-88):
Kenne mich garnicht aus.


Das ist offensichtlich, wenn auch nicht schlimm. Dafür gibt es ja das Forum hier. :grins:

Zitat (von go526127-88):
quasi ab dem Datum als er volljährig wurde (März 2017).


Bedeutet, dass du streng genommen ab dem Ableben deines Vaters (unterstellt bis dahin wurde noch gezahlt) und der Anmeldung des Bruders beitragspflichtig warst.

Davon ausgehend, dass du diesen Umstand vermutlich NICHT nachträglich beim Beitragsservice anzeigen wirst:

Worüber beschwerst du dich? Ihr steht besser dar, als es euch rechtlich/finanziell zusteht.


Über sowas kann ich mich dann schon ärgern. Man beschwert sich, will etwas anfechten, obwohl man selber derjenige ist, der etwas falsch gemacht hat und/oder ungerechtfertigt bereichert aus einer Sache X rausgeht.

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