Nachzahlungsaufforderung über 3800€ GEZ

16. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Snoozer31
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlungsaufforderung über 3800€ GEZ

Brauche dringend einen guten Rat.

Meine Eltern haben leider bisher wohl nie GEZ bezahlt, mein Vater hat erst die Privatinsolvenz hinter sich gebracht und direkt ein schreiben von der GEZ erhalten da beide Elternteile im Mietvertrag stehen, daraufhin habe ich ihn sofort angemeldet zum 08.2018 Rückwirkend und bezahle seit dem Regelmäßig alles da ich nun die Finanzen der beiden verwalte.

Kein Monat später kommt ein gleiches schreiben für die Mutter haben wohl gesehen jetzt wird gezahlt und wollten prompt von der Mutter auch jeden Monat Geld, daraufhin hab ich den Bogen ausgefüllt und angegeben das ein anderer Beitragszahler (mein Vater) die GEZ bezahlt.

Jetzt kommt ein schreiben wo folgendes drin steht: Bei der Klärung ihrer Beiträge etc wurde festgestellt das eine andere Person in Ihrem Haushalt lebt der die Gebühren bezahlt... daher haben wir Ihr Konto abgemeldet und fordern Rückwirkend einschließlich 08.2018 die Summe von 3.890,75€ ich bin von allen Wolken gefallen....

Bei der GEZ gibt es doch auch eine Verjährungsfrist von 3 Jahren oder nicht? Bei 17,50€ im Monat eine Summe von fast 4000€ ist das realistisch? Was wollen die Geld für 30 Jahre oder wie..

Meine Mutter hat nur einen Minijob auf 450€ Basis.

Bitte verschont mich mit unnötigen Floskeln über selbst Schuld etc. Ich kann das nicht Rückgängig machen und viele ausländische Menschen haben die GEZ halt meistens als unnötig abgetan....

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Du schreibst denen das die Forderungen verjährt sind. Erst dann wären die Verjährten weg. Dann das Sie nie eine Radio und Fernseher hatten. Und da sich die Mutti nicht auf den Vati berufen kann , erst man jeder für sich. Also den einen auf die Anmeldung des anderen anmelden. Dann haben die ein gemeisames Konto.

Bitte doch um eine Kostenausstellung

Da die beiden keine Kohle haben gibts den Anwalt per Beratungsschein - soll der machen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Vergiss den Quatsch den der Vorschreiber gepostet hat. Unfugquote 100% ...



Zitat (von Snoozer31):
direkt ein schreiben von der GEZ erhalten

Die GEZ gibts schon seit Jahren nicht mehr. Wenn da also tatsächlich "GEZ" im Briefkopf steht, werden das wohl Betrüger gewesen sein.



Zitat (von Snoozer31):
Jetzt kommt ein schreiben wo folgendes drin steht:

Nö, das steht da bestimmt so nicht drin.

Erst mal posten, was genau dort drin steht. Und noch mal schauen, ob da tatsächlich "GEZ" im Briefkopf steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Du schreibst denen das die Forderungen verjährt sind.


Du weist aber schon, dass die Verjährung auch die Kenntnis eines Anspruchs voraussetzt?

Warum konkret sollte irgendetwas hier verjährt sein?

Zitat (von Snoozer31):
Kein Monat später kommt ein gleiches schreiben für die Mutter haben wohl gesehen jetzt wird gezahlt und wollten prompt von der Mutter auch jeden Monat Geld, daraufhin hab ich den Bogen ausgefüllt und angegeben das ein anderer Beitragszahler (mein Vater) die GEZ bezahlt.


Könnte Zufall sein. Seit 2018 läuft ein Meldedatenabgleich.

Zitat (von Snoozer31):
Bei der Klärung ihrer Beiträge etc wurde festgestellt das eine andere Person in Ihrem Haushalt lebt der die Gebühren bezahlt... daher haben wir Ihr Konto abgemeldet und fordern Rückwirkend einschließlich 08.2018 die Summe von 3.890,75€ ich bin von allen Wolken gefallen....


Da steht wohl eher drinn, "der nicht zahlt" (wenn es so formuliert sein sollte).

Zitat (von Snoozer31):
viele ausländische Menschen haben die GEZ halt meistens als unnötig abgetan....


Schade. Als Teil dieses hiesigen Kulturkreises sollte man auch die hiesigen Gepflogenheiten und Gesetze respektieren.

PS: Das Schreibe ich nur aufgrund der Art und Weise WIE die Nichtzahlung begründet wurde.

Zitat (von Harry van Sell):
Erst mal posten, was genau dort drin steht. Und noch mal schauen, ob da tatsächlich "GEZ" im Briefkopf steht.


Sehe ich auch so.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Da steht wohl eher drinn, "der nicht zahlt"


Streiche das nicht und es stimmt wieder.
Deswegen soll die Mutter ja auch "nur" bis einschließlich 08/2018 nachzahlen. ;)

Zitat (von Dezent):
Du weist aber schon, dass die Verjährung auch die Kenntnis eines Anspruchs voraussetzt?


Das ist so nicht korrekt, bzw. unvollständig.
Ich zitiere mal:

Zitat:
§ 199 BGB
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.


Es dürfte schwierig für den Beitragsservice sein, die grobe Fahrlässigkeit zu verneinen, angesichts der regelmäßigen Datenabgleiche.

Zitat (von Harry van Sell):
Und noch mal schauen, ob da tatsächlich "GEZ" im Briefkopf steht.


Überhaupt mal sehen wer da was geschickt hat, dass der BS solche Summen überhaupt fordert, ist bereits mehr als ungewöhnlich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoozer31
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das Schreiben scheint schon echt zu sein, oben rechts sind die Logos von ARD und ZDF unten steht Beitragsservice das schreiben ist wie folgt:

Sehr geehrte Frau .....

Bei der Klärung der Rundfunkbeitragspflicht für die von Ihnen bewohnte Wohnung haben wir festgestellt, dass in der Wohnung noch eine weitere Person. Zwar ist die Wohnung auf Ihren Namen angemeldet, weil Sie Rundfunkgebühren jedoch nicht zahlen, haben wir uns dazu entschieden Ihren Mitbewohner als Beitragszahler für die Gesamte Wohnung in Anspruch zu nehmen.

Wir haben Ihr Beitragskonto abgemeldet. Einschließlich 08.2018 weist Ihr Beitragskonto einen Rückstand von 3.890,75€ auf.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spartianer
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Es dürfte schwierig für den Beitragsservice sein, die grobe Fahrlässigkeit zu verneinen, angesichts der regelmäßigen Datenabgleiche.


Die gibt es ja erst seit 2013, soweit ich weiß. Die Frage ist, ob schon jemals jemand durchgekommen ist, Zahlungen abzuweisen mit dem Hinweis auf die Verjährung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Snoozer31):
Also das Schreiben scheint schon echt zu sein,
Wenn das dort so formuliert ist---- halte ich das für einen Fake.
Immer noch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Snoozer31
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann man hier Bilder hochladen? Wenn das schreiben ein Fake sein sollte würde die wohl kaum auf die Seite von Rundfunkbeitrag.de/ratenzahlung verweisen um dort eine Ratenzahlung zu vereinbaren entweder ist da ein Schreibfehler drin oder die Verlangen wirklich für 20 Jahre die Kosten was absurd ist wie ich denke wenn ihr schon sagt das die Umstellung 2013 erfolgt und die GEZ nicht mehr existiert, werde wohl am besten mal einen Anwalt kontaktieren immer noch günstiger wie 3900€ bezahlen.

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#9
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es dürfte schwierig für den Beitragsservice sein, die grobe Fahrlässigkeit zu verneinen, angesichts der regelmäßigen Datenabgleiche.


Sehe ich völlig anders.

Die eigenständige Anmeldung ist eine Selbstverpflichtung. Durch den Datenabgleich wird diese nicht ausgehebelt.

Allein die Tatsache, dass eine Person X unter Anschrift Y lebt, heißt nicht, dass Sie auch anmeldepflichtig ist. Person X könnte mit einem Mitbewohner in einer Wohnung leben, der zahlt.

Der Meldedatenabgleich entbindet den Beitragsschuldner nicht von seiner aktiven Verpflichtung seine Anmeldepflicht anzuzeigen.

Vor allen Dingen: Es stellt eine OWI dar, wenn man seine Wohnung nicht innerhalb Zeitraum X anmeldet. Man würde sich demnach ungerechtfertigt bereichern. Es würde ja jeglicher Logik entbehren wenn man sich durch eine OWI einer Beitragspflicht entziehen kann, in dem man ggf. nachher auf Verjährung pocht.

Wenn der Beitragsservice hier im Fall bis einschließlich 2018 den Vater zur Zahlung aufgefordert hat gab es keinen Grund von der Mutter Geld zu fordern. Erst mit der der Kenntnis Zahlungsunfähigkeit wurde die Mutter "interessant" hinsichtlich eines Zahlungsanspruchs.

Anders sieht es aus, wenn die Anmeldepflicht verbindlich festgestellt wurde. Wenn dann keine Berechnung von Beiträgen erfolgt, dann kann ggf. auch Verjährung eintreten. Wobei man - trotz allem - nicht vergessen sollte, dass der Rundfunkbeitrag eine Schickschuld ist, die eigenständig zu leisten ist.

-- Editiert von Dezent am 18.09.2019 05:36

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Snoozer31):
würde die wohl kaum auf die Seite von Rundfunkbeitrag.de/ratenzahlung verweisen um dort eine Ratenzahlung zu vereinbaren
Warum nicht? Du hast nun 2x versucht, hier zu schreiben, was der BS schreibt.
Warum ist es dir nicht möglich, einfach mal a-b-z-u-s-c-h-r-e-i-b-e-n--- was der BS tatsächlich schreibt?

Zitat (von Snoozer31):
mein Vater hat erst die Privatinsolvenz hinter sich gebracht und direkt ein schreiben von der GEZ erhalten
Damit geht es doch schon los. Einen Zusammenhang zwischen Ende der PI und einer Zahlungsaufforderung vom BS kann man wohl nicht herstellen.
Außerdem ist das 1 Jahr her. Was hast du denn in diesem 1 Jahr gemacht gegen die Forderung?
Jetzt nach 1 Jahr----schreiben sie wieder. Wo wohnst du eigentlich? Bist du auch unter der Adresse deiner Eltern gemeldet? Bist du die eine ominöse Person, die da beschrieben wird?

In dem Schreiben steht NICHTS von GEZ. Das wird hier nur noch umgangssprachlich verwendet, weil jeder weiß, was das bedeutet.

,,,,,,-- hier gratis von mir ein paar Kommas. Die kannst du in deinen Texten verteilen.

Ja, man kann hier auch Bilder einstellen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Snoozer31):
Kann man hier Bilder hochladen? Wenn

Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Snoozer31
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami

Bist du mit dem falschen Fuß aufgestanden oder was? Ich hab doch oben genau das geschrieben was in dem Brief steht das ist genau so formuliert... ich schreibe mit dem Handy daher ist es etwas umständlich.. sorry! In dem Schreiben steht auch nichts von GEZ sondern Beitragsservice..

https://ibb.co/GP2MnCZ

Hier ein Bild von dem Text im Brief.

-- Editiert von Snoozer31 am 18.09.2019 11:44

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Ist denn ein Konto für die Zahlung angegeben? Der Hinweis auf die offizielle Ratenzahlung bedeutet nicht, daß es sich um keinen Betrug handelt. Ein Betrüger würde ja vor allem die abzocken wollen, die keine Ratenzahlung brauchen. (Wer Ratenzahlung braucht, ist für Betrüger uninteressant.)

Ich würde erst mal bei der offiziellen Telefonnummer (keiner in dem Brief angegebenen!) anrufen und nachfragen, ob dazu überhaupt ein Vorgang existiert.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Ich bin nicht mit einem falschen Fuß aufgestanden, sondern Fragesteller, die innerhalb von 12 Antworten 3 verschiedene Versionen für *genauso stehts doch dort* anbieten---- und sich mit dem Handy entschuldigen --- die nerven ein klein wenig. Auch abends.
#12

Zitat (von Snoozer31):
was in dem Brief steht das ist genau so formuliert.
Nö. Das mit der Ratenzahlung hast du als 3. Version angehängt.
Dieses Bild jetzt zeigt weder ein Datum noch eine Anrede noch etwas zu Ratenzahlung. Und erst recht nicht nicht das Logo. Ich nehme an, es ist der Brief von JETZT. An deine Mutter. Und kein Fake.

#1
Zitat (von Snoozer31):
Jetzt kommt ein schreiben wo folgendes drin steht: Bei der Klärung ihrer Beiträge etc wurde festgestellt das eine andere Person in Ihrem Haushalt lebt der die Gebühren bezahlt... daher haben wir Ihr Konto abgemeldet und fordern Rückwirkend einschließlich 08.2018 die Summe von 3.890,75€
DAS kann ich in dem Bild nicht lesen.---> Dann hast du geschrieben:

#5
Zitat (von Snoozer31):
Sehr geehrte Frau .....
Bei der Klärung der Rundfunkbeitragspflicht für die von Ihnen bewohnte Wohnung haben wir festgestellt, dass in der Wohnung noch eine weitere Person. Zwar ist die Wohnung auf Ihren Namen angemeldet, weil Sie Rundfunkgebühren jedoch nicht zahlen, haben wir uns dazu entschieden Ihren Mitbewohner als Beitragszahler für die Gesamte Wohnung in Anspruch zu nehmen.
Wir haben Ihr Beitragskonto abgemeldet. Einschließlich 08.2018 weist Ihr Beitragskonto einen Rückstand von 3.890,75€ auf.
Da hast du auch nichts von Ratenzahlung geschrieben.
Was meinst du, warum ich zunächst einen Fake vermutet habe?
---------------------------------------------
Du bzw. du für deine Eltern --- ihr wollt die 3.890,75€ abwehren. Das verstehe sogar ich. Du verwaltest jetzt die Dinge für deine Eltern. Verstehe ich auch. Ab 08/2018 hast du deinen Vater beim BS angemeldet. Auch verstehbar.
---------------------------
-Seit wann wohnen deine Eltern an dieser Adresse ?
-Wer ist der Mitbewohner, der an dieser Adresse gemeldet ist?
-Warum wurde das Beitragskonto deiner Mutter abgemeldet?
-Hat das abgemeldete Beitragskonto deiner Mutter und das, welches du für den Vater zu 08/2018 angemeldet hast, verschiedene Beitragsnummern?
-Ist in dem Brief von JETZT eine Kostenaufstellung enthalten? Damit man erkennen kann, woraus die ca. 4 k€ sich ergeben?
-Ist ein Überweisungsträger für die Bank bei dem Brief von JETZT dabei?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Snoozer31
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Eltern wohnen seit ca. 2013 in dieser Wohnung der Mietvertrag war erst auf die Mutter gewesen, da der Vater Berufskraftfahrer ist und ständig in der EU unterwegs ist, dann wurde die Immobilie 3x verkauft und und der jetzige Eigentümer hat beide im Mietvertrag reingeschrieben seit ca. 2 Jahren die Insolvenz von Vater ist Anfang 2018 abgeschlossen vollständig.

Dieses Jahr im April oder so kam das Schreiben für den Vater ob er die Rundfunkbeiträge bezahlt und da er dies nicht tut habe ich Ihn angemeldet Rückwirkend zum 08.2018 weil ich im Internet etwas dazu gelesen hatte wegen einem Gerichtsurteil...

Als ich dann die Kosten für den Vater 1x bezahlt habe inkl. Nachzahlung von 200€ ca. Ist kein Monat später ein Brief für die Mutter angekommen sie solle sich doch bitte Anmelden für die Wohnung, da ich für den Vater bezahle mittlerweile habe ich das dort so angeben und die Mitgliedsnummer vom Vater mit angegeben, daraufhin ist jetzt vor 1 Wochen dieses Schreiben ins Haus geflattert.

In der Wohnung leben nur Vater und Mutter.

Kostenaufstellung ist nicht enthalten Überweisungsträger war mit dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Snoozer31):
Kostenaufstellung ist nicht enthalten

Dann die mal als erstes anfordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Für mich klingt das ganze unlogisch. "Bewohner A zahlt nicht, also verlangen wir das Geld von Bewohner B. Wir melden A ab, verlangen aber von A Geld"? Das ist doch durcheinander wie sonstwas. Erst will man sich an B für die Beiträge halten und dann doch an A? Oder meint die erste Hälfte "von jetzt an halten wir uns an B"?

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Für mich ist es auch noch unlogisch.

Zitat (von Snoozer31):
Die Eltern wohnen seit ca. 2013 in dieser Wohnung
Das mag sein. Kannst du denn erfahren, wann die Eltern sich beim Einwohnermeldeamt mit dieser Wohnung angemeldet haben? Da gab es eine Meldebestätigung.
Das mit dem Mietvertrag ist nicht wichtig. Das mit der Insolvenz auch nicht. Und das mit dem 3x Verkauf erst recht nicht.

Wenn der BS jetzt bis 2013 zurückfordern würde, könnten sich niemals knapp 4.000€ ergeben.
Deshalb ist die Kostenaufstellung wichtig. Dort könnten sich andere Kosten außer den allg. Beiträgen (erst 17,98, jetzt 17,50) finden.

Ja, du kannst auch gern zum Anwalt gehen. Ich denke, der wird auch zunächst mal alles SEHEN und LESEN wollen. Und die Daten erfragen, die wir hier schon zusammengestoppelt haben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Snoozer31
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin nochmal habe jetzt nach ewig langem warten eine Kostenaufstellung erhalten.

Rundfunkgebühren: 04.2000 - 12.2012 sind 2583,00€

Rundfunkbeiträge: 01.2013 - 08.2018 sind 1202,96€

Säumniszuschläge: 66,43€
Mahnkosten: 15,34€
Vollstreckungskosten: 23,02€

Gesamtkosten: 3.890,75€

Dann steht noch: "Zu Ihrer Information: Wie die GEZ bis zum 31.12.2012 führt der Beitragsservice als nicht rechtsfähige öffentliche Rechtliche Verwaltungsgemeinschaft den Einzug des Rundfunkbeitrags für die Landesrundfunkanstalten das Zweite Deutsche Fernsehen und Deutschland Radio durch.

Was meint ihr? Was ist jetzt zu tun von meiner Seite bitte um hilfe soll ich einen Rechtsanwalt kontaktieren oder kann man das auch selbst erledigen?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Snoozer31):
Vollstreckungskosten: 23,02€
Kann es sein, dass ein vollstreckbarer Titel existiert?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Snoozer31
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir wissen nichts von einem Vollstreckbaren Titel uns wurde auch keiner vorgelegt oder ähnliches.. denke auch kaum das die 19 Jahre damit warten würden ist irgendwie unlogisch für mich im ersten moment, meine Mutter hat nur einen 450€ Job bei ihr ist auch nichts zu holen, im schlimmsten Fall werden wir das abstottern müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Bitte die Forderungsaufstellung scannen, anonymisieren und per Bilderdienst hier zeigen. Irgendwas stimmt da nicht.

Von https://www.rundfunkbeitrag.de/:

Zitat:
Eine rück­wirkende An­meldung erfolgt daher frühestens zum 1. Januar 2016.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Snoozer31
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier ist der Link zum Schreiben, leider etwas miese Qualität bin nicht in der Nähe und meine Mutter bekommt kein bessere Foto hin aber ist alles soweit lesbar.

https://www.directupload.net/file/d/5670/rhfjel2f_jpg.htm

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Snoozer31):
Jetzt kommt ein schreiben wo folgendes drin steht: Bei der Klärung ihrer Beiträge etc wurde festgestellt das eine andere Person in Ihrem Haushalt lebt der die Gebühren bezahlt... daher haben wir Ihr Konto abgemeldet und fordern Rückwirkend einschließlich 08.2018 die Summe von 3.890,75€
Das steht in einem anderen Schreiben. In #23 steht was aus einem anderen Schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Da existieren doch wohl Schulden aus GEZ Zeiten, oder warum haben Sie um Mitteilung gebeten, ob die offene Beiträge der GEZ vom Beitragsservice übernommen wurden?

Ich gehe davon aus, dass ein vollstreckbarer Titel existiert. Fragen Sie dazu Ihre Eltern nochmals.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Ich gehe davon aus, dass ein vollstreckbarer Titel existiert. Fragen Sie dazu Ihre Eltern nochmals.


Mit ziemlicher Sicherheit.

Zitat (von Snoozer31):
Also wir wissen nichts von einem Vollstreckbaren Titel uns wurde auch keiner vorgelegt oder ähnliches..


Und ob hier ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Und nicht nur einer...

Säumniszuschläge von 66,43 Euro ist das erste Indiz. Werden offene Forderungen nicht fristgerecht gezahlt, fällt ein Säumniszuschlag von 1%, mindestens aber 8 Euro an. Bei der Summe an Säumniszuschlägen sind hier - sehr wahrscheinlich - mehr als nur ein Säumniszuschlag ergangen. Dieser setzt einen Festsetzungsbescheid voraus. Wenn diesem nicht wirksam widersprochen wurde, ist dieser Bescheid am Ende ein rechtkräftiger Titel.

Mehrere rechtskräftige Bescheide = mehrere Titel.

Die Vollstreckungskosten von 23,02 Euro legen nahe, dass vor Jahren bereits einmal erfolglos vollsreckt wurde. Indiz zwei für das Vorliegen eines Titels.

Ein rechtskräftiger Titel unterliegt einer Verjährung von 30 Jahren.

Vermutlich hat der Beitragsservice vor X Jahren bereits erfolglos eine Vollstreckung betrieben, und probiert es jetzt - legitim - ein weiteres Mal.

Viel zu oft denken Schuldner, ein Problem löst sich, nur weil man sich nicht darum kümmert. Forderungen "verschwinden" in der Regel sehr selten.

Zitat (von Snoozer31):
Was ist jetzt zu tun von meiner Seite bitte um hilfe soll ich einen Rechtsanwalt kontaktieren oder kann man das auch selbst erledigen?


Bezahlen wäre ein Option. Ggf. in Raten.

Der Anwalt kann hier auch nicht mehr helfen, bei einer rechtmäßigen Forderung - von der ich hier ausgehe.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Snoozer31
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn es einen rechtskräftigen Titel gibt müssten die mir ja eine Kopie zu schicken nehme ich mal an oder wenn ich diese Anfordere?

Ich weiß nur das früher die üblichen GEZ schreiben gekommen sind mit dem überweisungsschein wo jeder halt erhalten hat. Aber von einer Pfändung der GEZ oder das wir deshalb bei einem Gerichtsvollzieher waren ist nichts bekannt. Das wüsste ich.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Die Eltern wohnen seit 2013 in der neuen Wohnung. Kann es sein, dass die ganze Post seit 2013 an die alte Adresse ging und deshalb u.a.kein rechtskräftige Titel vorliegt?
Mir fällt eben auf, dass der erste Teil der Forderung sich offenbar auf die alte Wohnung bezieht.
"Rundfunkgebühren: 04.2000 - 12.2012 sind 2583,00€"

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Snoozer31
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die alte Wohnung liegt im gleiche Stadtteil wir sind praktisch nur eine Straßenecke in eine etwas wohnlichere Wohnung gezogen der Postbote ist seit Jahren der gleiche man kennt sich ich denke die Post würde es hinbekommen uns im gleichen Gebiet zu finden oder wenn die Briefe im alten Haus landen das uns der Vermieter diese geben würde da auch familien freunde sind.

Wie gesagt die GEZ und Der Beitragsservice sind jetzt keine Anstalten die einfach 19 Jahre warten würden denke ich mal wenn man schon in Zeitungen sieht das Menschen für weniger Verklagt werden oder freiwillig in den Knast gehen weil sie sich weigern zu bezahlen. Ich halte von diesem Verein nichts und glaube das denen jedes Mittel recht ist um an Kohle zu kommen, würde mich nicht wundern wenn es keinen Titel gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Post kam immer an. Eltern haben evtl. immer gleich ohne Öffnen entsorgt

Zitat (von Snoozer31):
das denen jedes Mittel recht ist um an Kohle zu kommen,
Nicht jedes Mittel. Russisch-Inkasso machen die nicht.
Aber mit mind. 1 vollstreckbaren Titel geht das.
Wenn nichts Vollstreckbares/Pfändbares vorhanden ist, können deine Eltern ja in den Knast gehen...Das geht... :bang:

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