Liebe Forenmitgtlieder,
ich habe eine Frage bzgl. dem Urteil zu Zweitwohnungen. Die Situation ist folgende:
Eine Person A lebt in einer Wohngemeinschaft (im klassischen Sinne oder ein Zimmer bei den Eltern) als eingetragene Hauptwohnung. Eine andere Person B in dieser Gemeinschaft hat den Rundfunkbeitrag angemeldet und es gibt untereinander eine Vereinbarung, wie man den Betrag aufteilt, allerdings überweist am Ende Person B. Laut Webseite ist es völlig egal, wer den Beitrag anmeldet:
Zitat von https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html:
"Wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben, spielt keine Rolle. Sowohl Singles als auch andere Lebens- und Wohngemeinschaften zahlen nur einen Rundfunkbeitrag. Auch Untermieter sind inbegriffen. Wer die Wohnung anmeldet, entscheiden Sie selbst."
Nun hat Person A eine Nebenwohnung in einer anderen Stadt, die dort als solche angemeldet ist und allein bewohnt wird. Dort hat Person A den Rundfunkbeitrag angemeldet und zahlt diesen allein.
Das Formular https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5814/Antrag_auf_Befreiung_von_der_Rundfunkbeitragspflicht_fuer_Ihre_Nebenwohnung_0121.pdf setzt nun allerdings voraus, dass beide Wohnungen von Person A angemeldet sein müssen.
Grundsätzlich müsste eine Befreiung doch aber trotzdem möglich sein, da es ja (laut deren eigener Webseite) egal ist, welches Mitglied im Haushalt der Hauptwohnung diese angemeldet hat, oder?
Vielen Dank im Voraus!
Nebenwohnung, wenn Hauptwohnung Wohngemeinschaft ist
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
ZitatFür die Befreiung von der Beitragspflicht ist es nicht egal, wer angemeldet ist. Du bist für die Nebenwohnung weiterhin beitragspflichtig. :
Vielen Dank für die Antwort. Juristisch gesehen habe ich natürlich keine Ahnung, aber ist das nicht ziemlich unfair? Alle Bewohner der Hauptwohnung zahlen den gleichen Anteil und nur einer von diesen darf seine Nebenwohnung befreien, weil er zufällig derjenige war der damals angemeldet hat?
Bzw. könnte man dann nicht einfach den Beitrag in der Hauptwohnung auf den Namen von Person A ändern und dies damit umgehen?
-- Editiert von go498230-72 am 24.08.2018 10:18
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Bzw. könnte man dann nicht einfach den Beitrag in der Hauptwohnung auf den Namen von Person A ändern und dies damit umgehen? Versuchen Sie es doch einfach - das löst zwar nicht das Problem der Unfairneß gegenüber den Mitbewohnern, aber mich würde interessieren, wie der BS reagiert.
Grundsätzlich müsste eine Befreiung doch aber trotzdem möglich sein, da es ja (laut deren eigener Webseite) egal ist, welches Mitglied im Haushalt der Hauptwohnung diese angemeldet hat, oder? Ich habe nichts Gegenteiliges auf der BS-Seite entdecken können. Insofern - ausprobieren!
Vielen Dank! Ich habe nun einen entsprechenden Antrag zur Befreiung an den Beitragsservice gesendet und bin sehr gespannt auf die Antwort.
Na, und wir erst - bitte unbedingt die Antwort des BS posten!
Ich habe eine ähnliche Situation. Ich bin verheiratet und wohne in der Hauptwohnung mit Frau und Kindern. Den Rundfunkbeitrag der Hauptwohnung läuft auf den Namen meiner Frau. Die Nebenwohnung bewohne ich alleine und den Rundfunkbeitrag der Nebenwohnung zahle ich auf meinen Namen. Jetzt habe ich einen Antrag gestellt, dass das Beitragskonto der Hauptwohnung auf meinen Namen umgestellt werden soll. 1 Monat später bekomme ich eine Antwort, dass die Person unter der Beitragsnummer aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geändert werden kann. Wie gehe ich weiter vor?
ZitatWie gehe ich weiter vor? :
Ich sehe zwei Möglichkeiten:
1. Befreiung für die Nebenwohnung beantragen obwohl der registrierte Beitragszahler für die Hauptwohnung eine andere Person ist.
2. Nicht den Namen/Person welcher Beitragsnummer zugeordnet ist wechseln. Sondern die Beitragsnummer der Hauptwohnung zu wechseln. D.h. Sie melden sich für die Hauptwohnung an https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/zumelden/index_ger.html und ihre Frau meldet sich nach erfolgter Anmeldung ab.
Sollten die Eheleute unterschiedliche Namen haben, hat der BS wieder ein Problem...und schickt keine Befreiung wegen des anderen Namens zum Beitragskonto.
ZitatIch habe eine ähnliche Situation. Ich bin verheiratet und wohne in der Hauptwohnung mit Frau und Kindern. Den Rundfunkbeitrag der Hauptwohnung läuft auf den Namen meiner Frau. Die Nebenwohnung bewohne ich alleine und den Rundfunkbeitrag der Nebenwohnung zahle ich auf meinen Namen. Jetzt habe ich einen Antrag gestellt, dass das Beitragskonto der Hauptwohnung auf meinen Namen umgestellt werden soll. 1 Monat später bekomme ich eine Antwort, dass die Person unter der Beitragsnummer aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geändert werden kann. Wie gehe ich weiter vor? :
Hast du nur Online eine Adressänderung vorgenommen ohne weitere Angaben zu machen? Das könnte das Problem sein.
Dies unterstellt:
Beitragskonten führen die personenbezogen. Gründsätzlich - bis auf wenige Ausnahme - wird da meines Wissens nach tatsächlich nicht umgeschrieben.
Lösung ist: Sachverhalt vollständig erklären
Dann funktioniert das auch. Wenn auch ggf. nicht mit einer Umschreibung des Kontos sondern einer An- und Abmeldung. Aber wichtig ist ja, dass das Ziel erericht wird.
-- Editiert von Dezent am 03.10.2018 08:21
Nachdem die Namensänderung unter gleicher Beitragsnummer nicht funktionierte, habe ich den Antrag auf Befreiung der Zweitwohnung gestellt. Dabei läuft das Beitragskonto für die Hauptwohnung weiterhin auf meine Frau und die Zweitwohnung auf meinen Namen. Der Beitrag wird jedoch von unserem Gemeinschaftskonto abgebucht.
Nach ca. 3 Wochen kam dann eine Antwort, dass die Voraussetzung nicht erfüllt ist (beide Wohnungen müssen auf den gleichen Namen laufen). Also werde ich nun dazu übergehen, mich erstmal für die Hauptwohnung anzumelden und danach werde ich meine Frau abmelden.
Was kann man da tun.
Der Tochter wurde die Befreiung verwehrt, weil sie als Inhaber der Nebenwohnung am Meer nicht der Zahler der Hauptwohnung im Inland ist.
Die Nebenwohnung 1 wird privat an Urlaubsgäste vermietet und gar nicht selber genutzt, da die Tochter noch eine weitere Wohnung 2 besitzt, die ausschließlich privat als Fewo genutzt wird.
Der Hauptwohnsitz wird von Mutter und Tochter bewohnt, die beide dort auch haupwohnsitzlich gemeldet sind. Es handelt sich um eine
Eigentümergemeinschaft 50 zu 50.
Die Mutter war vor Jahren Besitzerin der ausschliesslich privat genutzen Ferienwohnung und verkaufte diese an die Tochter.
Die Rundfunkgebühren zahlte sie aber weiter, da haben beide nicht so geachtet, weil es in der Familie blieb.
Jetzt wurde die Mutter von dem RFB befreit die Tochter aber nicht.
Die Mutter zahle doppelt und die Tochter nicht.
Die Logik versteht die Tochter nicht, denn sie lebt in einem Haushalt der die Gebühr entrichtet und sie lebt oder urlaubt zu keiner Zeit in der Ferienwohnung, für die sie den Beitrag bezahlt.
Sie würde den Hauptwohnsitz auch gerne bezahlen und von ihrer Mutter auf sich umschreiben lassen.
Denn die Mutter besitzt ja gar keine Nebenwohnung mehr.
Das sei unmöglich und viel zuviel Aufwand teilte man der Tochter mit.
Die Tochter ist verdutzt, denn 2 Mal wurde einfach der Hörer aufgeknallt.
Hat die Tochter da einen Denkfehler?
Dann hat die Tochter noch recherchiert, dass ferienvermietete Nebenwohnungen, auch nur 5,80 pro Monat kosten würden und die erste vermietete Einheit sowieso frei wäre.
Tip: Mal aufs Datum der Fragestellung schauen.ZitatWas kann man da tun. :
ZitatWas kann man da tun. :
1. Eigene Frage = Eigener Beitrag beachten
2. Prüfen: zahlt die Tochter bereits für eine Wohnung an den Beitragservice? Nein? Dann gibt es auch keine Befreiung für eine Zweitwohnung.
ZitatJetzt wurde die Mutter von dem RFB befreit die Tochter aber nicht. :
ZitatDie Mutter zahle doppelt und die Tochter nicht. :
Finde den Widerspruch...
Wenn die Mutter befreit ist, zahlt sie doch gar nicht doppelt ...
Und wenn die Mutter befreit ist, dann wäre durchaus ein anderes, nicht befreites Mitglied des Haushaltes beitragspflichtig.
ZitatDie Rundfunkgebühren zahlte sie aber weiter, da haben beide nicht so geachtet, weil es in der Familie blieb. :
Wer zahlt ist nicht relevant. Relevant ist nur wer beitragspflichtig ist
ZitatSie würde den Hauptwohnsitz auch gerne bezahlen und von ihrer Mutter auf sich umschreiben lassen. :
Dann machen. Formulare herunterladen und entsprechend ausfüllen.
Und jetzt?
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