Neuanmeldung und Befreiung

29. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)
Neuanmeldung und Befreiung

Hallo,

ein Jugendlicher bezieht seine erste eigene Wohnung im August 2008, bekommt Leistungen vom Jobcenter (also HartzIV). Mitte September bekommt er den beantragten Erstausstattungszuschuß, u.a. auch Geld für einen Fernseher, den er sich auch kauft. Vorher hatte er keine Rundfunk-/Fernsehgeräte.
Umgehend meldet er sich bei der GEZ an und stellt gleichzeitig einen Antrag auf Gebührenbefreiung, da er ja HartzIV-Leistungsbezieher ist.
Diese Befreiung wird auch bewilligt, jedoch erst ab Oktober, da halt im Gesetz steht, dass die Befreiung erst ab dem Monat gilt, der auf den Antrag folgt. Für September werden also Gebühren verlangt, dort aber auch für den vollen Monat, da die Gebührenpflicht ab dem Ersten des Monats entsteht.

Ist das rechtens?

Der Jugendliche wusste doch gar nicht, ob und wann er sich diese Geräte zulegen kann und konnte folgerichtig auch keine Befreiung von der Gebühr vor der eigentlichen Anmeldung beantragen. Da hätte ja wohl auch die GEZ nicht mitgespielt, wenn er sagen wir mal im August die Befreiung von den GEZ-Gebühren beantragt hätte, im September jedoch erst die Geräte anmeldet?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

In der Tat ist dieses Vorgehen leider rechtens, denn genau so steht es im Gesetz.

Es soll wohl möglich sein, seine Anmeldung vorzudatieren, also sich z.B. am 25.10. anzumelden ab dem 1.11.

In diesem Fall wird der Jugendliche für den einen Monat zahlen müssen. Er sollte zudem bedenken, immer rechtzeitig eine Verlängerung der Befreiung zu beantragen, und zwar per EInschreiben/Rückschein.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Na super, Ehrlichkeit wird also wieder mal bestraft. :(
Er hätte also lieber einen halben Monat "schwarz sehen" sollen, dann würde er jetzt nicht in die Röhre schauen.

Und dass gerade bei der GEZ ohne Einschreiben/Rückschein so selten was geht, ist eine riesengroße S.chw.einerei. Derjenige, der die Befreiung beantragt und auch bewilligt bekommt, hat ja nun wirklich keinen Cent "übrig", da schlagen solche Kosten jedes Mal ganz schön zu Buche. :kotz:

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-- Editiert von KuschelbaerR am 30.10.2008 22:05

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