Nie einen Brief von Beitragservice?

7. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
brownrider
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nie einen Brief von Beitragservice?



Hallo,

Ich bin im Jahr 2014 nach Deutschland gekommen.

1. Die ersten 6 Monate habe ich in eine WG gewohnt und auch mich beim Einwohneramt angemeldt. Aber habe ich gar kein Brief von Beitragsservice erhalten aber mein Mitbewohner die Briefe erhält und hat er auch den Beitrag bezahlt.

2. Danach habe ich in einer WG als Untermieter fuer 6 Monate gewohnt. Hier auch habe ich mich beim Einwohneramt angemeldet aber gar kein Brief erhalten. Ich musste jedoch den GEZ-Beitrag mitzuteilen, weil die alle andere Mitbewohner den Brief erhalten habe.

3. Danach bekam ich ein Zimmer in einer WG von Studentenwohnheim und hier habe ich ca. 4,5 Jahre gewohnt. Habe ich auch beim Einwohneramt angemeldet, aber keinen Brief erhalten. Ich hatte eine Mitbewohner. Er hat den Brief erhalten, aber er hat es einfach ignoriert.

4. Nach meinem Studium bin in eine neue Wohnung (neue Stadt) umgezogen. Ein Jahr hier gewohnt. Hier der Vermieter hat den GEZ-Beitrag bezahlt. Ich habe mich hier auch beim Einwohneramt angemeldet. Zu meiner Überraschung habe ich auch hier keinen Brief erhalten.

5. Im August 2020 werde ich an einen neuen Wohnung einziehen. Hier ist also die Situation und ich weiß nicht, was ich tun soll,

Erste Möglichkeit: Ich kann mich selber bei Beitragservice anmelden und den Starttermin auf den 01. August 2020 setzen und ab sofort den GEZ-Beitrag bezahlen. Aber hier ist das Problem: Was ist, wenn sie herausfinden, dass ich seit 6 Jahren in Deutschland gewohnt habe und jetzt fuer alle 6 Jahre bezahlen muss, was eine enorme Geldsumme wäre (Vielleicht es 5000 bis 6000 Euro oder ?)

Zweite Möglichkeit: Einfach beim Einwohneramt anmelden und warten, bis ich den Brief von der GEZ bekomme.

Einige andere Fragen:

1. Noch eine dumme Frage. Hier in Deutschland melden wir unsere Wohnung unter "Straße Hausnummer" an oder ?. und zum Beispiel dieses Addresse hat eine Gebaeude und diese Gebaeude hat 4 Wohnungen und jede Person, die in dieser Adresse wohnt, würde sich beim EInwohnamt anmelden und normalerweise würde die GEZ Briefe an alle senden, die an diesem "Straße Hausnummer" wohnen, oder? Oder woher wissen die GEZ, dass dieser Ort 4 Wohnungen hat und so und so Personen wohnen in eine Wohnung. Könnte jemand erklären, wie das funktioniert?

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32191 Beiträge, 5658x hilfreich)

zu 1 bis 4---alles klar und unproblematisch. Für die Wohnung/Zimmer wurde der Beitrag gezahlt.

zu 5. Sobald du beim Einwohnermeldeamt deine neue Adresse gemeldet hast, kannst und solltest du dem Beitragservice das mitteilen. Dich also anmelden. Das geht online.
https://www.rundfunkbeitrag.de/
*Wohnung anmelden*
Der Beitragservice/BS wird dir dann schreiben und dir eine Beitragskonto-Nummer mitteilen. Diese Nummer ist wichtig. Die gehört dann zu dir, die nimmst du auch mit, wenn du wieder umziehst.
In dem Schreiben wird stehen, dass du bitte quartalsweise zur Mitte des Quartals 52,50 überweisen sollst. (3 x 17,50€)

die *dumme Frage*:
Du meldest dich an beim Einwohnermeldeamt mit zB Herr Brownrider, Musterstr. 1 in 12345 Musterdorf.
Wohnung 2, der Mieter heißt Whiterider.
Der 3. heißt Müller
der 4. heiß Alrashed
Alle kriegen ihre GEZ-Post in ihren Briefkasten. So klappt es in aller Regel.
1 Wohnung = 1x Beitrag

Ab August solltest du einen Briefkasten haben, wo Brownrider dransteht. Das genügt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von brownrider):
Nie einen Brief von Beitragservice?

Wozu auch? Laut Gesetz muss man sich da selber melden.



Zitat (von brownrider):
Was ist, wenn sie herausfinden, dass ich seit 6 Jahren in Deutschland gewohnt habe

Dann kann man im Falle des Falles hoffentlich beweisen, das man nie zahlungsflichtig war ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Wie kommt man auf die Idee, dass man sich nicht selbstätig anmelden muss?



-- Editiert von Dezent am 09.05.2020 08:12

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32191 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Wie kommt man auf die Idee,
Zitat (von brownrider):
Ich bin im Jahr 2014 nach Deutschland gekommen.
Das wäre für mich eine absolut plausible Erklärung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das wäre für mich eine absolut plausible Erklärung.

6 Jahre in einem Land zu leben ohne sich über seine Pflichten zu informieren mag für den einen oder anderen plausibel sein - für mich nicht.

Und dem Gesetzgeber ist es schlicht egal, da gelten die gesetzlichen Regelungen ab Sekunde 1 des betreten Deutschen Hoheitsgebietes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Dezent):
Wie kommt man auf die Idee,
Zitat (von brownrider):
Ich bin im Jahr 2014 nach Deutschland gekommen.
Das wäre für mich eine absolut plausible Erklärung.


Mag vielleicht in diesem Einzellfall eine Erklärung sein.

Aber es treten hier ja ständig Leute auf, die so denken, und nicht aus dem Ausland kommen.

Tatsächlich sehe ich die Sache auch eher so:

Zitat (von Harry van Sell):
Und dem Gesetzgeber ist es schlicht egal, da gelten die gesetzlichen Regelungen ab Sekunde 1 des betreten Deutschen Hoheitsgebietes.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.970 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen