Hallo!
In meiner Wohnung steht ein uralter Fernseher.
Den benutze ich hin und wieder in Verbindung mit meinem DVD Player (ebenfalls ein sehr altes Gerät).
Ein Fernsehanschluss (Kabel/Satellit) besteht nicht.
Ich kann also keine Programme empfangen.
Ohne den DVD Player ist der Fernseher nutzlos.
Bin ich deswegen verpflichtet GEZ zu zahlen oder nicht?
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Nur Fernseher - GEZ Pflichtig?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Scheinbar hast du nicht nur einen alten Fernseher in deiner "Zweitwohnung" zu stehen, sondern auch noch einen Internetfähigen Computer, einen Radiowecker und mit deinem neuen Handy kannst du ins Internet und Radio hören. In deinem Alten Colf trönt wärend der Fahrt aus dem Autoradio die neusten Verkehrsinformation. Für all diese Sachen mußt du Rundfunkgebühren zahlen wie jeder andere auch.
Nur wenn du auf Grund sozialer Situationen Befreit werden könntest ( http://www.gez.de ) brauchst du nichts bezahlen. Dafür müsstest du dich aber erst einmal Anmelden.
Alles klar?
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Nun bin ich etwas verwirrt.
Ich habe doch oben meine Frage recht eindeutig gestellt.
Bin ich in dieser Konstellation GEZ Pflichtig?
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Ja mein lieber, nehm dir einfach mal etwas mehr Zeit und schau unter
http://www.gez.de nach, anstatt Normen und Regeln dauernd in Frage zu stellen.
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Alter Ferseher und alter DVD Player.
Für den alten Fernseher mußt du zahlen. Egal ob der noch empfangstauglich ist oder nicht.
Nebenbei bemerkt: Zahl gleich noch fürs Radio und schon hast du alle Sorgen los.
Dann kannst du all das mit sauberen Gewissen geniesen was muran schon aufzählte.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Lesen kann ich sehr wohl.
Es entzieht sich nur meiner Logik, warum ich für etwas zahlen soll das ich garnicht erhalte bzw. erhalten kann.
Daher meine Frage.
Danke für alle hilfreichen Antworten!
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--- editiert vom Admin
Nicht aufregen. Die schlechte Bewertung stammt von mir und ist zum einen durch deine unangebrachte Ausdrucksweise gerechtfertigt.
Das hast du ja in deinem 2. Posting bestätigt.
Zum Anderen ist deine Antwort im Hinblick auf die Fragestellung auch nicht hilfreich.
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--- editiert vom Admin
quote:
Es entzieht sich nur meiner Logik, warum ich für etwas zahlen soll das ich garnicht erhalte bzw. erhalten kann.
Das Bereithalten eines Empfangsbereiten Rundfunkgerätes fürht zur GEZ Pflicht.
Ein alter Fernseher hat ein Empfangsteil und gilt somit als empfangsbereiter Rundfunkempfänger => Gebührenpflichtig.
--- editiert vom Admin
Jajaja, schon gut....
Das Bereithalten eines empfangsbereiten Rundfunkgerätes führt zur Pflicht sich bei der GEZ anzumelden und Rundfunkgebühren zu zahlen.
Besser?
Frage: Könnte man den Fernseher evtl. dahingehend umbauen, dass er nicht mehr empfangsbereit ist?
Würde so etwas akzeptiert?
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Von diesen Geräten hat der Threadstarter keinen Ton erwähnt, also kannst du ihm das auch nicht einfach unterstellen!
quote:
Könnte man den Fernseher evtl. dahingehend umbauen
Ja, kann man. Es reicht nicht, einfach einen Defekt im Empfangsteil herbeizuführen. Das Empfangsteil muß komplett ausgebaut und entsorgt werden.
Hallo,
der Threadstarter hat nun schon 16 Antworten erhalten, die alle mehr oder weniger an seiner Fragestellung vobeigehen. Die letzte, die 17. war die erste vernünftige, die ihm wirklich weiterhilft.
Traurig!
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-- Editiert am 12.11.2010 19:40
--- editiert vom Admin
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