Pfändungs- und Einziehungsverfügung Beitragsservice

8. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jolaytango
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)
Pfändungs- und Einziehungsverfügung Beitragsservice

Liebe Foren Nutzer,

mit heutigem Beitrag möchte ich gerne Eure Rechtsauffassung zu folgendem fiktiven Fall wissen:

Herr M. erhält von seiner Gemeinde-/Stadtkasse eine Vollstreckungsankündigung über Forderungen der allseits beliebten Betragsservice. Herr M. informiert die Gemeinde-/Stadtkasse darüber, dass er von einem Beitragservice nie über eine Leistung von diesem informiert wurde (z.B. über einen Leistungsbescheid) - ein Beitragskonto hatte Herr M. bis dato nicht.
Außerdem informierte Herr M. seine Gemeindekasse, dass zu einer wirksamen Vollstreckung die notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben sind, da der sogenannte Breitragservice Herr M. nicht nachweisen kann das dieser ihm Leistungsbescheide und oder gar Mahnungen zugestellt hat - sicher eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung.
Die Gemeinde-/Stadtkasse ignoriert nun Herr M.'s Zweifel an der Wirksamkeit der Vollstreckbarkeit und erwirkt bei dessen Hausbank eine Pfändungs und Einziehungsverfügung.

Kurz und knapp, was wären Herr M.'s nächsten Schritte?

LG
Jolay

-- Editiert von Moderator am 08.06.2015 19:53

-- Thema wurde verschoben am 08.06.2015 19:53

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kurz und knapp, was wären Herr M.'s nächsten Schritte?

Auswandern...

Ich bin die kreativen Ergüsse der GEZ-Verweigerer mittlerweile leid.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jolaytango
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Auswandern...


Gut, gehen wir einfach einmal davon aus das wäre die letzte Option. ;)

Es geht mir hier nicht darum das sich Herr M. vor den Forderungen des Beitragsservice drückt, und/oder Ausreden sucht. Vielmehr geht es darum wie er darauf reagieren soll das die Gemeinde-/Stadtkasse eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erwirkt hat - welche unwirksam ist - da die Gemeinde-/Stadtkasse nicht die nötigen Voraussetzungen für eine Vollstreckung vorliegen hat.

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn M sich nicht drücken will, wieso zahlt er denn dann nicht.

Ansonsten müsste doch eine Rechtsmittelbelehrung bei der Vollstreckungsankündigung und evtl. auch bei der Pfändungs- und Einziehungsverfügung vorhanden sein.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jolaytango
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Wenn M sich nicht drücken will, wieso zahlt er denn dann nicht.


M. ist kein Leistungsbescheid oder ähnliches vom Beitragsservice zugegangen, lediglich eine Vollstreckungsankündigung der Gemeinde-/Stadtkasse, ohne Rechtsmittelbelehrung. M. hat auf die Vollstreckungsankündigung innerhalb weniger Tage geantwortet und den Sachbearbeiter über die Sachlage informiert (unvollständige Vollsterkungsvoraussetzungen). Wie gesagt wurden dies ignoriert und oben genannter Schritt eingeleitet.
M. geht es nicht darum seinen Pflichten nicht nachzukommen, aber eine "Vollstreckung" inkl. der Gebühren und Mehrkosten durch Zahlung abzuwenden, wo er doch nie über eine Zahlungspflicht (Einrichtung eines Leistungskontos beim Beitragsservice) oder über ausstehender Forderungen (durch Mahnungen) informiert wurde, sieht er nicht ein.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
M. geht es nicht darum seinen Pflichten nicht nachzukommen,

Warum hat er dann kein Beitragskonto durch Anmeldung generiert? Wie es seine gesetzliche Pflicht ist?



Zitat:
wo er doch nie über eine Zahlungspflicht (Einrichtung eines Leistungskontos beim Beitragsservice) oder über ausstehender Forderungen (durch Mahnungen) informiert wurde, sieht er nicht ein.

Das wurde er. Durch öffentliche Bekanntmachung. Das er es nicht gelesen hat ist sein Problem.
Er hat keinen Rechtsanspruch auf einen Vorleser oder ähnliches.
Dabei ist es auch vollkommen unerheblich das er Argumente bringen möchte wie z.B. das er keinerlei Nachrichten/Veröffentlichungen/Bekanntmachungen gleich auf welchem Wege in seine Wohnstätte erhält.
Es handelt sich bei dieser Informationsbeschaffung um eine Holschuld und keine Bringschuld.



Zitat:
Vielmehr geht es darum wie er darauf reagieren soll das die Gemeinde-/Stadtkasse eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erwirkt hat - welche unwirksam ist - da die Gemeinde-/Stadtkasse nicht die nötigen Voraussetzungen für eine Vollstreckung vorliegen hat.

Dann kann er dagegen klagen. Näheres entnimmt er der Rechtsmittelbelehrung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung die Ihm in den nächsten Tagen zugehen wird.

Da es sich dabei bekanntermaßen um heilbare Mängel handelt, wird sich das ganze nur um ein paar Wochen verzögern...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jolaytango
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

@Harry van Sell; vielen Dank für Ihre Ausführungen, diese sind sehr aufschlussreich, wenn man davon ausgeht, dass M. bisher nicht bekannt war das er gesetzlich verpflichtet ist sich ein Beitragskonto einrichten zulassen (wenn dies nicht durch den Beitragsservice selbst geschieht). Dies wirft zwar weitere Fragen auf aber diese sind nicht länger Bestandteil des o.g. Falls. Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe.

4x Hilfreiche Antwort

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