Rückwirkende Befreiung nicht möglich?!

18. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
thomaspr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)
Rückwirkende Befreiung nicht möglich?!

Hallo zusammen,

im Sommer diesen Jahres bekam ich Post vom Beitragsservice, die von mir gerne alle Beiträge vom 01.01.2013 erhalten wollten. Bis Mitte diesen Jahres war ich jedoch noch in einer Ausbildung und bezog über den Zeitraum 01/2013 bis 07/2014 BAB (Berufsausbildungsbeihilfe). Somit wäre ich im Normalfall befreit.
Zuvor (also diesen Sommer) war ich noch nicht beim Beitragsservice gemeldet.
Ich stellte also im Sommer für diesen Zeitraum einen Antrag auf Befreiung. Dieser wurde dann letzte Woche abgelehnt. Begründung: "Die uns vorliegende Unterlage weist einen abgelaufenen Bewilligungszeitraum auf."

Lustige Begründung, da ja andererseits auch die Forderung vom Rundfunkbeitrag "abgelaufen ist".

Was soll ich tun? Habe ich Recht und würde mir hier ein Anwalt weiterhelfen können? Ich habe leider keine Rechtsschutz, weswegen es für mich teuer werden könnte. Andererseits möchte ich ungerne alles so hinnehmen, da es auch schon über 400 Euro sind, die der Beitragsservice _zusätzlich_ haben möchte.

Vielen Dank vorab!

Thomas

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Somit wäre ich im Normalfall befreit. <hr size=1 noshade>

Wenn man denn rechtzeitig eine Antrag gestellt hätte...



quote:<hr size=1 noshade>Zuvor (also diesen Sommer) war ich noch nicht beim Beitragsservice gemeldet. <hr size=1 noshade>

Dieses Pflichtversäumnis könnte noch ein Bußgeld nach sich ziehen.



quote:<hr size=1 noshade>Ich stellte also im Sommer für diesen Zeitraum einen Antrag auf Befreiung. <hr size=1 noshade>

Zu spät ...



quote:<hr size=1 noshade>Lustige Begründung, da ja andererseits auch die Forderung vom Rundfunkbeitrag "abgelaufen ist". <hr size=1 noshade>

Nö, der ist noch nicht verjährt.



Für den Antrag hat man zwei Monate ab Erstellungsdatum des Bewilligungsbescheides Zeit, die Befreiung beginnt dann mit dem auf dem Bescheid angegebenen Leistungsbeginn.
Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate ein, erfolgt die Befreiung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.
Geht der Antrag erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein, erfolgt loischerweise keine Befreiung mehr.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thomaspr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Wenn man denn rechtzeitig eine Antrag gestellt hätte...

Das ist ja der Punkt. Davor wurde ich ja nicht von denen kontaktiert. Von was soll ich denn befreit werden, wenn ich vorher nicht weiß, von wem bzw. an wem?

Mein Problem ist ja nicht, den Beitrag nicht zu zahlen, aber wieso habe ich als Bürger denn keine Chance darauf zu reagieren?

quote:
Nö, der ist noch nicht verjährt.

Rechtlich gesehen mag das ja sein, kommt mir eher vor, als würden die machen was sie wollen. Ist halt meine Meinung dazu..

Auf jeden Fall danke schon mal für die Antwort.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Davor wurde ich ja nicht von denen kontaktiert.

und warum hast du dich nicht von selbst gemeldet, so wie es deine Pflicht gewesen wäre?

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""

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thomaspr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich gehe jeder Pflicht nach, die mir bekannt ist. Es tut mir leid, aber ich kann leider nicht jeder Institution hinterher telefonieren/schreiben, ob sie denn laufene oder evtl. mal künftige Forderungen gegen mich hegen möchten.

Wenn es meine Pflicht gewesen ist mich zu melden, wäre das mindeste ja gewesen, dass irgendjemand diese Pflicht bei mir auch angemeldet hätte. Wenn also Mr. Rundfunkbeitrag am 01.01.2013 einen Brief an mich adressiert hätte, er wolle Geld von mir haben, wäre das ganze ja kein Problem gewesen. Sie hätten Ihr Geld problemlos bekommen bzw. in dem Fall natürlich auch wieder den BAB-Bescheid.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Ich gehe jeder Pflicht nach, die mir bekannt ist.


Das hat man zu wissen. Unter welchem Felsen muß man denn leben, daß man nicht weiß, daß es GEZ gab und Rundfunkgebühr gibt?

Zahlst du auch Steuern erst dann, wenn man dir darüber einen Infobrief geschrieben hat? Oder bringst dein Auto nur zum TÜV, wenn du dazu aufgefordert wirst? Oder machst deinen Führerschein erst, wenn man dich dazu auffordert und fährst bis dahin ohne?

Es gibt hier wirklich keinerlei Grund, die Schuld anderswo als bei dir selbst zu suchen

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Davor wurde ich ja nicht von denen kontaktiert. <hr size=1 noshade>

Da DU seit dem 01.01.2013 gesetzlich verpflichtet bist Dich dort zu melden, wird man das nicht als Argument bringen können.



quote:<hr size=1 noshade>Von was soll ich denn befreit werden, wenn ich vorher nicht weiß, von wem bzw. an wem? <hr size=1 noshade>

Das ist eine Holschuld, keine Bringschuld.
Taugt also auch nicht als Argument.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thomaspr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
Das hat man zu wissen. Unter welchem Felsen muß man denn leben, daß man nicht weiß, daß es GEZ gab und Rundfunkgebühr (Rundfunkbeitrag (GEZ) Widerspruch) gibt?

Also erst einmal weiß ich nicht, warum ich jetzt beleidigt werden muss. Manche Sprüche kann man sich auch sparen. So wie ich mir jetzt einen spare. Mir geht es nur drum, ob ich eine Chance habe hier etwas zu erreichen, wenn das nicht möglich ist, dann ist es eben so und ich stehe auch dazu, obwohl es eigentlich nicht hätte sein müssen.

Wenn ich selbst dran schuld bin, auch gut, dann ist das eben auch so. Ich beschäftige mich eben mit anderen Dingen scheinbar, als meiner Pflicht nachzugehen. Ich lasse mich dann demnächst vom ARD und ZDF Werbefernsehen auspeitschen, weil ich so ein mieser Kerl bin.

quote:
Zahlst du auch Steuern erst dann, wenn man dir darüber einen Infobrief geschrieben hat?

Natürlich. Bei der KFZ-Steuer wurde ich davor klar und deutlich informiert. Alle anderen Steuern die ich zahle, überweist mein Arbeitgeber oder Vermieter von denen ich auch in Kenntnis gesetzt wurde und weiterhin auch werde.

quote:
Oder bringst dein Auto nur zum TÜV, wenn du dazu aufgefordert wirst?

Ehrlich gesagt ja, mein Autohaus schickt mir einen Monat vorher immer einen Brief. Trotzdem selbst wenn es nicht so wäre. Ich wurde auch hier von der Behörde informiert, dass die Plakette 2 Jahre lang gültig ist. Vielleicht bin ich ja ein Glückskind, dass ich so nette Damen an der Zulassungsstelle hatte. Vielleicht ist es auch nicht mal deren Pflicht mir das zu sagen, aber sie haben es gemacht und das finde ich auch in Ordnung so. Scheinbar klappt es ja anderswo oder die Beispiele waren bis jetzt nur schlecht.

quote:
Oder machst deinen Führerschein erst, wenn man dich dazu auffordert und fährst bis dahin ohne?

Rundfunkgebühr mit Führerschein vergleichen? Eigentlich ein gutes Argument, wo ich im ersten Moment noch dachte, es wäre das Schlechteste bis jetzt, doch trotzdem, auch das sehe ich nicht ganz so. Schließlich ist die Rundfunkgebühr (zumindest für mich) eine Steuer. Nur das sie nicht für den Erhalt von Schulen o.ä. eingesetzt wird, sondern eben größtenteils als Bull**** für alte Menschen. Beim Führerschein und Auto sind wir wieder in einem anderen Gebiet. Man wird ja im Straßenverkehr als Kind schon geschult und dann weiß man irgendwann, was man darf und was nicht. Rundfunksteuergebührenabgabezeug ist mir neu als Erziehungsmaßnahme.

Meine Fragen sind geklärt, danke allen für die nette Hilfe.

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn es meine Pflicht gewesen ist mich zu melden, wäre das mindeste ja gewesen, dass irgendjemand diese Pflicht bei mir auch angemeldet hätte. <hr size=1 noshade>

Das hat man ja

Gesetze und Verordnungen von Gesetzesrang werden mit Inkrafttreten veröffentlicht und gelten ab dann. Ob man sich nun informiert hat oder nicht. Auch hier wieder: Holschuld, keine Bringschuld.

Wenn man sich nicht informiert, muss man mit den rechtlichen Nachteilen leben.

Rechtswiedriges Verhalten wird man mit Argumenten wie "ich wusste nicht", "mir hat keiner Bescheid gesagt" nicht abwehren können.


Zumal das mit der Rundfunksteuer ja zusätzlich mindestens 2 Monate in den Medien rauf und runter diskutiert wurde, im Gegenstatz zu vielen anderen Gesetzen.



quote:<hr size=1 noshade>Alle anderen Steuern die ich zahle, überweist mein Arbeitgeber oder Vermieter von denen ich auch in Kenntnis gesetzt wurde und weiterhin auch werde. <hr size=1 noshade>

Naja, wenn Du noch weitere Steuern zahlen müsstest, hilft Dir das als Argument auch nicht wenn man wegen Steuerhinterziehung bei Dir anfragt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

4x Hilfreiche Antwort

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