Hallo liebes 123recht.de-Forum,
zum Thema "GEZ"/"Beitragsservice" folgende Frage:
Ist der Beitragsservice
dazu verpflichtet, zu viel gezahlte Beiträge auf Auffordrung dem "Kunden" zurückzuzahlen?
Hierzu kam es, nachdem von Person A nach Bezug der ersten eigenen Wohnung die Beitragszahlungen verschlafen wurden, nach Feststellung dessen einen Dauerauftrag über 35,00€ eingestellt hat, um neben den laufenden Beiträgen auch die offene Forderung zu begleichen.
Dieser Dauerauftrag läuft nun schon ca. fünf Jahre. Demzufolge hat sich auf dem Beitragskonto ein Guthaben von knapp 1.000,00€ angehäuft.
Muss dieser Überschuss nach Aufforderung dem Kunden ausgezahlt werden, oder kann der Beitragsservice diesen einbehalten?
Grüße
Vermillion
Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge bei Eigenverschulden?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Was sagt denn der Beitragsservice genau?
ZitatWas sagt denn der Beitragsservice genau? :
Stand heute (neun Tage nach Aufforderung an den BS) noch keine Rückmeldung seitens dessen.
Halte ich aber zeitlich für noch durchaus entspannt.
Meine Absicht zielte eher darauf, zunächst einmal die rechtliche Grundlagen zu beleuchten.
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Der "Klassiker" ist erstmal das Bereicherungsrecht, nach dem alles ohne Rechtsgrund erlangte grundsätzlich zurück zu erstatten ist.
Am Ende könnte es sein, dass der Beitragsservice auf Ideen kommt, wie eine Einrede der Verjährung zu erheben, die man wiederum ggf. angreifen könnte etc. pp.
Je nachdem wie die Zahlung bezeichnet und zuordenbar war, kommen auch andere Szenarien, Regelungen und Argumente in Betracht.
Ich würde erstmal abwarten, was die sagen
ZitatStand heute (neun Tage nach Aufforderung an den BS) noch keine Rückmeldung seitens dessen. :
"Normale" Bearbeitungszeit dort sind auch mal zwei Monate.
ZitatAm Ende könnte es sein, dass der Beitragsservice auf Ideen kommt, wie eine Einrede der Verjährung zu erheben, :
Was auch nicht falsch wäre.
Zitatdie man wiederum ggf. angreifen könnte etc. pp. :
Ob mit Erfolg, ist mehr als fraglich.
ZitatMuss dieser Überschuss nach Aufforderung dem Kunden ausgezahlt werden, oder kann der Beitragsservice diesen einbehalten? :
Ich vermute, du bekommst dein Guthaben unter Berücksichtigung der Verjährung ausgezahlt. Also laufend + 3 Jahre.
Sofern der Überschuss der letzten drei Kalenderjahre nun zurückzuzahlen ist, gehe ich jedoch recht in der Annahme, dass das restliche Guthaben verrechnet werden muss, demzufolge solange keine Beiträge gezahlt werden müssen, bis das Guthaben aufgebraucht ist?
1000 geteilt durch 35 sind 28 Monate das sind weniger als drei Jahre.....
mein Rat Ruhe bewahren
1000 geteilt durch 35 sind 28 Monate das sind weniger als drei Jahre..... In der Tat. Angehäuft wurde aber nur der "Überschuß" - der laufende RF-Beitrag wurde ja auch davon bezahlt. 35 minus 17,50 gleich 17,50 - macht 57 Monate und insofern tatsächlich fast 5 Jahre.
Da ist dann nur die Frage zu klären, welche Beträge eine (zulässige) Vorauszahlung für welchen Zeitraum waren .
Es ist kommen m.e. hier ggf. andere Überlegungen zum tragen, als wenn man Beiträge in falscher Höhe gezahlt hat, weil man bspw. falsch eingeordnet würde o.ä.
Aber wie gesagt, das hängt von vielen Faktoren ab. Erstmal abwarten was die sagen und dann reagieren und auch mit mehr Futter nochmal fragen.
Leider bis zum heutigen Tag keinerlei Rückmeldung des Beitragsservices.
Wie sollte nun weiter verfahren werden?
Warten. Ich bitte dich, 4 Wochen sind doch für den BS keine *Reaktionszeit*.ZitatWie sollte nun weiter verfahren werden? :
Das dauert.
Und läuft und läuft und läuft?ZitatDieser Dauerauftrag läuft nun schon ca. fünf Jahre. :
Wir hatten das auch mal in der Familie. Es waren 6 Jahre - 4 Jahre wurden zurückerstattet.
ZitatLeider bis zum heutigen Tag keinerlei Rückmeldung des Beitragsservices. :
Wie sollte nun weiter verfahren werden?
Was spricht gegen anrufen?
ZitatWas spricht gegen anrufen? :
Die fehlende Nachweisbarkeit des Gesprächsinhalts.
Zitat:ZitatWas spricht gegen anrufen? :
Die fehlende Nachweisbarkeit des Gesprächsinhalts.
Habe ich mit gerechnet, dass diese Antwort kommt.
Du willst doch erstmal eine Auskunft, "was Sache ist".
Wer sagt denn, dass das Gespräch keine zufriedenstellende Lösung VORAB bietet?
Auf eine zusätzliche schriftliche Rückmeldung kann man doch weiterhin bestehen. Es geht doch nur um eine Info, die man erfragt.
Man muss sich das leben nicht schwerer machen wie nötig. Man kann natürlich auch ewig watren und hier 3 x nachfragen, obwohl keiner hier das Problem letztendlich lösen kann.
Rückmeldung der RFB-Stelle kam.
Rückzahlung wird in den kommenden Tagen veranlasst.
Danke für die Infos an alle!
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