Rundfunk GEZ etc.

5. April 2002 Thema abonnieren
 Von 
Etienne
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunk GEZ etc.


hi,

Was ist ein" Verwaltungszwangsverfahren" welches die GEZ bei Verweigernung der Auskunft einsetzen möchte?

Ist die GEZ oder ein Sender berechtigt dieses Verfahren durchzusetzen, was ist in diesem Fall mit der "Unverletzlichkeit der Wohnung"?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kyriana
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

was ein verwaltungszwangsverfahren ist, weiss ich nicht

habe ne seite im internett gefunden , sieh da mal nach


http://www-public.tu-bs.de:8080/~s1210101/gez.html


weitere infos gibts bei www.google.de

suchbegriff: GEZ (da musst du dich mal in ruhe durchlesen)


grüsse von kyriana

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#2
 Von 
Seraphin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

hm so wie es aussieht werden die wohl einen Kontrolleur schicken wollen,

der aber :

- nicht das Recht hat ihre Wohnung zu
betreten, wenn sie dies nicht wollen.
- dies auch nicht in Begleitung von
Polizeibeamten tun darf, solange kein
Durchsuchungsbefehl vorliegt.

Zum anderen müssen sie überhaupt keine Auskunft geben, aber wenn sie dies tun, muss sie natürlich korrekt sein (da man dies ja leicht nachprüfen kann... aber nur wenn sie den Kontrolleur reinlassen :-) ).

Allgemein gilt, der Herr von der GEZ hat genausoviel recht ihre Wohnung zu betreten wie der libe Herr Nachbar....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pitjie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
ich hab Besuch bekommen von einem GEZ-Mitarbeiter. Leider wurde er reingelassen. Ich bin Auszubildene und wohne noch zuhause, das ich jetzt aufjedenfall nachzahlen muß weiß ich schon. Aber wie kann ich mich von zukünftigen gebühren befreien!!!!
Danke schon im voraus für eure Hilfe!!!

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#4
 Von 
Dahar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

hi !

Wenn Du zu hause wohnst - gehört dir doch der Fernseher und das Radio gar nicht.
Es gehört Deinen Eltern (auch wenn das offiziell anders ist).
Und da die bestimmt bezahlen brauchst du doch nicht. Schliesslich bezahlt man soweit ich weiss nur pro Haushalt 1 mal die Geräte...
Für zukünftige Befreiung kannst du es genauso machen - oder falls Du es offiziell machen möchtest musst Du glaube ich zum Sozialamt. Ist dort soweit ich das mitbekommen habe aber ne ganz schöne Tortur. Und du musst ständig wieder hin.
Also am Besten Radio und Fernseher abschaffen - und niemanden mehr in die Wohnung lassen.
Ich habe bei mir wirklich alles abgeschafft.
Nach ca. 4 Wochen lebt es sich prima ohne den ganzen Medienwahn - und man hat plötzlich soviel Zeit... ;-)


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#5
 Von 
guest-12318.02.2010 17:24:35
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 57x hilfreich)

Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren.

Eine Befreiung wird nach den Landesverordnungen über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist an das zuständige Sozialamt (Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisverwaltung) zu richten, in dessen Bezirk die Rundfunkgeräte bereitgehalten werden. Bis zum Beginn einer Befreiung sind die Rundfunkgebühren zu entrichten.

Müssen Kinder, die im Haushalt der Eltern leben und Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, Rundfunkgebühren zahlen?

Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen – wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente – haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt).
Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.



-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kathy2000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wie siehst es denn mit Zweitwohnsitz aus?
An meinem Studienort habe ich meinen Zweit- bei meinen Eltern (die GEZ bezahlen) den Erstwohnsitz.
Hatte aufgrund niedriger Einkünfte Befreiung von GEZ, hatte aber nach Auslauf der Berfreiung diese nicht mehr verlängert.
Nun schreibt die GEZ, dass sie Nachzahlungen seit 2004 haben möchte.
Sie drohen mit einer Anzeige (Ordnungswidrigkeit) und einem Vollstreckungsverfahren mit dann zusätzlichen Kosten von ca. 1000 €.
Natürlich wollen Sie das Eintreiben des Geldes durch einen Vollstreckungsbeamten vollziehen.
Mein Studium geht nur noch 3 Monate, wer weiss, wo ich dann bin.
Außerdem ist ARD und ZDF völlig uninteressant...
Muss die Zahlung erfolgen?
Wie bekommt man die GEZ los?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

"weitere infos gibts bei www.google.de

suchbegriff: GEZ "

Das war ja mal ein Tipp!!! Hut ab!

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

quote:
"weitere infos gibts bei www.google.de

suchbegriff: GEZ "

Das war ja mal ein Tipp!!! Hut ab!

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

von KlagDichReich - 09.03.2005 11:33:13
Status: Unsterblich (1098 Beiträge)



Aber immer noch besser als Dein Tipp, der gar kein Tipp ist. So kommt man auch auf über 1000 Posting, bzw. NUR SO.



@Kathy2000:

Lt. GEZ: "Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Campingwagen etc.) besteht zusätzlich Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten. "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

So ist es. Deswegen wirst Du wohl oder übel (nach)zahlen müssen. Wenn Du weiterhin die Befreiungsvoraussetzungen erfüllst, kannst Du Dich weiterhin befreien lassen. Nur rückwirkend geht das leider nicht mehr (selbst dann nicht, wenn Du die Voraussetzungen durchgehend erfüllt hast).

Ab dem 01.04 gilt eine Neuerung:

Der Befreiungsantrag muß ab dann direkt bei der GEZ gestellt werden, nicht mehr wie bisher im Rathaus.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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