Rundfunkbeitrag, Rückforderung senken

23. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
superhorst72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag, Rückforderung senken

Hallo,

folgende Sachlage. Bin seit jeher ohne die Göttliche Einzugszentrale ausgekommen. Immer wieder weggeflutscht...;-)
Seit 2009 bewohn ich unser Haus. Kurz nach dem kauf kam ein Brief der "alten" GEZ. Dort hab ich denen klipp und klar gemacht, das ich keine Geräte besitze.
Seitdem Ruhe.
Vor 2 Wochen kam Post von dem Beitragsservice. (Meldeabgleich)
Darauf hab ich von meinem Bargeldlosen Zahlungsrecht gebrauch machen wollen (war noch keine Rechnung), wurde, wie ich jetzt auch weiß, abgelehnt wegen geht nicht.
Jetzt zum wesentlichen:
Heute kam eine Zahlungsaufforderung über bis heute rückwirkend 630 €.
Meine neue Idee: Die schreiben nur mich an (meine Frau nicht). Ich meld mich um zu meinem Vater, der zahlt ja. Könnte ich damit durch kommen ?
Wie schaffe ich es, um die 630 € und eine richtige anmeldung rumzukommen ?.

Wenn Ihr dafür eine lösung findet, erhebe ich Euch zum Gottstatus...:-)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von superhorst72):
Ich meld mich um zu meinem Vater, der zahlt ja. Könnte ich damit durch kommen ?

Klar.
Nur zahlt dann halt die Frau ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Gar nicht. Es besteht eine Zahlungspflicht pro Haushalt, nicht an die Person gebunden. Wenn Sie sich ummelden, dann kriegt halt der nächste (verbleibende) Bewohner des Hauses die Post. Und Sie kriegen früher oder später eins auf den Deckel, weil Sie sich dort anzumelden haben, wo Ihr Lebensmittelpunkt ist und das ist gewiss nicht bei Ihrem Vater.

Ach so, doch!

Zitat (von superhorst72):
Wie schaffe ich es, um die 630 € und eine richtige anmeldung rumzukommen ?.

Sie könnten beispielsweise ableben oder auswandern. Das geht. Aber wie gesagt, dann sind wir wieder bei Satz 2 und 3.

-- Editiert von fb367463-2 am 23.11.2018 01:52

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
superhorst72
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt auf Deutsch: no way ?
Hat die göttliche Einzugs Zentrale alles so eingefädelt, das man sich nicht ein bißchen wehren kann ? Ohne sterben oder auswandern meine ich.....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von superhorst72):
Darauf hab ich von meinem Bargeldlosen Zahlungsrecht gebrauch machen wollen (war noch keine Rechnung), wurde, wie ich jetzt auch weiß, abgelehnt wegen geht nicht.


Von welchem "Recht"?

Bisher hat noch jedes Gericht dieses vermeintliche "Recht" klar verneint.

Zitat:
Heißt auf Deutsch: no way ?


Um um die Zahlung rumzukommen und unter Berücksichtigung, dass das in meinen Augen englisch und nicht deutsch ist: Korrekt.

Zitat:
Hat die göttliche Einzugs Zentrale alles so eingefädelt, das man sich nicht ein bißchen wehren kann ?


Wehren kann man sich immer. Ist im vorliegenden Fall nur völlig sinnfrei was dein Ziel angeht und wird am Ende rein gar nichts bringen. Ok, du sicherst da Arbeitsplätze, da sich mit deinem Anliegen beschäftigt werden mus.

Unter uns: Eigentlich kannst du froh sein, wenn du "nur" zahlen musst. Bei solange Nichtzahlung sind die Voraussetzungen für ein OWI-Verfahren mehr als erfüllt.



-- Editiert von Dezent am 23.11.2018 05:28

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von superhorst72):
Wie schaffe ich es, um die 630 € und eine richtige anmeldung rumzukommen ?.
Du solltest nicht so viele alberne *Wegflutsch-Meldungen* lesen.
Was wolltest du denn bargeldlos zahlen? Das ist ja auch in anderen Sphären durchaus nicht einfach möglich, wenn man die der Rechnung und dem Beitragskonto zugehörenden Nummern/Zahlen/Verwendungszweck nicht kennt.
Du schaffst es nicht.
Der Haushalt zahlt 1x. Heute hat jeder Geräte. Und wenn nicht, hat er eine Wohnung. Gern kann deine Frau für den Haushalt zahlen. Vielleicht kannst du dich befreien lassen? Aber erst anmelden und dann auf den richtigen Seiten suchen, wie *Befreien* geht.

Wieso hast du seit so vielen Jahren nicht gelesen, dass das Adressenummelden auch nicht klappt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Darauf hab ich von meinem Bargeldlosen Zahlungsrecht gebrauch machen wollen Und der BS hat daraufhin verlangt, daß Sie bar zahlen? Ist irgendwie unglaubwürdig, da das bekanntlich nicht möglich ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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