Rundfunkbeitrag Gewerbe Privatwohnung

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Baris92
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag Gewerbe Privatwohnung

Guten Tag zusammen,
ich habe folgendes Anliegen.
Ich lebe bei meinen Eltern, die bezahlen bereits den Rundfunkbeitrag.
Ich habe ein Kleingewerbe als Kfz Diagnostiker, ich lese den Fehlerspeicher von den Autos aus usw.
Das mache ich auf dem Privatgrundstück, in der Hofeinfahrt.
Das Büro für die Buchhaltung ist in der Wohnung. Jetzt soll ich aber Gebühren bezahlen, da ich die Autos nicht in der Wohnung Auslese, was ja nicht möglich ist :D.
Jedoch ist das Büro in der Wohnung.
Ich verstehe nicht, wieso ich jetzt den Rundfunkbeitrag bezahlen soll?
Es sind auch keine Mitarbeiter eingestellt, außer mir.

Kann mir da eventuell jemand helfen?
Viele Grüße
Baris Kirmizi


-- Editiert von Baris92 am 10.07.2020 17:34

Gebühren zahlen?

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Was bzw. wo ist denn deine Betriebsstätte für dein Gewerbe? Was hast du angegeben?

Zitat (von Baris92):
Ich verstehe nicht, wieso ich jetzt den Rundfunkbeitrag bezahlen soll?
Was schreiben sie dir denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Baris92
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Betriebsstätte ist bei mir Zuhause gemeldet, wo ich auch wohne.
Wir hatten telefonischen Kontakt, werde aber demnächst Post bekommen.
Sie sagte zu mir, da ich nicht von Zuhause aus bzw vom Büro aus arbeite, muss ich den Rundfunkbeitrag bezahlen.
Jedoch ist das Büro in der Wohnung in der mein Vater bereits den Beitrag bezahlt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Baris92):
Betriebsstätte ist bei mir Zuhause gemeldet, wo ich auch wohne.
Dann entfällt der Beitrag für die Betriebsstätte, weil man nicht doppelt für eine Wohnung zahlen braucht.

Warum telefoniert man mit dem BS?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Baris92
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wurde von den Herrschaften Zuhause angerufen.
Ich warte jetzt mal auf das Schreiben ab, gegebenfalls werde ich mich nochmal melden. Vielen herzlichen Dank :)

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#5
 Von 
scooter22
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo,
ich habe auch ein gewerbe die ich in mener privat wohnung ausführe... habe damals auch ein schreiben bekommen das ich für das gewerbe bezahlen soll...

habe dort angerufeb das ich es in mein privat wohnung ausfüre kd nr. gesagt und hat sich dann erledigt

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#6
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Die Sache ist ganz einfach.

Hat man eine Bertriebsstätte, fällt für diese ein Beitrag an. Das erste Kfz ist dann frei.

Befindet sich die Betriebsstätte in der Wohnung (Büro z.B.), ist die Betriebsstätte beitragsfrei. Das erste Kfz ist dann aber nicht mehr frei.

Zitat (von scooter22):
habe dort angerufeb das ich es in mein privat wohnung ausfüre kd nr. gesagt und hat sich dann erledigt


Das gilt aber nur solange, wie ein vorhandenes Kfz nicht auch nur geringfügigst (!) gerwerblich eingesetzt wird.

Fährst du auch nur einmal zum Kunden, zum Steuerberater, oder holst mit einem Auto Kontoauszüge bei der Bank gilt dies schon als "nicht private Nutzung" Das Auto wird dann anmeldepflichtig.

Mal unter uns: Eine selbstständige Tätigkeit auszuführen, ohne auch nur im geringesten Maß ein Auto zu nutzen, dürfte in der Praxis kaum vorkommen.

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Im übrigen sind diese Gebühren ganz normale Betriebsausgaben und werden deine Firma nicht in den Ruin treiben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Mal unter uns: Eine selbstständige Tätigkeit auszuführen, ohne auch nur im geringesten Maß ein Auto zu nutzen, dürfte in der Praxis kaum vorkommen.

Stimmt.

Aber es kann ja ein Mietwagen sein.
Eine unserer Filialen setzt testweise mal auf CarSharing und Fahhräder statt auf Dienstwagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Befindet sich die Betriebsstätte in der Wohnung (Büro z.B.), ist die Betriebsstätte beitragsfrei. Das erste Kfz ist dann aber nicht mehr frei.
Dass der Unternehmer ein KfZ als Betriebsfahrzeug hat, kann ich nirgends lesen. Jedenfalls nicht beim TE.

Wie verhielte es sich, wenn er (nur) das private KfZ seiner Eltern nutzen würde?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Die Sache ist ganz einfach.

Hat man eine Bertriebsstätte, fällt für diese ein Beitrag an. Das erste Kfz ist dann frei.

Befindet sich die Betriebsstätte in der Wohnung (Büro z.B.), ist die Betriebsstätte beitragsfrei. Das erste Kfz ist dann aber nicht mehr frei.
Und das hat jetzt was mit der Frage des TE zu tun?

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#11
 Von 
Baris92
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Antworten und Informationen.
Ich habe ein kfz, das aber privat versichert ist, wovon ich keine steuerlichen Vorteile habe.
Es geht eigentlich nur darum, wie die Betriebsstätte angesehen wird.
Da ich nicht von Zuhause arbeiten kann und daher vor die Türe muss, soll ich Gebühren zahlen.
Jedoch ist das Büro selber Zuhause.
Natürlich bringen mich die Beiträge nicht in den Ruin, jedoch geht es ums Prinzip, wieso soll ich zahlen wenn ich eigentlich nicht muss.
Und das wollte ich hier eben erfahren, ob ich falsch liege oder ob mein Handeln richtig ist :)
Viele Grüße
Baris

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Baris92):
Da ich nicht von Zuhause arbeiten kann und daher vor die Türe muss, soll ich Gebühren zahlen.

Was genau schreibt denn der BS? Wenn man das waei, bitte mitteilen, dann kann man schauen was man dagegen halten kann.



Zitat (von Baris92):
Das mache ich auf dem Privatgrundstück, in der Hofeinfahrt.

Ist das Eigentum der Eltern oder wohnt man zur Miete?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Baris92
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Schreiben erhalte ich noch, ich wurde nur angerufen um Informationen zu erhalten, wenn der Brief kommen sollte werde ich das hier gleich schreiben:)
Wohnen zur Miete dort.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Baris92):
Wohnen zur Miete dort.

Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus? Falls Mehrfamilienhaus kann das ausüben des Gewerbes in der Hofeinfahrt noch ganz andere Probleme bringen als Beiträge für den BS ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

[GELÖSCHT]

-- Editiert von Moderator am 12.07.2020 19:41

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
Baris92
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

İst ein Einfamilienhaus.
Okay hätte nicht gedacht dass es da auch Unterschiede gibt.
Da hab ich wieder etwas neues dazu gelernt:)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Einfamilienhaus ist schon mal gut, denn da ist in der Regel die Einfahrt mitgemietet, bedeutet das man die durchaus als der Wohnung / Betriebsstätte zugehörig sehen kann.

Im Gegensatz um Mehrfamilienhaus da ist in der Regel die Einfahrt ja nicht mitgemietet, da hat man nur ein Nutzungsrecht zum ein- und ausfahren, die gilt dann nicht als der Wohnung / Betriebsstätte zugehörig.



Mietrechtlich kann es aber Ärger geben, wenn der Vermieter der gewerblichen Nutzung nicht zugestimmt hat - das sind nämlich nur Gewerbe erlaubt, die nicht nach außen hin auftreten.
Muss man auch im Auge behalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Baris92
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh okay Dankeschön für die Aufklärung.
Der Vermieter weiß aber zum Glück bescheid, da ich seine Autos mitmache.
Ist echt ein super Forum hier, wird jeden geholfen, nochmals ein Dankeschön an jeden einzelnen:)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Dezent):
Die Sache ist ganz einfach.

Hat man eine Bertriebsstätte, fällt für diese ein Beitrag an. Das erste Kfz ist dann frei.

Befindet sich die Betriebsstätte in der Wohnung (Büro z.B.), ist die Betriebsstätte beitragsfrei. Das erste Kfz ist dann aber nicht mehr frei.
Und das hat jetzt was mit der Frage des TE zu tun?


Scheinbar hast du ein Verständnisproblem. Der Threadstarter erkundigt sich allgemein nach seiner Beitragspflicht.

Zu einer qualifizierten Anwort gehört es, im Vorfeld mögliche Folgeprobleme direkt mit "abzugrasen", falls möglich.

Die Welt geht auch nach dem Tellerand weiter... :)

Wie man hier sieht, war meine Frage durchaus berechtigt. Als ich hätte ich die omniöse Glaskugel, nach der sonst immer verlangt wird.

Deine Entschuldigung in tiefer Demut für die betont herausfordernde Nachfrage nehme ich gerne an.

Zitat (von Baris92):
Ich habe ein kfz, das aber privat versichert ist, wovon ich keine steuerlichen Vorteile habe.


Letzlich egal, wie es versichert wird. Wenn es von dir ihm Rahmen des Gewerbes genutzt wird und auf dich zugelassen ist, ist das KFZ anmeldepflichtig. Auch wenn es kein Betriebsvermögen ist.

Zitat (von Anami):
Dass der Unternehmer ein KfZ als Betriebsfahrzeug hat, kann ich nirgends lesen. Jedenfalls nicht beim TE.


Jetzt haben wir die - positive - Antwort.

Zitat (von Anami):
Wie verhielte es sich, wenn er (nur) das private KfZ seiner Eltern nutzen würde?


Dann dürfte es für den Rundfunkbeitrag irrelevant sein. Man zahlt ja auch nicht Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für den Bus, wenn man die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt. Kommt letzlich auf den Halter an.

Zitat (von Harry van Sell):
Stimmt.

Aber es kann ja ein Mietwagen sein.
Eine unserer Filialen setzt testweise mal auf CarSharing und Fahhräder statt auf Dienstwagen.


Jo. Wobei es trotz allem eher noch die Ausnahme ist.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Scheinbar hast du ein Verständnisproblem. Der Threadstarter erkundigt sich allgemein nach seiner Beitragspflicht.
Wohl eher Du. Der TE hat nicht allgemein gefragt, sondern explizit nach der Beitragspflicht bezogen auf eine gewerbliche Tätigkeit, die eben nicht nur im Büro, sondern hier auch im "Hof" ausgeübt wird. Mit Kfz hat das erstmal gar nichts zu tun!

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zum Thema selbst:

Zitat:
Betriebsstätten in Räumlichkeiten, die durch einen separaten Eingang betreten werden können, wie beispielsweise ein Ladengeschäft im unteren Geschoss, zählen nicht zu einer Betriebsstätte in einer Wohnung. In diesem Fall ist die Betriebsstätte beitragspflichtig und separat anzumelden.


Ich würde die Tätigkeit im Hof an den Fahrzeugen genau so sehen wie das o.g. Ladengeschäft, damit wäre der Rundfunkbeitrag zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Dezent):
Scheinbar hast du ein Verständnisproblem. Der Threadstarter erkundigt sich allgemein nach seiner Beitragspflicht.
Wohl eher Du. Der TE hat nicht allgemein gefragt, sondern explizit nach der Beitragspflicht bezogen auf eine gewerbliche Tätigkeit, die eben nicht nur im Büro, sondern hier auch im "Hof" ausgeübt wird. Mit Kfz hat das erstmal gar nichts zu tun!


Schon mal darüber nachgedacht, dass es Leute gibt, die gar nicht wissen, dass ein KFZ beitragspflichtig sein kann?

Dann bekommt der Fragesteller eine Antwort, die letztlich falsch ist.

Effektiv zielte die Frage darauf ab, ob ein Rundfunkbeitrag anfällt.

Ob für Betriebsstätte oder Kfz dürfte dem Fragesteller egal sein. Zahlen müssen oder nicht. Nur darum dürfte es gehen.

Leider gibt es auch Anwälte, die so kurzsichtig beraten wie du. Die beantworten auch nur exakt die Frage, die gestellt wird, ohne ein bisschen weiter zu denken, was die eigentliche Absicht eines Mandanten ist. Praktisch sind das aber nie gute Anwälte... Hier sind wir in einem Hobby-Forum. Das Prinzip dahinter, ist dass Gleiche.

Manchen Leuten muss man ggf. erstmal erklären, was letzlich ihr Problem ist.

Realistisch betrachtet:

So gut wie kein Gewerbetreibender kommt in der Praxis ohne ein Fahrzeug aus, dass nicht zumindest geringfügig im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit genutzt wird.

90% die etwas anderes behaupten, lügen.

Eine Fahrt zur Bank im Jahr, Kontoauszüge holen: Anmeldepflicht.
Eine Fahrt im Jahr zum Steuerberater: Anmeldepflicht.
Paket für die Firma bei der Post holen mit dem eigenen Auto: Anmeldepflicht.
Die freiberufliche Putzfrau, die zum putzen fährt oder Putzmittel mit dem Auto kauft: Anmeldepflicht.

Von daher ist meine Erklärung auch alles andere von abstrakt gewesen, oder ging von einem unwahrscheinlichen Szenario aus.

Einzig der Einwand von Harry van Sell ist hier zweckdienlich, dass ein vorhandes Kfz möglicherweise dem Car Sharing entliehen ist (oder ggf. full service geleast).

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Schon mal darüber nachgedacht, dass es Leute gibt, die gar nicht wissen, dass ein KFZ beitragspflichtig sein kann?

Dann bekommt der Fragesteller eine Antwort, die letztlich falsch ist.
Der Fragesteller hat aber keine Frage zu einem Fahrzeug gestellt!!! So schwer zu verstehen?

So bekommt der Fragesteller Textwände mit Antworten, die vollkommen irrelevant sind,

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Dezent):
Schon mal darüber nachgedacht, dass es Leute gibt, die gar nicht wissen, dass ein KFZ beitragspflichtig sein kann?

Dann bekommt der Fragesteller eine Antwort, die letztlich falsch ist.
Der Fragesteller hat aber keine Frage zu einem Fahrzeug gestellt!!! So schwer zu verstehen?

So bekommt der Fragesteller Textwände mit Antworten, die vollkommen irrelevant sind,


Die Antworten sind nicht irrelevant!

Dann mal ein ganz anderes Beispiel. Betont naiv, damit es jeder versteht.

Wenn jemand fragt:

"Ich brauche Geld. Kann ich wegen Diebstahl verknackt werden, wenn ich mit einer Pistole in der Hand eine Tankstelle überfalle? Wenn das kein Diebstahl ist, dann mache ich das einfach."

Da kann man Antworten: Nein, ist kein Diebstahl. Und läßt das so stehen.

Ist das zweckdienlich?

Natürlich nicht.

Zweckdienlich ist es, zu sagen "Nein, es ist kein Diebstahl, aber vermutlich wirst du wegen Raubes verknackt, wenn sie dich erwischen. Lass es."

Eine solche Anwort ist zweckdienlich.

Genauso ist es hier mit dem Rundfunkbeitrag und dem Kfz.

Der Fragesteller weiß womöglich gar nicht, dass ein Kfz im nicht privaten Bereich anmeldepflichtig ist.

Wenn du zu limtiert bist, dass zu verstehen, dann geh doch bitte nicht auf meinen Kommentar ein. Andere haben dieses Problem offensichtlich nicht.

Du bist im übrigen derjenige, der letzlich dafür gesorgt hat, dass das Thema Auto immer größer wurde, und weitere Antworten von mir provoziert hat.

0x Hilfreiche Antwort


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