Guten Tag,
bei folgendem Sachverhalt bitte ich höflich um Informationen:
Ich bin/war Freiberufler und erwirtschaftete wegen fehlender Aufträge seit Langem keine Einkünfte mehr. Somit erhalte ich Grundsicherung nach dem 4.Kapitel SGB XII.
Von der Rundfunksbeitragspflicht für meine Wohnung wurde ich auf Antrag hin befreit.
Eine Befreiung von der Rundfunksbeitragspflicht für mein KFZ, welches ich nur privat nutze, wurde nicht stattgegeben. Dafür soll ich weiterhin Gebühren bezahlen.
Warum, wieso, weshalb?
Gruß
Rundfunkbeitrag KFZ bei Grundsicherung im Alter
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Gute Frage.ZitatWarum, wieso, weshalb? :
Vielleicht musst du die Befreiung für das KFZ separat beantragen?
https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/kraftfahrzeuge/index_ger.html
Dort gibt es oben den Hinweis auf ein PDF-Formular.
So würde ICH es versuchen.
Den Grund angeben: Befreit wegen Sozialleistungen...
ZitatWarum, wieso, weshalb? :
Prima Frage, die sollte man doch als erstes mal dem BS stellen ...
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Steht auf dem Bescheid des BS eine Begründung für die Ablehnung der Befreiung für das Betriebs-Kfz? Wenn ja, wie lautet die Begründung?
Sie sind Freiberufler oder selbstständig und Ihre Betriebsstätte befindet sich in einer privaten Wohnung, die bereits beim Beitragsservice angemeldet ist? Dann ist die Betriebsstätte anmeldepflichtig, aber beitragsfrei. Jedes nicht ausschließlich für private Zwecke genutzte Kraftfahrzeug ist anzumelden. Hierfür ist jeweils ein Drittelbeitrag – monatlich 5,83 Euro – zu zahlen.
Das sollte man vielleicht mal abchecken. Ich gehe mal davon aus, daß der BS darauf abstellt. Und gewöhnlich existiert eine separate Beitragsnummer.
Also, separat Befreiungsantrag stellen. Hauptwohnung allein reicht nicht. Auch für die Betriebsstätte. Dann muß man weiter sehen.
TIPP: Wenn die Ertragslage sich nicht ändert, die Selbständigkeit einfach beenden. Macht nur Aufwand.
Ich danke allen für die Antworten.
Ich habe für meine Wohnung/Betriebsstätte und für meinen PKW jeweils einen Antrag auf Befreiung gestellt.
Als dann trotzdem für den PKW eine Mahnung kam, habe ich dann nochmals einen Antrag hingeschickt.
Als Antwort bekam ich den nicht ganz verständlichen schriftlichen Hinweis die Betriebsstätte in der Wohnung und die Wohnung selbst ist beitragsfrei.
Die Betriebsstätte/KFZ ist beitragspflichtig.
Aber nur, wenn das KFZ eine Betriebsstätte ist. Bist du denn noch als Selbständiger gemeldet? Trotz Grundsicherung?ZitatDie Betriebsstätte/KFZ ist beitragspflichtig. :
Zitatalso ....fällt für die Betriebsstätte doch ein Beitrag an. Will man den nicht mehr bezahlen, muss man den Betrieb einstellen. :
Das kann so nicht stimmen, denn laut Gesetzestext fällt die Beitragspflicht bei geringem Einkommen weg bzw. wird gemindert.
ZitatBist du denn noch als Selbständiger gemeldet? Trotz Grundsicherung? :
Natürlich will ich als selbständiger Freiberufler weiterhin tätig sein, um aus der Grundsicherung heraus zu kommen. Muss mich allerdings komplett neu orientieren/ausrichten, da meine bisherigen Dienstleistungen nicht mehr gebraucht werden (KI lässt grüßen).
Übersteigt das Einkommen die Bedarfsgrenze für Sozial- oder Hartz-IV-Leistungen um weniger als 17,50 Euro, wird dies als besonderer Härtefall behandelt. Meinst du das?Zitatdenn laut Gesetzestext fällt die Beitragspflicht bei geringem Einkommen weg bzw. wird gemindert. :
Etwas anderes finde ich nicht. Aber du würdest dann keine Grusi erhalten.
Ich ging davon aus, dass du schon Altersrentner bist...
Wenn du dich umorientieren musst, kannst du dich aber als Freiberufler abmelden. Später wieder anmelden.
ZitatIch ging davon aus, dass du schon Altersrentner bist... :
Ja, das ist richtig, ich bin 67 Jahre....
Die Sache ist ganz einfach:
Eine Befreiung nach § 4 RBStV bezieht sich auf die private Wohnung (bzw. die Person die Inhaber einer solchen ist).
Nicht auf Betriebsstätten, und nicht auf KFZ. Ergibt sich letzlich aus dem RBStV, wenn auch vielleicht nicht auf den ersten Blick.
ZitatEine Befreiung von der Rundfunksbeitragspflicht für mein KFZ, welches ich nur privat nutze, wurde nicht stattgegeben. :
Zu Recht. Es besteht ja keine Grundlage.
Zielführend wäre hier das nicht gewerblich genutzte KFZ abzumelden, und nicht eine Befreiung zu beantragen.
ZitatWarum, wieso, weshalb? :
Weil es so gesetzlich geregelt ist.
ZitatTIPP: Wenn die Ertragslage sich nicht ändert, die Selbständigkeit einfach beenden. Macht nur Aufwand. :
Sehe ich auch so!
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