Rundfunkbeitrag KFZ bei Grundsicherung im Alter

2. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
president123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag KFZ bei Grundsicherung im Alter

Guten Tag,

bei folgendem Sachverhalt bitte ich höflich um Informationen:

Ich bin/war Freiberufler und erwirtschaftete wegen fehlender Aufträge seit Langem keine Einkünfte mehr. Somit erhalte ich Grundsicherung nach dem 4.Kapitel SGB XII.

Von der Rundfunksbeitragspflicht für meine Wohnung wurde ich auf Antrag hin befreit.
Eine Befreiung von der Rundfunksbeitragspflicht für mein KFZ, welches ich nur privat nutze, wurde nicht stattgegeben. Dafür soll ich weiterhin Gebühren bezahlen.

Warum, wieso, weshalb?

Gruß

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von president123):
Warum, wieso, weshalb?
Gute Frage.
Vielleicht musst du die Befreiung für das KFZ separat beantragen?
https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/kraftfahrzeuge/index_ger.html
Dort gibt es oben den Hinweis auf ein PDF-Formular.

So würde ICH es versuchen.
Den Grund angeben: Befreit wegen Sozialleistungen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von president123):
Warum, wieso, weshalb?

Prima Frage, die sollte man doch als erstes mal dem BS stellen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Steht auf dem Bescheid des BS eine Begründung für die Ablehnung der Befreiung für das Betriebs-Kfz? Wenn ja, wie lautet die Begründung?

Sie sind Frei­berufler oder selbst­ständig und Ihre Betriebs­stätte befindet sich in einer privaten Wohnung, die bereits beim Beitrags­service an­ge­meldet ist? Dann ist die Betriebs­stätte anmelde­pflichtig, aber beitrags­frei. Jedes nicht aus­schließ­lich für private Zwecke ge­nutzte Kraftfahrzeug ist an­zu­melden. Hierfür ist jeweils ein Drittel­beitrag – monat­lich 5,83 Euro – zu zahlen.

Das sollte man vielleicht mal abchecken. Ich gehe mal davon aus, daß der BS darauf abstellt. Und gewöhnlich existiert eine separate Beitragsnummer.

Also, separat Befreiungsantrag stellen. Hauptwohnung allein reicht nicht. Auch für die Betriebsstätte. Dann muß man weiter sehen.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

TIPP: Wenn die Ertragslage sich nicht ändert, die Selbständigkeit einfach beenden. Macht nur Aufwand.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#5
 Von 
president123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke allen für die Antworten.
Ich habe für meine Wohnung/Betriebsstätte und für meinen PKW jeweils einen Antrag auf Befreiung gestellt.

Als dann trotzdem für den PKW eine Mahnung kam, habe ich dann nochmals einen Antrag hingeschickt.

Als Antwort bekam ich den nicht ganz verständlichen schriftlichen Hinweis die Betriebsstätte in der Wohnung und die Wohnung selbst ist beitragsfrei.

Die Betriebsstätte/KFZ ist beitragspflichtig.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von president123):
Die Betriebsstätte/KFZ ist beitragspflichtig.
Aber nur, wenn das KFZ eine Betriebsstätte ist. Bist du denn noch als Selbständiger gemeldet? Trotz Grundsicherung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
president123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
also ....fällt für die Betriebsstätte doch ein Beitrag an. Will man den nicht mehr bezahlen, muss man den Betrieb einstellen.


Das kann so nicht stimmen, denn laut Gesetzestext fällt die Beitragspflicht bei geringem Einkommen weg bzw. wird gemindert.

Zitat (von Anami):
Bist du denn noch als Selbständiger gemeldet? Trotz Grundsicherung?


Natürlich will ich als selbständiger Freiberufler weiterhin tätig sein, um aus der Grundsicherung heraus zu kommen. Muss mich allerdings komplett neu orientieren/ausrichten, da meine bisherigen Dienstleistungen nicht mehr gebraucht werden (KI lässt grüßen).

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von president123):
denn laut Gesetzestext fällt die Beitragspflicht bei geringem Einkommen weg bzw. wird gemindert.
Übersteigt das Einkommen die Bedarfsgrenze für Sozial- oder Hartz-IV-Leistungen um weniger als 17,50 Euro, wird dies als besonderer Härtefall behandelt. Meinst du das?
Etwas anderes finde ich nicht. Aber du würdest dann keine Grusi erhalten.

Ich ging davon aus, dass du schon Altersrentner bist...
Wenn du dich umorientieren musst, kannst du dich aber als Freiberufler abmelden. Später wieder anmelden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
president123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich ging davon aus, dass du schon Altersrentner bist...


Ja, das ist richtig, ich bin 67 Jahre....

0x Hilfreiche Antwort



#13
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Die Sache ist ganz einfach:

Eine Befreiung nach § 4 RBStV bezieht sich auf die private Wohnung (bzw. die Person die Inhaber einer solchen ist).

Nicht auf Betriebsstätten, und nicht auf KFZ. Ergibt sich letzlich aus dem RBStV, wenn auch vielleicht nicht auf den ersten Blick.

Zitat (von president123):
Eine Befreiung von der Rundfunksbeitragspflicht für mein KFZ, welches ich nur privat nutze, wurde nicht stattgegeben.


Zu Recht. Es besteht ja keine Grundlage.

Zielführend wäre hier das nicht gewerblich genutzte KFZ abzumelden, und nicht eine Befreiung zu beantragen.

Zitat (von president123):
Warum, wieso, weshalb?


Weil es so gesetzlich geregelt ist.

Zitat (von Spejbl):
TIPP: Wenn die Ertragslage sich nicht ändert, die Selbständigkeit einfach beenden. Macht nur Aufwand.


Sehe ich auch so!

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