Rundfunkbeitrag - Kollege übertreibt

30. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Thermis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag - Kollege übertreibt

Schönen guten Tag zusammen,

ich wollte mal etwas Feedback von erfahrenen Menschen hören, damit ich meinen Kollegen davon abhalten kann etwas sehr dummes zu tun.

Er ist der Ansicht, dass er den Rundfunkbeitrag nicht zahlen muss. Hat sich dadurch "auf Youtube etc." "informiert" und jetzt will er so gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen.

Er hat in erster Distanz eine Kündigung an den Rundfunkbeitrag geschickt und will als nächstes ein Antwortschreiben inkl. seiner eigenen AGB bzw. eines Vertrages zurückschicken.

Meiner Meinung nach, reitet er sich damit eher noch mehr in die Schei...

Ich will Ihm mit eurer Hilfe hier einfach klarmachen, dass er mit diesem Schreiben nichts bezweckt bzw. das ganze noch schlimmer macht, da das Schreiben von ihm so formuliert ist, dass er sich als "Reichsbürger" sieht.

Hier das Schreiben, sowie der "Vertrag" den er einfach nur aus dem Internet kopiert hat:

https://ibb.co/Nxc3N6N
https://ibb.co/6RtTRcf
https://ibb.co/GV6CmJL


Ich hoffe ihr könnt meine Meinung dazu bestätigen. Bevor er sich überhaupt so einen Aufwand macht, würde ich doch einfach lieber den Beitrag zahlen und gut ist.


-- Editiert von Moderator topic am 30. März 2023 13:54

-- Thema wurde verschoben am 30. März 2023 13:54

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Da kann man nicht weiterhelfen: "Reichsbürger" interessieren sich nicht für Fakten oder Argumente.
Die Öffentl./rechtl. haben sicher schon einige Sammelordner mit identischen Schreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thermis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Da kann man nicht weiterhelfen: "Reichsbürger" interessieren sich nicht für Fakten oder Argumente.
Die Öffentl./rechtl. haben sicher schon einige Sammelordner mit identischen Schreiben.


Er selbst sieht sich ja nicht als "Reichsbürger", aber nachdem ich mal etwas nachgeforscht habe was diese ganzen Paragrafen etc. bedeuten stoßt man im Internet auf einige ähnliche Formulare, dass dies auch gern von "Reichsbürgern" so angewandt wird.

Wie gesagt, ich will ihn nur davon abhalten schlimmeres zu verursachen als den Rundfunkbeitrag einfach zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Thermis):
Er selbst sieht sich ja nicht als "Reichsbürger"....
Wie gesagt, ich will ihn nur davon abhalten schlimmeres zu verursachen als den Rundfunkbeitrag einfach zu zahlen.


Dann sollte er so einen Mist nicht verschicken.
Mit so einem Schreiben landet man auf ein paar Listen.
Beim Beitragsservice auf der "Deppenliste", beim Verfassungsschutz auf der Beobachtungsliste.

Wenn man schon solche Gehirngrütze durch die Gegend schicken möchte, sollte man seine Forderungen aber auch in Reichsmark stellen....

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Thermis):
Er selbst sieht sich ja nicht als "Reichsbürger", aber nachdem ich mal etwas nachgeforscht habe was diese ganzen Paragrafen etc. bedeuten stoßt man im Internet auf einige ähnliche Formulare, dass dies auch gern von "Reichsbürgern" so angewandt wird.
Nicht "auch gerne von Reichsbürgern angewandt" ... dieser Unfug stammt NUR aus der Reichsdeppenszene.

Kann er gerne so weiter machen, darf sich aber nicht wundern, wenn demnächst das SEK vor der Tür steht ...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Thermis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Dann sollte er so einen Mist nicht verschicken.
Mit so einem Schreiben landet man auf ein paar Listen.
Beim Beitragsservice auf der "Deppenliste", beim Verfassungsschutz auf der Beobachtungsliste.

Wenn man schon solche Gehirngrütze durch die Gegend schicken möchte, sollte man seine Forderungen aber auch in Reichsmark stellen....


Denke ich mir eben auch. Ich versteh einfach nicht wie man solch einen Aufwand betreiben kann wegen ein paar Euro im Monat.

Ich hoffe mal er lässt das, ansonsten wie du so schön gesagt hast, landet er auf einer Deppenliste und Verfassungsschutz freut sich wahrscheinlich über so was.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2800 Beiträge, 919x hilfreich)

Derartige Schreiben stammen eineindeutig aus der Reichsbürgerszene. Der ganze Aufbau dieser oft und häufig abgeschickten Schreiben kennzeichnet sich durch einen großen Umfang und den Versuch durch eine zusammenhanglose und verwirrende Verwendung zahlreicher Fachbegriffe einen vermeintlichen Fachtext zu erzeugen, der in aller Regel aber keinerlei verwertbaren Inhalt hat (sog. Vielschreiberei). Auf den Listen des Verfassungsschutzes landet man mit der ständigen Verwendung derartiger Schreiben dann vielleicht auch irgendwann. Je nachdem, wie tief man sich in diese Szene hineinbegeben will.

Es spricht in meinen Augen nicht viel dagegen, die GEZ (Gebühren) als etwas fragwürdige Institution zu betrachten. Wenn man das aber tut und sich dagegen wehren will, dann muss den dafür vorgesehen Rechtsweg bestreiten. Und dieser liegt und lag aufgrund seines hohen Öffentlichkeitsinteresses nicht nur einmal auf den Tischen des Bundesverfassungsgerichtes. Diese Menschen haben also ernsthaft versucht etwas zu bewegen und sind bisher alle und größtenteils gescheitert.

Die Reichsbürger glauben dagegen, dass sie mit ihren dahergeschwafelten Schreiben den Rechtsweg umschiffen können. Tun sie aber nicht. Diese Schreiben werden abgeheftet und der nicht gezahlte Beitrag vollstreckt. Die Zwangsvollstreckung endet im Extremfall in der Justizvollzugsanstalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Thermis):
Ich will Ihm mit eurer Hilfe hier einfach klarmachen, dass er mit diesem Schreiben nichts bezweckt bzw. das ganze noch schlimmer macht
Meine Erfahrung: Wer an die Wirksamkeit solcher Schreiben glaubt, der wird sich nicht helfen lassen. Vergebene Liebesmühe.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Thermis):
Hat sich dadurch "auf Youtube etc." "informiert" und jetzt will er so gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen.
Lass ihn doch. Jeder ist seiner eigenen Dummheit Schmied.
Kommt er wenigstens nicht dazu, andere Dummheiten zu machen. Evtl. nur andere, ungeahnte Erfahrungen.
Zitat (von Thermis):
Bevor er sich überhaupt so einen Aufwand macht, würde ich doch einfach lieber den Beitrag zahlen und gut ist.
Ja, das geht auch. Zahl du ihm den Beitrag... vielleicht nimmt er deinen Vorschlag an?
:grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Thermis):
meinen Kollegen davon abhalten kann etwas sehr dummes zu tun.
In welchem Beruf ist es ein Kollege von dir?
Wenn man das denn fragen darf ...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Thermis):
meinen Kollegen davon abhalten kann etwas sehr dummes zu tun.

Erfahrungsgemäß wird man damit scheitern.

Diese Leute haben nämlich "die Wahrheit" erfahren und zwar "die tatsächliche Wahrheit" die durch "Systemtreue" systematisch unterdrückt wird. Man ist nun kein "Schalfschaf" mehr und wird Dich als bestenfalls als Opfer von "staatlicher Gehirnwäsche" ignorieren ... schlimmstenfalls wird man Dich für einen "Systemtreuen" halten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 120x hilfreich)

Wenn er sich die Mühe machen will, lass ihn doch...ums Bezahlen kommt er eh nicht rum.

Und wenn er sich damit schadet, ist das sein Problem.

-- Editiert von User am 31. März 2023 06:52

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Thermis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal Danke für eure Nachrichten, genau das was ich mir auch schon gedacht habe.

Ich hoffe er lässt das, wenn er auch das von euch noch liest. Im Allgemeinen ist er eigentlich ein vernünftiger Typ, hat Frau und Kinder, aber das mit dem Rundfunkbeitrag war ihm immer schon ein Dorn im Auge, wie vielen anderen auch. Gibt ja genügend "Versuche" da rum zu kommen welche bereits vorm Oberlandesgericht schon gescheitert sind. Allein das sollte einem schon klarmachen, dass man mit sowas erst recht nicht weiter kommt.

Möchte einfach nur, dass er sich mit so einer Aktion nicht das Leben und vorallem das seiner Familie versaut.

Zitat (von AR377):
In welchem Beruf ist es ein Kollege von dir?
Wenn man das denn fragen darf ...

Wir arbeiten beide im Handwerk, Sondermaschinenbau. Aber der Beruf hat glaub ich nichts mit der Einstellung zu tun, sonst hätten wir noch ca. 30 Leute mehr die so denken.

Zitat (von Anami):
Ja, das geht auch. Zahl du ihm den Beitrag... vielleicht nimmt er deinen Vorschlag an?

Lach nicht, hab ich schon mal gemacht. Da war schon eine Zwangsvollstreckung im Gange in Höhe von ca. 100€. Waren dann mal abends feiern und er war ein bisschen mehr betrunken als sonst und gab mir dann Geld um Getränke zu holen und hat dann vergessen zu fragen wo das Restgeld davon ist. Von dem Restgeld habe ich dann den Betrag der Zwangsvollstreckung überwiesen und dann freute er sich erstmal weil er dachte die haben Ihn vergessen, bis ich ihm knapp 4 Monate später gesagt hab, dass ich das überwiesen habe und auch noch von dem Restgeld von ihm und es ging ihm auch nicht ab.


Naja was soll ich dazu noch sagen, manche müssen es auf die harte Tour lernen, aber ich möchte hier einfach den Schaden für Ihn und seine Familie minimieren.

Allerdings muss ich sagen, dass der Beitragsservice schon eine Organisation ist, die mit ihrer "Macht" etwas zu sehr spielt.

Hatte bei der letzten Beitragserhöhung vergessen die Überweisung anzupassen und bekam dann drei Monate nach der Erhöhung sofort eine Mahnung mit Mahngebühr, da noch 2,58€ offen waren.
Klar war das hier mein Fehler, aber gleich mit einer Mahnung mit 8€ Gebühr daherkommen, find ich schon etwas dreist.


So, bin gespannt wie er jetzt reagiert und weiter handelt. Ich danke euch nochmal für das Feedback.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Thermis):
Allerdings muss ich sagen, dass der Beitragsservice schon eine Organisation ist, die mit ihrer "Macht" etwas zu sehr spielt.
Nein, der Beitragsservice folgt den gesetzlichen Regeln.

Zitat (von Thermis):
Hatte bei der letzten Beitragserhöhung vergessen die Überweisung anzupassen und bekam dann drei Monate nach der Erhöhung sofort eine Mahnung mit Mahngebühr, da noch 2,58€ offen waren.
Klar war das hier mein Fehler, aber gleich mit einer Mahnung mit 8€ Gebühr daherkommen, find ich schon etwas dreist.
Man lese die entsprechenden Regularien ...

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Thermis):
Allerdings muss ich sagen, dass der Beitragsservice schon eine Organisation ist, die mit ihrer "Macht" etwas zu sehr spielt.
Nö, man kann darüber meckern und sich über Ö-R-Radio und Fernsehen auch aufregen oder ärgern... aber den Beitrag hat man zu zahlen.
Zitat (von Thermis):
Naja was soll ich dazu noch sagen, manche müssen es auf die harte Tour lernen, aber ich möchte hier einfach den Schaden für Ihn und seine Familie minimieren.
Vielleicht kann die Familie sich ja befreien lassen oder es gibt ne Ermäßigung.
Weißt du, dass es Millionen Bürger gibt, die ---befreit-- sind vom Beitrag und trotzdem nach Lust und Laune den *Service* nutzen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Anami):
man kann darüber meckern und sich über Ö-R-Radio und Fernsehen auch aufregen oder ärgern... aber den Beitrag hat man zu zahlen.
Natürlich hat man den zu zahlen, aber dass man sich darüber (fast) freut, dass man selbst und andere das zahlen müssen (wiederum andere nicht) ist unangebracht.

Zitat (von Thermis):
Im Allgemeinen ist er eigentlich ein vernünftiger Typ, hat Frau und Kinder, aber das mit dem Rundfunkbeitrag war ihm immer schon ein Dorn im Auge, wie vielen anderen auch.
Eine oppositionelle Grundhaltung dazu ist auch aller Ehren wert.

Es sollte allerdings so durchdacht sein, dass nicht am Ende die anderen lachen.

Zitat (von Thermis):
Hatte bei der letzten Beitragserhöhung vergessen die Überweisung anzupassen und bekam dann drei Monate nach der Erhöhung sofort eine Mahnung mit Mahngebühr, da noch 2,58€ offen waren.
Keine Einzugsermächtigung zu erteilen, sondern per Dauerauftrag zu überweisen, ist schon mal der richtige Ansatz.
Wenn sich der Beitrag ändert, werden die Selbst-Überweiser aber immer noch angeschrieben.

Zitat (von Thermis):
Lach nicht
Doch!
Seit sie den Quartals-Brief mit Überweisungsformular nicht mehr versenden (an jene ohne Einzugsermächtigung) habe ich den Dauerauftrag so eingestellt dass quartalsweise immer 0,02€ mehr überwiesen wird als geschuldet ist.
Dadurch ist vor jeder Quartalszahlung bereits ein Mini-Betrag bezahlt und sie stellen nur den offenen Betrag in Rechnung.
Ist sogar ein Überweisungsformular dabei mit dem tatsächlich im jeweiligen Quartal zu zahlenden Betrag dabei.

Bei mir kommt also weiterhin in jedem Quartal ein Brief.
Damit ich nichts vergesse - und sie mich nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von AR377):
aber dass man sich darüber (fast) freut, dass man selbst und andere das zahlen müssen (wiederum andere nicht) ist unangebracht.
Ich freue mich gar nicht darüber. Wie kommst du denn darauf?
Zitat (von AR377):
Dadurch ist vor jeder Quartalszahlung bereits ein Mini-Betrag bezahlt und sie stellen nur den offenen Betrag in Rechnung.
Du machst dir so viel Arbeit, um dem BS trotzdem noch soviel (eigentlich) unnötige Papier,-Zeit-und Kostenverschwendung zu bereiten. Das halte ich für unangebracht.
Zitat (von AR377):
Bei mir kommt also weiterhin in jedem Quartal ein Brief.
Bei mir nicht. Mein Dauerauftrag ist so beauftragt, dass der RB pünktlich beim BS eingeht.
Ich erhalte seit Jahren keine Post von diesem Verein.
Falls es Änderungen in der Beitragshöhe gibt, erfahre ich das aus DIESEN Medien und kann meinen DA entspr. ändern.
Aber jeder, wie er mag. :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat:
Keine Einzugsermächtigung zu erteilen, sondern per Dauerauftrag zu überweisen, ist schon mal der richtige Ansatz.
Wenn man sich das Leben schwer machen will, dann schon.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du machst dir so viel Arbeit, um dem BS trotzdem noch soviel (eigentlich) unnötige Papier,-Zeit-und Kostenverschwendung zu bereiten.
Ich habe so viel Arbeit damit, wie jene die eine Einzugsermächtigung erteilt haben oder per Dauerauftrag quartalsweise den exakten Betrag zahlen: Null Komma Null

Ich zahle per Dauerauftrag (das geht ganz automatisch) quartalsweise einen fix um 0,02€ zu hohen Betrag.
Es liegt stets eine Überzahlung vor, die zudem von Quartal zu Quartal um 0,02€ zunimmt.
Ich schulde praktisch bei Fälligkeit immer weniger als den ganzen RB.
Darum kommt ein Schreiben mit Überweisungsformular, in dem nur der jeweils noch offene Betrag gefordert ist.
Natürlich ist das von vorne herein der Rundablage zugedacht.

Zitat (von Anami):
Ich erhalte seit Jahren keine Post von diesem Verein.
Der Quartalsbrief an die Überweiser (ohne Einzugsermächtigung) wurde im 1. Quartal 2022 erst abgeschafft ...

Zitat (von Anami):
Falls es Änderungen in der Beitragshöhe gibt, erfahre ich das aus DIESEN Medien und kann meinen DA entspr. ändern.
Seither war keine Beitragsänderung, wenn aber eine sein wird, werden alle Überweiser per einmaligem Brief darüber informiert - nicht nur ich.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Der Quartalsbrief an die Überweiser (ohne Einzugsermächtigung) wurde im 1. Quartal 2022 erst abgeschafft ...

Wer nichts zahlt, bekommt auch keine Infos ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von Thermis):
Hatte bei der letzten Beitragserhöhung vergessen die Überweisung anzupassen und bekam dann drei Monate nach der Erhöhung sofort eine Mahnung mit Mahngebühr, da noch 2,58€ offen waren.
Klar war das hier mein Fehler, aber gleich mit einer Mahnung mit 8€ Gebühr daherkommen, find ich schon etwas dreist.


Das halte ich für ein Gerücht.

Für 2,58 Euro ergeht kein Festsetzungsbescheid. Da ist die Summe zu gering. Meiner Kenntnis nach "muss" es mindestens ein Monatsbeitrag sein.

Vermutlich hast du auch den zugehörigen Beitrag zu spät überwiesen, und nicht nur die 2,58 Euro zu wenig.

Stell bitte ein Foto von dem Bescheid hierein mit geschwärzten Personendaten. Das würde gerne mal sehen.

Zitat (von AR377):
Ich habe so viel Arbeit damit, wie jene die eine Einzugsermächtigung erteilt haben oder per Dauerauftrag quartalsweise den exakten Betrag zahlen: Null Komma Null

Ich zahle per Dauerauftrag (das geht ganz automatisch) quartalsweise einen fix um 0,02€ zu hohen Betrag.
Es liegt stets eine Überzahlung vor, die zudem von Quartal zu Quartal um 0,02€ zunimmt.
Ich schulde praktisch bei Fälligkeit immer weniger als den ganzen RB.
Darum kommt ein Schreiben mit Überweisungsformular, in dem nur der jeweils noch offene Betrag gefordert ist.
Natürlich ist das von vorne herein der Rundablage zugedacht.


Na wunderbar.

Genau so tolle Hechte wie du sind es dann vermutlich auch, die sich am lautesten aufregen, wenn der Beitrag steigt.

Du generierst völlig sinnfrei Kosten, die die Allgemeinheit zu tragen hat.

Und besonders schlau ist deine Vorgehensweise hier auch nicht:

Zitat (von AR377):
Keine Einzugsermächtigung zu erteilen, sondern per Dauerauftrag zu überweisen, ist schon mal der richtige Ansatz.


Warum? Ganz einfach. Eine Lastschrift kann man zurückbuchen lassen. Eine Überweisung nicht

Es gibt überhaupt keinen Grund, nicht per Lastschrift zu zahlen. Es sei denn, man will den Querulanten spielen.

Zitat (von AR377):
Es sollte allerdings so durchdacht sein, dass nicht am Ende die anderen lachen.


Pardon, aber würde jemand beim Beitragsservice deine Absicht kennen - vermutlich gehen die Zahlungsaufforderungen voll automatisiert raus - würden die dort lachen.

Und zwar über dich.

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Es gibt überhaupt keinen Grund, nicht per Lastschrift zu zahlen. Es sei denn, man will den Querulanten spielen.
Volle Zustimmung.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Warum? Ganz einfach. Eine Lastschrift kann man zurückbuchen lassen. Eine Überweisung nicht
Als gehorsamer Bürger würdest du doch niemals etwas, das du dem Kaiser schuldest, "zurückbuchen" lassen.
Auch nicht wenn die Abbuchung unberechtigt ist, denn die Obrigkeit hat immer Recht.

Zitat (von Dezent):
Es gibt überhaupt keinen Grund, nicht per Lastschrift zu zahlen. Es sei denn, man will den Querulanten spielen.
Bei so viel demonstrativer Obrigkeitshörigkeit gibt es überhaupt keinen Grund, etwa noch nach dem Impfstatus zu fragen ...

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Bei so viel demonstrativer Obrigkeitshörigkeit gibt es überhaupt keinen Grund, etwa noch nach dem Impfstatus zu fragen ...
:bang:

3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Bei so viel demonstrativer Obrigkeitshörigkeit gibt es überhaupt keinen Grund, etwa noch nach dem Impfstatus zu fragen ...


Bei soviel demonstrativer Ignoranz oder schlichtem Unwissen, hat es tatsächlich keinen Sinn auch nur annähernd in diese Richtung abzuschweifen...

Haben wir den Verfasser dieses "Vertrags" aus dem ersten Beitrag in den Reihen des Forums? :crazy:

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Als gehorsamer Bürger würdest du doch niemals etwas, das du dem Kaiser schuldest, "zurückbuchen" lassen.
Auch nicht wenn die Abbuchung unberechtigt ist, denn die Obrigkeit hat immer Recht.
(OT): Was kommt als nächstes? Die BRD GmbH? Oder dass wir keine Verfassung haben? Oder dass Deutschland immer noch den Besatzungsmächten untersteht? Oder dass Bill Gates Nanochips für die Covid-Impfung entwickelt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
(OT): Was kommt als nächstes?


Emfehlungen für Orgonit Cloudbuster und die Bastelanleitung für Aluhüte...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Thermis):
Wie gesagt, ich will ihn nur davon abhalten schlimmeres zu verursachen als den Rundfunkbeitrag einfach zu zahlen.

Der Fachausdruck dafür ist "Helfersyndrom".

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(512 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Bei so viel demonstrativer Obrigkeitshörigkeit gibt es überhaupt keinen Grund, etwa noch nach dem Impfstatus zu fragen ...


Danke dafür, dass du mit diesem Kommentar so derart offensichtlich meine zuvor geäußerte Vermutung bestätigst...

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Thermis):
Er selbst sieht sich ja nicht als "Reichsbürger", aber nachdem ich mal etwas nachgeforscht habe was diese ganzen Paragrafen etc. bedeuten stoßt man im Internet auf einige ähnliche Formulare, dass dies auch gern von "Reichsbürgern" so angewandt wird.


Das ist halt fuer viele der Einstieg in die Reichsbuergerszene, damit gehen die auf Deppenfang. "Hey, damit komme ich um Fuehrerscheinentzug herum", "hey, damit muss ich mich nicht an ein Gerichtsurteil halten", "hey, damit werde ich auf einen Schlag meine Schulden und meine Unterhaltsforderungen los".

Da macht es IMO schon Sinn, zu versuchen, auf den Betreffenden einzuwirken, solange das noch moeglich ist und er sich noch nicht voellig in diese rechtsextreme Ideologie verrannt hat, die dahinter steht.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Und wieder hat es jemand geschafft, dass ich ihn ignoriere.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Geschlossen Neuer Beitrag
12