Rundfunkbeitrag Nachzahlung Zweitwohnsitz

26. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
IsaGas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag Nachzahlung Zweitwohnsitz

Guten Morgen, eine Frage zum Rundfunkbeitrag.
Ich lebe seit 2011 in meinem Haus in Baden-Württemberg und mein Mann bezahlt dafür die Rundfunkbeiträge, ich hatte einen Zweitwohnsitz bei meiner Oma in Sachsen angemeldet und dachte auch den beim Umzug ins Haus abgemeldet zu haben. Jetzt bekam ich einen Brief dass ich über 800 € Rundfunkbeitrag nachzahlen muss für den Zweitwohnsitz, habe bei der Gemeinde angerufen und die meinten, dass ich dort tatsächlich noch gemeldet bin. Meine Oma ist 2014 verstorben und das Haus wurde 2016 verkauft und ist nicht mehr im Familienbesitz. Meine Oma hat die Rundfunkbeiträge ja immer bezahlt, jetzt wird es der neue Hauseigentümer machen.

Muss ich diese trotzdem nachzahlen?
Laut der Aussage der Hotline muss ich nicht bezahlen so lange ich die Abmeldebestätigung dort einreiche. Die Abmeldung wurde ja aber wohl versäumt.

Kann man im Nachhinein (5 Jahre später) den Zweitwohnsitz noch abmelden?

Vielen Dank für die Bemühungen und die Antwort.

Liebe Grüße




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9674 Beiträge, 2052x hilfreich)

Zitat (von IsaGas):
Laut der Aussage der Hotline muss ich nicht bezahlen so lange ich die Abmeldebestätigung dort einreiche. Die Abmeldung wurde ja aber wohl versäumt.

Kann man im Nachhinein (5 Jahre später) den Zweitwohnsitz noch abmelden?


Dann melde man sich ab, bespreche das Datum der Abmeldung mit der Mitarbeiterin dort. Wenn keine 5 Jahre gehen, nimmt man eben das maximum, was geht. Und dann reicht man das ganze beim Beitragsservice ein.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39604 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von IsaGas):
und dachte auch den beim Umzug ins Haus abgemeldet zu haben.
Vermutlich hast du es vergessen, sonst wäre doch kein BS- Brief gekommen.
Zitat (von IsaGas):
Kann man im Nachhinein (5 Jahre später) den Zweitwohnsitz noch abmelden?
Das wird dir die Meldebehörde beantworten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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