Rundfunkbeitrag Nachzahlung

15. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
SirT23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag Nachzahlung

Hallo liebe Leute,
Es sieht folgendermaßen aus, ich wohne seit dem Oktober 2016 in dieser Wohnung mit zwei Mitbewohnern. Nun habe ich im Oktober 2018 meinen ersten Bescheid über die Zahlung des Rundfunkbeitrags erhalten, obwohl ich mich 2016 normal angemeldet habe. Rückwirkend wollen die jetzt 280€ von mir und das obwohl ich ja mit anderen Leuten zusammen gewohnt habe. Also soll ich alles übernehmen, das finde ich ungerecht, bin ich verpflichtet das zu zahlen?
Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125216 Beiträge, 40471x hilfreich)

Zitat (von SirT23):
Also soll ich alles übernehmen

Naja, wenn sich kein anderer findet ...



Zitat (von SirT23):
das finde ich ungerecht

Das Leben ist nicht gerecht



Zitat (von SirT23):
bin ich verpflichtet das zu zahlen

Kommt darauf an, ob man befreit ist oder sich rückwirkend befreien lassen kann oder ob man mit den Mitbewohnern eine vertragliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen hat oder ob die spendabel veranlagt sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 186x hilfreich)

Zitat (von SirT23):
Hallo liebe Leute, Nun habe ich im Oktober 2018 meinen ersten Bescheid über die Zahlung des Rundfunkbeitrags erhalten, obwohl ich mich 2016 normal angemeldet habe.


Wo hat man sich angemeldet? Beim Einwohnermeldeamt, oder beim Beitragsservice?

Wenn man sich beim Beitragsservice anmeldet bekommt man i.d.R. auch eine Zahlungsaufforderung. Wenn nicht, muss man natürlich selbst nachhaken. Der Rundfunkbeitrag ist eine Schickschuld die erst beglichen ist, wenn auch wirklich bezahlt wurde.

Zitat (von SirT23):
bin ich verpflichtet das zu zahlen?


Wenn kein anderer gezahlt hat: Selbstverständlich. Wie kommt man auf die Idee, nicht zahlen zu müssen?

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