Hallo liebe Leute,
Es sieht folgendermaßen aus, ich wohne seit dem Oktober 2016 in dieser Wohnung mit zwei Mitbewohnern. Nun habe ich im Oktober 2018 meinen ersten Bescheid über die Zahlung des Rundfunkbeitrags erhalten, obwohl ich mich 2016 normal angemeldet habe. Rückwirkend wollen die jetzt 280€ von mir und das obwohl ich ja mit anderen Leuten zusammen gewohnt habe. Also soll ich alles übernehmen, das finde ich ungerecht, bin ich verpflichtet das zu zahlen?
Vielen Dank!
Rundfunkbeitrag Nachzahlung
15. November 2018
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Frage vom 15. November 2018 | 23:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag Nachzahlung
#1
Antwort vom 16. November 2018 | 00:22
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41102x hilfreich)
Zitat :Also soll ich alles übernehmen
Naja, wenn sich kein anderer findet ...
Zitat :das finde ich ungerecht
Das Leben ist nicht gerecht
Zitat :bin ich verpflichtet das zu zahlen
Kommt darauf an, ob man befreit ist oder sich rückwirkend befreien lassen kann oder ob man mit den Mitbewohnern eine vertragliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen hat oder ob die spendabel veranlagt sind.
#2
Antwort vom 16. November 2018 | 05:24
Von
Status: Praktikant (557 Beiträge, 190x hilfreich)
Zitat :Hallo liebe Leute, Nun habe ich im Oktober 2018 meinen ersten Bescheid über die Zahlung des Rundfunkbeitrags erhalten, obwohl ich mich 2016 normal angemeldet habe.
Wo hat man sich angemeldet? Beim Einwohnermeldeamt, oder beim Beitragsservice?
Wenn man sich beim Beitragsservice anmeldet bekommt man i.d.R. auch eine Zahlungsaufforderung. Wenn nicht, muss man natürlich selbst nachhaken. Der Rundfunkbeitrag ist eine Schickschuld die erst beglichen ist, wenn auch wirklich bezahlt wurde.
Zitat :bin ich verpflichtet das zu zahlen?
Wenn kein anderer gezahlt hat: Selbstverständlich. Wie kommt man auf die Idee, nicht zahlen zu müssen?
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