Rundfunkbeitrag

28. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rentnerin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag

Guten Tag,
ich habe 1995 meine Wohnung gekauft, da ich aber im Ausland lebte hat mein Sohn in meiner Wohnung gelebt.
Die GEZ Gebühren wurden immer von meinem Konto abgebucht, da er immer wieder vergaß die Gebühren zu überweisen, habe ich den Bankeinzug von meinem Konto veranlasst,
Vor zehn Jahren bin ich nach München in meine Wohnung gezogen, mein Sohn hat eine eigene Wohnung bezogen, der Rundfunkbeitrag wurde ohne Unterbrechung von meinem Konto abgebucht,
Vor einer Woche bekam ich ein Schreiben der GEZ, es sei keine Wohnung auf meinen Namen angemeldet und ich sollte ein Formular ausfüllen, das habe ich nicht getan sondern die Hotline angerufen.
Mir wurde mitgeteilt das Beitragskonto sei Personen und nicht an eine Wohnung gebunden.
Heute bekam ich ein Schreiben, man habe das Lastschriftmandat zu dieser Beitragsnummer gelöscht, man habe eine Anmeldung auf meinen Namen vorgenommen und nun weist mein Beitragskonto ein minus von € 577,50
vom 01.2016 bis einschließlich 09.2018
Ich habe nun 3 Wochen Zeit um eine Ratenzahlung zu beantragen oder den gesamten Betrag zu bezahlen.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe möchte ich unbedingt einen Anwalt einschalten.
Welche Chancen auf Erfolg habe ich?

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119566 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Rentnerin):
Heute bekam ich ein Schreiben, man habe das Lastschriftmandat zu dieser Beitragsnummer gelöscht,

Man hat doch sicherlich die ganzen Zahlungsnachweise zu dieser Beitragsnummer?
Und kann auch nachweisen, das die Wohnung mit dieser Beitragsnummer verbunden ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Rentnerin):
es sei keine Wohnung auf meinen Namen angemeldet
Moin, das wird sogar stimmen.
Denn in der Wohnung hat dein Sohn lange gewohnt. Der war auch dort gemeldet (Einwohnermeldestelle). Nur bezahlt hat jemand anders.
Du wirst nachweisen können, dass du durchgängig für diese Wohnung (Adresse X) mit Beitragskonto Y den Beitrag bezahlt hast.
Zitat (von Rentnerin):
Mir wurde mitgeteilt das Beitragskonto sei Personen und nicht an eine Wohnung gebunden.
. Das dürfte auch stimmen. Da es aber 2 Personen zu unterschiedlichen Zeiten in 1 Wohnung gibt, verwirrt es das GEZ- System.
Statt zum Anwalt würde ich kurz und schriftlich und nachweislich der GEZ erklären, wie die Sache ist.
Telefonieren ist doch in diesem Falle weniger als nix.

Hast du dich vor 10 Jahren nach deiner Rückkehr wieder bei der Meldestelle deiner Kommune unter deiner Adresse angemeldet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Du hast nicht den Rundfunkbeitrag für deine Wohnung gezahlt, du hast den Rundfunkbeitrag für deinen Sohn gezahlt. Und zwar immer für genau die Wohnung, in der der Sohn gelebt hat bzw. im Zweifelsfalle melderechtlich gemeldet war. Bis 2013 ging es auch gar nicht um Wohnungen, sondern um Rundfunkgeräte.

Jetzt gibt es exakt zwei Möglichkeiten

1.)
Der Sohn hat sich neu angemeldet oder ist mit jemandem zusammengezogen, der über eine Anmeldung verfügt. Dann kann es Geld zurück geben, weil für seine Wohnung ja 2 x gezahlt wird. Hier wird vermutlich aber die Verjährung die Rückzahlung limitieren.

2.)
Der Sohn hat sich nicht neu angemeldet bzw. hat keinen zahlenden Mitbewohner. Dann hast du - unwissentlich - bis jetzt für deinen Sohn gezahlt und kannst dir überlegen, ob du von ihm das Geld zurück verlangst.

Für deine Wohnung hast du in beiden Fällen definitv nicht gezahlt. Du warst ein "Fürzahler" für einen Dritten, deinen Sohn.

Zitat:
Mir wurde mitgeteilt das Beitragskonto sei Personen und nicht an eine Wohnung gebunden.


Und so ist es auch.

Zitat:
Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe möchte ich unbedingt einen Anwalt einschalten.
Welche Chancen auf Erfolg habe ich?


Keine. Du hast ja schließlich einen Fehler gemacht bzw. bist von falschen Voraussetzungen ausgegangen.

Warum muss man immer direkt zum Anwalt rennen (bzw. darüber nachdenkden), anstatt zuerst über einen eigenen Fehler nachzudenken bzw. einen solchen als möglich zu erachten?!?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.909 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen