Wir haben unseren Hauptwohnsitz in Österreich und besitzen ein Grundstück in Bayern, auf dem eine Gartenhütte ohne Strom, Wasser, Abwasser steht, die zum Unterstellen von Gartenmöbeln genutzt wird. Um nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Konsulat nach Wien fahren zu müssen und um ein Auto in D anmelden zu können, haben wir hier unseren Zweitwohnsitz gemeldet. Im Sommer fahren wir mit unserem Wohnmobil immer wieder für einige Tage zwecks Gartenpflege zu unserem Grundstück und stehen dann dort mit dem Wohnmobil. Müssen wir - obwohl auf dem Grundstück, auf dem wir gemeldet sind, alle Voraussetzungen zum Wohnen fehlen - trotzdem Rundfunkbeitrag zahlen, oder haben wir hier eine Möglichkeit, dies abzulehnen?
Rundfunkbeitrag bei Hauptwohnsitz im Ausland, Zweitwohnsitz ohne Wohnung im Inland
5. Februar 2025
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Frage vom 5. Februar 2025 | 19:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag bei Hauptwohnsitz im Ausland, Zweitwohnsitz ohne Wohnung im Inland
#1
Antwort vom 5. Februar 2025 | 19:40
Von
Status: Unbeschreiblich (129803 Beiträge, 41392x hilfreich)
Zitat :haben wir hier eine Möglichkeit, dies abzulehnen?
Klar.
Nur fallen dann wohl die ganzen andere Vergehen (Meldevergehen, Steuerergehen, ...) auf.
Ist dann die Frage, was am Ende teurer würde.
#2
Antwort vom 5. Februar 2025 | 21:24
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Zitat:Wir haben unseren Hauptwohnsitz in Österreich und besitzen ein Grundstück in Bayern
Für Grundstücke fällt kein Rundfunkbeitrag an.
Zitat:haben wir hier unseren Zweitwohnsitz gemeldet
Unabhängig von Ihrer Nationalität fällt für eine Wohnung in Deutschland der Rundfunkbeitrag an.
Einen Wohnsitz anzumelden ist nur erlaubt, wenn dort auch tatsächlich eine Wohnung ist und man sich in regelmäßigen Abständen dort aufhält.
Entsprechend geht der Beitragsservice zurecht davon aus, dass ein Anspruch gegen Sie besteht.
Da Sie beide Voraussetzungen für einen Wohnsitz nicht erfüllen und offenbar vorsätzlich dennoch einen Wohnsitz angemeldet haben, könnte man beim Beitragservice im Falle eines Antrages auf Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrages auf die Idee kommen, Anzeige gegen Sie zu erstatten.
Das in diesem Falle maximal mögliche Bußgeld würde reichen, um (bei heutigem Preis) gut 226 Jahre lang den Rundfunkbeitrag abzudecken.
Weitere Vergehen sind denkbar.
Was Sie mit dieser Information machen, bleibt Ihnen überlassen.
Ich empfehle, die Scheinadresse zügig abzumelden.
Zitat:oder haben wir hier eine Möglichkeit, dies abzulehnen?
Hierzu eine persönliche Anmerkung: auf mich wirkt stets befremdlich, wenn man zwar Vorteile des Staates in Anspruch nimmt, aber nicht bereit ist, sich an der Finanzierung seiner Einrichtungen zu beteiligen.
-- Editiert von User am 5. Februar 2025 21:24
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#3
Antwort vom 6. Februar 2025 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (40222 Beiträge, 6551x hilfreich)
Ja. Vermutlich hat sich der Beitragsservice schon bei euch gemeldet und fordert den üblichen Rundfunkbeitrag für einen Wohnsitz, oder?Zitat :trotzdem Rundfunkbeitrag zahlen
Mit der Anmeldung bei der bayr. Meldebehörde erfährt der Beitragsservice für den R-Beitrag davon... Ihr habt einen Wohnsitz in Bayern. Mehr ist nicht nötig.
#4
Antwort vom 6. Februar 2025 | 12:51
Von
Status: Student (2247 Beiträge, 443x hilfreich)
Wie konnte man sich dort dann anmelden?Zitat :Müssen wir - obwohl auf dem Grundstück, auf dem wir gemeldet sind, alle Voraussetzungen zum Wohnen fehlen -
#5
Antwort vom 6. Februar 2025 | 13:04
Von
Status: Unbeschreiblich (129803 Beiträge, 41392x hilfreich)
Zitat :Wie konnte man sich dort dann anmelden?
Durch vorsätzliche Falschangaben gegenüber den jeweiligen Behörden.
#6
Antwort vom 10. Februar 2025 | 12:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Hierzu eine persönliche Anmerkung: auf mich wirkt stets befremdlich, wenn man zwar Vorteile des Staates in Anspruch nimmt, aber nicht bereit ist, sich an der Finanzierung seiner Einrichtungen zu beteiligen.
Die einzige Leistung, die wir in Anspruch nehmen, ist, dass wir alle paar Jahre mal Führerschein und Personaldokumente aktualisieren lassen. Für alles andere bezahlen wir häufig, auch ohne es zu nutzen (Grundsteuer, Müll,..) Wo ist da das Problem? Neben uns wohnt der Sohn des Bürgermeisters, der gleichzeitig Polizist ist. Also so ungesetzlich kann es wohl nicht sein, dass wir hier einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Ist halt nur keine Wohnung dabei, sondern die kommt mobil und nur wenn wir da sind. Die Gemeinde hat dadurch nur Vorteile in Form höherer Bedarfszuweisungen aufgrund höherer EW-Zahl.
#7
Antwort vom 10. Februar 2025 | 12:52
Von
Status: Unbeschreiblich (40222 Beiträge, 6551x hilfreich)
Richtig. Und dafür ist eben der Rundfunkbeitrag fällig.Zitat :Also so ungesetzlich kann es wohl nicht sein, dass wir hier einen Zweitwohnsitz angemeldet haben.
Das dürfte für deine Fragestellung wurscht sein.Zitat :Die Gemeinde hat dadurch nur Vorteile in Form höherer Bedarfszuweisungen aufgrund höherer EW-Zahl.
Hab ich mit meiner Annahme in #3 Recht?
Oder möchtest du als Europäer nur eine europäische Grundsatzdiskussion führen?
#8
Antwort vom 10. Februar 2025 | 13:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Klar und ich überlege eben, wie heftig ich mich wehren soll, da ja definitiv keine Wohnung im eigentlichen Sinne existiert. Läge der Hauptwohnsitz im Inland, würden die Gezahlten Gebühren berücksichtigt. Gezahlte Rundfunkgebühren im Ausland werden aber nicht berücksichtigt. Heisst für Personen mit mehreren Wohnsitzen mehrfach zahlen.Zitat :Hab ich mit meiner Annahme in #3 Recht?
#9
Antwort vom 10. Februar 2025 | 13:25
Von
Status: Praktikant (563 Beiträge, 193x hilfreich)
Zitat :Um nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Konsulat nach Wien fahren zu müssen und um ein Auto in D anmelden zu können, haben wir hier unseren Zweitwohnsitz gemeldet.
....
Zitat :Wo ist da das Problem?
Sie haben einen Wohnsitz melderechtlich angemeldet, den Sie nicht unterhalten. Das ist das "Problem".
Beim Einwohnermeldeamt haben Sie angegeben "Ich wohne dort".
Beim Beitragsservice argumentieren Sie "Ich wohne dort nicht".
Fällt es Ihnen wirklich dearart schwer Ihren eigenen Widerspruch zu erkennen? Irgendwo wird also gelogen respektive eine Falschmeldung gemacht.
Zitat :Neben uns wohnt der Sohn des Bürgermeisters, der gleichzeitig Polizist ist. Also so ungesetzlich kann es wohl nicht sein,
Wie weltfremd sind Sie unterwegs?
Nicht jeder Polizist kenn das Melderecht auswendig.
Darüber hinaus muss er erstmal wissen ob Sie überhaupt über eine melderechtliche Anmeldung unter dieser Anschrift X verfügen. Ferner muss er auch Lust haben sich dafür zu interessieren...
Zu schließen, nur weil Ihr Nachbar als Polizist Ihnen keine Probleme macht wäre "alles OK" ist an Naivität kaum zu überbieten.
Zitat :Klar und ich überlege eben, wie heftig ich mich wehren soll, da ja definitiv keine Wohnung im eigentlichen Sinne existiert.
Wogegen wehren? Gegen Ihre falschen Angaben beim Einwohnermeldeamt? Oder gegen den korrekt von Ihnen geforderten Rundfunkbeitrag?
Eine Selbstanzeige bezüglich einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz wäre vielleicht eine Option.
Die legen Sie dann bei Beitragsservice vor. Damit dürften Sie ggf. widerlegen könnnen Wohnungsinhaber zu sein.
-- Editiert von User am 10. Februar 2025 13:29
#10
Antwort vom 10. Februar 2025 | 14:13
Von
Status: Unbeschreiblich (40222 Beiträge, 6551x hilfreich)
Aber uneigentlich hast du bei der dt. Meldebehörde deinen Zweitwohnsitz angemeldet. Was soll denn der informierte Beitragsservice daraus anders entnehmen als 1 Zweitwohnsitz?Zitat :da ja definitiv keine Wohnung im eigentlichen Sinne existiert.
Ja. 1x in Österreich und 1x in D.Zitat :Heisst für Personen mit mehreren Wohnsitzen mehrfach zahlen.
Evtl. sogar auch ein Beitrag für das Wohnmobil?
Tja, Bequemlichkeit hat ihren Preis.Zitat :die zum Unterstellen von Gartenmöbeln genutzt wird.
Soweit vereinigt sind die Europäer noch nicht, dass sie so denken wie du. Und wie oft im Jahr musst du das Konsulat etc aufsuchen?Zitat :Um nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Konsulat nach Wien fahren zu müssen und um ein Auto in D anmelden zu können
#11
Antwort vom 10. Februar 2025 | 14:46
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 549x hilfreich)
Zitat:Die einzige Leistung, die wir in Anspruch nehmen
Ich bezog meine Aussage auf den Rundfunkbeitrag, den Sie nich zahlen wollen.
Als jemand, der in Deutschland wohnt (einen Wohnsitz zu haben, egal ob Erst- oder Zeitwohnsitz, setzt per Gesetz voraus, dass man da auch wohnt), wird Ihnen das Recht gewährt, politisch und wirtschaftlich unabhängig informiert und gebildet zu werden. Um diesem Auftrag nachkommen zu können wird eben von jedem Bewohner ein Beitrag eingezogen.
Wenn Sie den Beitrag nicht zahlen, nehmen Sie dieses Recht in Anspruch (unabhängig davon, ob Sie sich persönlich dafür entscheiden es zu nutzen oder nicht), zahlen aber nicht.
Zitat:der gleichzeitig Polizist ist. Also so ungesetzlich kann es wohl nicht sein, dass wir hier einen Zweitwohnsitz angemeldet haben
Das hängt genau 0 miteinander zusammen..
Vielleicht lesen Sie das Gesetz einfach mal, denn Lesen hilft beim Verstehen…
Zitat:Gezahlte Rundfunkgebühren im Ausland werden aber nicht berücksichtigt
Warum auch? Sie nehmen das Recht ja in beiden Ländern in Anspruch..
#12
Antwort vom 10. Februar 2025 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (34428 Beiträge, 17800x hilfreich)
Um nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Konsulat nach Wien fahren zu müssen Müssen Sie ja auch gar nicht, denn es gibt ein Honorarkonsulat in Salzburg: https://www.spaengler.at/service/konsulat/
#13
Antwort vom 10. Februar 2025 | 22:30
Von
Status: Unbeschreiblich (129803 Beiträge, 41392x hilfreich)
Zitat :Klar und ich überlege eben, wie heftig ich mich wehren soll, da ja definitiv keine Wohnung im eigentlichen Sinne existiert.
Es gab ja schon mal eine Zahl
Zitat :Das in diesem Falle maximal mögliche Bußgeld würde reichen, um (bei heutigem Preis) gut 226 Jahre lang den Rundfunkbeitrag abzudecken.
Weitere Strafen und monetär negative Folgen sind denkbar, dann nähert man sich durchaus den 500 Jahren.
Zitat :Um nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Konsulat nach Wien fahren zu müssen
Zum einen
Österreichisches Generalkonsulat München
Ismaninger Str. 136, 81679 München
Tel.: 089 998150
geöffnet Mo.-Fr. 8:30-12:00 und 13:00-15:00
https://www.bmeia.gv.at/gk-muenchen
zum anderen wir man da auch nicht wöchentlichen Bedarf haben.
Ist aber auch egal, da der Gesetzgeber das nicht als Grund für einen Verstoß akzeptiert.
#14
Antwort vom 11. Februar 2025 | 11:23
Von
Status: Legende (19152 Beiträge, 10315x hilfreich)
Zitat :Neben uns wohnt der Sohn des Bürgermeisters, der gleichzeitig Polizist ist.
Und der Bürgermeister ist dann auch Vorgesetzter der Meldebehörde.
Also wird nichts passieren.
Jedenfalls nicht, wenn es um Bayern geht und der Bürgermeister in der richtigen Partei ist.
Das Problem löst sich aber dadurch nicht auf.
Der Beitragsservice dieht im Melderegister, dass eine angemeldete Zweitwohnung besteht.
Dass die Anmeldung illegal erfolgte, weiß der Beitragsservice nicht und interesiert ihn auch nicht.
Aufgrund der Spezl-Wirtschaft (Nachbar vom Sohn des Bürgermeisters) in Bayern wird die illegale Anmeldung auch folgenlos bleiben.
Aber der Beitragsservice wird auf den Beitrag so lange nicht verzichten, bis der Zweitwohnsitz wieder abgemeldet wird. Der Fall "ich habe illegal einen Zweitwohnsitz angemeldet, an dem ich gar nicht wohne" kommt in der Welt des Beitragsservice nicht vor. Und Sie werden diesen Fall dem Beitragsservice auch nicht ernsthaft vermitteln können.
#15
Antwort vom 11. Februar 2025 | 15:22
Von
Status: Philosoph (13392 Beiträge, 4791x hilfreich)
Aus welchem Grund meldet man Fahrzeuge überhaupt in Deutschland an, wenn man in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat?
Nur ein Hinweis.
Falls man mit seinem Fahrzeug gegen die Ummeldepflicht verstößt und mit deutschen Kennzeichen durch Österreich tingelt, sind die deutschen Strafen bezüglich Meldeverstößen im Gegensatz zu den Strafen aus den Verwaltungsstraf- und Finanzstrafverfahren in Österreich "Kleingeld".
#16
Antwort vom 12. Februar 2025 | 16:52
Von
Status: Schlichter (7517 Beiträge, 1694x hilfreich)
Zitat :Die einzige Leistung, die wir in Anspruch nehmen, ist, dass wir alle paar Jahre mal Führerschein und Personaldokumente aktualisieren lassen. Für alles andere bezahlen wir häufig, auch ohne es zu nutzen (Grundsteuer, Müll,..) Wo ist da das Problem?
Das Problem ist, daß man nur dort, wo man tatsächlich wohnt, einen Wohnsitz anmelden kann (und muss). Wo man nicht wohnt, darf man keinen Wohnsitz anmelden.
Hier liegt also ein Verstoß gegen das Melderecht vor, wenn dort nicht tatsächlich auch gewohnt wird.
Wird dort aber tatsächlich doch gewohnt, wird der Rundfunkbeitrag zu Recht erhoben.
Zitat:Neben uns wohnt der Sohn des Bürgermeisters, der gleichzeitig Polizist ist.
Und was hat das mit der Sache zu tun? Richtig: gar nichts.
Zitat:Also so ungesetzlich kann es wohl nicht sein, dass wir hier einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Ist halt nur keine Wohnung dabei, sondern die kommt mobil und nur wenn wir da sind.
Doch, das wäre dann ungesetzlich.
Zitat:Die Gemeinde hat dadurch nur Vorteile in Form höherer Bedarfszuweisungen aufgrund höherer EW-Zahl.
Und auch das darf nicht sein. Und daran ändert es nichts, daß die Gemeinde das vielleicht gut findet. Es ist und bleibt rechtswidrig.
#17
Antwort vom 12. Februar 2025 | 16:58
Von
Status: Schlichter (7517 Beiträge, 1694x hilfreich)
Zitat :Klar und ich überlege eben, wie heftig ich mich wehren soll, da ja definitiv keine Wohnung im eigentlichen Sinne existiert.
Das ist doch ganz einfach:
Man erklärt gegenüber dem Beitragsservice, daß man dort keinen Wohnsitz hat, einen solchen aber widerrechtlich angemeldet hat. Anschließend meldet man den Wohnsitz ab (der Meldebehörde muss man ja nicht erzählen wieso) und schickt dem Beitragsservice die Bescheinigung über die Abmeldung.
Dann wird der Beitragsservice maximal für die Zeit von der Anmeldung bis zum Zeitpunkt der Abmeldung Rundfunkbeitrag nachfordern können. Dagegen sollte man dann besser nicht gerichtlich vorgehen... ;-)
Anschließend meldet man das Auto in D ab. Zügig, bevor die KFZ-Zulassungsstelle, die von der Meldebehörde über die Abmeldung informiert wird, es von Amts wegen abmeldet.
Zitat:Läge der Hauptwohnsitz im Inland, würden die Gezahlten Gebühren berücksichtigt.
Nun ist das aber nicht so, und darüber hinaus ist es gar kein Wohnsitz. Auch kein Nebenwohnsitz. Jedenfalls kein legaler.
Zitat:Gezahlte Rundfunkgebühren im Ausland werden aber nicht berücksichtigt. Heisst für Personen mit mehreren Wohnsitzen mehrfach zahlen.
Ja. Was aber hier überhaupt keine Rolle spielt, da ja gar kein Wohnsitz besteht...
Sie können doch nicht ernsthaft erwarten, illegal einen Scheinwohnsitz in Deutschland anzumelden, dann verlangen, daß dies hingenommen wird, und dann auch noch erwarten, daß sie diese Rechtswidrigkeit hinsichtlich des Rundfunkbeitrages nutzen können.
Wie wäre es, wenn Sie einfach die "Meldesituation" gesetzeskonform korrigieren. Das hat immerhin auch den Vorteil, daß Sie in Deutschland dann gar keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.
#18
Antwort vom 12. Februar 2025 | 16:59
Von
Status: Schlichter (7517 Beiträge, 1694x hilfreich)
Zitat :Und der Bürgermeister ist dann auch Vorgesetzter der Meldebehörde.
Meldebehörden sind Kreisbehörden. Da ist der Landrat der oberste Dienstvorgesetzte, oder in einer kreisfreien Stadt der Oberbürgermeister.
#19
Antwort vom 12. Februar 2025 | 17:00
Von
Status: Schlichter (7517 Beiträge, 1694x hilfreich)
Zitat :Nur ein Hinweis.
Falls man mit seinem Fahrzeug gegen die Ummeldepflicht verstößt und mit deutschen Kennzeichen durch Österreich tingelt, sind die deutschen Strafen bezüglich Meldeverstößen im Gegensatz zu den Strafen aus den Verwaltungsstraf- und Finanzstrafverfahren in Österreich "Kleingeld".
So ist es.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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