Rundfunkbeitrag bei Vermögenslosigkeit

19. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
go567216-20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag bei Vermögenslosigkeit

Hallo,
meine Frau hat vom Bayerischen Rundfunk einen Festsetzungsbescheid über 401,56 EUR erhalten. Sie hat weder Vermögen noch Einkommen geschweige denn ein Bankkonto. Sie ist also nicht in der Lage, die Forderung zu begleichen. Meine Frage: muss sie möglicherweise ins Gefängnis (früher war das der Schuldenturm), wie lange muss sie da bleiben und könnte man das eventuell vermeiden??????

-- Editiert von Moderator topic am 19. September 2024 22:11

-- Thema wurde verschoben am 19. September 2024 22:11




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38909 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von go567216-20):
Meine Frage: ....und könnte man das eventuell vermeiden??????
Ja, das kann man vermeiden. zB durch Begleichung der Schulden.

Deine Frau hat eine Meldeadresse, also einen Wohnsitz und ist zur Zahlung verpflichtet. Sie hat offenbar seit ca. 1,5 Jahren nicht gezahlt und (warum ?) keine Befreiung beantragt?

Warum sie bisher keinen Rundfunkbeitrag gezahlt hat, so dass diese Schulden aufgelaufen sind, weißt vermutlich nur du. Du könntest sie fragen, statt nach mittelalterlichen Ritualen zu fragen.
Wenn ihr gemeinsam in einer Wohnung als Ehepartner lebt, genügt es, wenn du bezahlst, denn 1 Wohnung=1 Beitrag.

Warum hast du keine Aufforderung erhalten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum hast du keine Aufforderung erhalten?

Interessantere Frage wäre doch, warum er nicht gezahlt hat?



Zitat (von go567216-20):
Sie hat weder Vermögen noch Einkommen

Nur zu dumm, das das mit dem "kein Einkommen" nicht stimmt.
Da Du ihr zum Unterhalt verpflichtet bist, hat sie auch entsprechendes Einkommen. Notfalls muss sie es einklagen bzw. der Vollstrecker leitet ihre Ansprüche gegen Dich dann auf sich über.



Zitat (von go567216-20):
Meine Frage: muss sie möglicherweise ins Gefängnis

Wenn man sich weiter versucht mit so merkwürdigen Konstrukten den Pflichten zu entziehen, kann das passieren.



Zitat (von go567216-20):
(früher war das der Schuldenturm)

Heute nennt sich das z.B. Ordnungshaft / Erzwingungshaft.



Zitat (von go567216-20):
wie lange muss sie da bleiben

So lange bis die Haftgründe entfallen sind.
Was bei mir bekannten Leuten die solche Erfahrungen machten, dazu führte, bereits nach ein paar Stunden / Tagen sehr emsig bemüht waren die Haftgründe zu beseitigen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Heute nennt sich das z.B. Ordnungshaft / Erzwingungshaft. Der einzig mögliche Inhaftierungsgrund wäre die Verweigerung der Vermögensauskunft. Das kann man leicht vermeiden, indem man die Vermögensauskunft abgibt...
So lange bis die Haftgründe entfallen sind. Auch bei fortdauernder Nichtabgabe der Vermögensauskunft ist die Haft auf 6 Monate beschränkt (§ 802j ZPO).
Sie hat offenbar seit ca. 1,5 Jahren nicht gezahlt und (warum ?) keine Befreiung beantragt? Weil sie offenbar keine Sozialleistung erhält, deren Bezug sie zur Befreiung berechtigen würde.

-- Editiert von User am 19. September 2024 22:13

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(552 Beiträge, 189x hilfreich)

Zitat (von go567216-20):
Hallo,
meine Frau hat vom Bayerischen Rundfunk einen Festsetzungsbescheid über 401,56 EUR erhalten. Sie hat weder Vermögen noch Einkommen geschweige denn ein Bankkonto. Sie ist also nicht in der Lage, die Forderung zu begleichen.


Aha.

Und von was lebt die Frau? Von was bestreitet die Frau ihre Kosten? Luft und Liebe?

Zitat (von Anami):
Wenn ihr gemeinsam in einer Wohnung als Ehepartner lebt, genügt es, wenn du bezahlst, denn 1 Wohnung=1 Beitrag.


Möglicherweise - ich habe keine Glaskugel - hat der gute Fragesteller vielleicht schon eine "Schuldnerkarriere" hinter sich, und kann (will?) nicht zahlen, womit er durchgekommen ist. Denkbar ist, dass er in Insolvenz ist, und sich der Beitragsservice nun im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung an den nächsten Wohnungsinhaber wendet. Vielleicht ist es auch postalisch einfach nicht "greifbar".

So oder so ist bestenfalls die Hälfte an Information vom Threadstarter übermittelt worden.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von go567216-20):
meine Frau hat vom Bayerischen Rundfunk einen Festsetzungsbescheid über 401,56 EUR erhalten.


Und du? Deine Frau wird ja wohl mit dir zusammenleben, da reicht es dann, wenn einer zahlt. Da nur deine Frau eine Aufforderung bekommen hat gehe ich davon aus, dass du deinen (euren) Verpflichtungen nachgekommen bist. Einfach deinen Bescheid und Zahlungsnachweis der Gebührenstelle mitteilen, damit die ihre Unterlagen ordnen können.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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