Hallo, ist es nicht so, dass der Rundfunkbeitrag sich auf die Wohneinheit bezieht und nicht direkt auf die Person? Wir sind innerhalb des Gebäudes umgezogen. Ich hatte es so verstanden, dass der Beitragsservice nun nur bis zum Einzugsdatum in die aktuelle Wohnung den Beitrag rückwirkend verlangen kann und nicht darüber hinaus, da es sich ja vorher um eine andere Wohneinheit (wenn auch mit der gleichen Adresse) handelt. Ist dem so oder bin ich da auf dem Holzweg?
Rundfunkbeitrag bezieht sich auf Wohnung?!
28. Februar 2019
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Frage vom 28. Februar 2019 | 17:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkbeitrag bezieht sich auf Wohnung?!
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#1
Antwort vom 28. Februar 2019 | 17:43
Von
Status: Unbeschreiblich (32888 Beiträge, 17271x hilfreich)
Ist dem so Nein. Natürlich können die auch für eine frühere Wohnung kassieren, wenn man da seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.
#2
Antwort vom 1. März 2019 | 08:11
Von
Status: Praktikant (509 Beiträge, 176x hilfreich)
ZitatIst dem so oder bin ich da auf dem Holzweg? :
Absolut!
Der Rundfunkbeitrag fällt ab dem Moment an, wo man eine Wohnung innehat (und kein anderer zahlt). Bei einem Umzug nimmt man das Beitragskonto mit. Wenn sich also die ursprüngliche Anmeldung auf die erste Wohnung bezieht, fällt auch ab dem Moment ein Rundunkbeitrag an. Ab Umzug wird dann für die neue Wohnung berechnet.
Vor allen Dingen: Erfolgte beim Einwohnermeldeamt überhaupt eine Anmeldung mit Adresszusatz, z.B. "2. OG rechts", der sich jetzt (z.B. in 1. OG links) geändert hat?
Falls nein, dann weiß der Beitragsservice doch gar nicht, dass man umgezogen ist, sofern man es nicht selber angezeigt hat.
PS: Die Frage klingt sehr spitzfindig danach, dass man versucht, seine Beitragspflicht zu umgehen. Vielleicht solltest du dir mal den Teil im RBStV durchlesen, der die Ordnungswidrigkeiten umfasst.
-- Editiert von Dezent am 01.03.2019 08:13
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