Liebes Forum,
ich bin mit meiner Verlobten Anfang 2021 zusammengezogen und Sie hat seither keine eigene/andere Wohnung mehr.
Den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahle ich seither.
Meine Verlobte hat blöderweise vergessen sich umzumelden als wir zusammengezogen sind und hat das erst kürzlich nachgeholt.
Vom Vermierter kann ich eine Auszugsbestätigung für Ende 2020 bekommen.
Der Mietvertrag für die gemeinsame Wohnung läuft auf uns beide.
Kann der Beitragsservice die Zahlung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum verlangen, in dem Sie noch in der alten Wohnung gemeldet war, auch wenn meine Verlobte dort nachweislich keine Wohnung mehr hatte bzw. was wäre hier empfehlenswert zu tun?
Vielen Dank schon im Voraus für jede Rückmeldung/Hilfe und viele Grüße von
Ste
-- Editiert von User am 11. Januar 2023 13:48
Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn Ummeldung vergessen wurde?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?



Ja, der BS kann hier Beiträge verlangen - man zahlt solange, bis man sich beim BS um- bzw. abmeldet.
Eher ist verwunderlich, dass der BS seit ca 2 Jahren noch nichts *verlangt* hat.ZitatKann der Beitragsservice die Zahlung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum verlangen, :
Wo denn? Beim BS umgemeldet oder bei der Meldebehörde mit neuem Wohnsitz?ZitatMeine Verlobte hat blöderweise vergessen sich umzumelden als wir zusammengezogen sind und hat das erst kürzlich nachgeholt. :
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ZitatEher ist verwunderlich, dass der BS seit ca 2 Jahren noch nichts *verlangt* hat. :
Wenn ich richtig mitbekommen habe, hat der Beitragsservice was an die alte Anschrift geschickt, was aber mindestens teilweise vom Vermieter zurückgeschickt wurde mit der Information, dass die Person da nicht mehr wohnt.
ZitatWo denn? Beim BS umgemeldet oder bei der Meldebehörde mit neuem Wohnsitz? :
Bei der Meldebehörde.
Das ist nicht ausreichend.ZitatBei der Meldebehörde. :
Siehe hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html?highlight=Formular%20umzug%20f%C3%BCr
Wir hatten Ende letzten Jahres irgendwann ein Abmeldeantrag gestellt, konnten damals aber kurzfristig nur den neuen Mietvertrag anhängen, in dem wir beide als Mieter aufgeführt sind, was leider nicht akzeptiert wurde.
Jetzt haben wir noch einmal einen Abmeldeantrag gestellt mit Vermieternachweisen (Auszugsbestätigung, Einzugsbestätigung), um nachzuweisen, dass die Wohnung tatsächlich nicht existiert hat bzw. dass meine Verlobte dort nicht mehr gewohnt hat.
Mal sehen was diesmal zurückkommt.
-- Editiert von User am 12. Januar 2023 13:23
Und warum nicht einfach die neue Meldebestätigung?ZitatWir hatten Ende letzten Jahres irgendwann ein Abmeldeantrag gestellt, konnten damals aber kurzfristig nur den neuen Mietvertrag anhängen, in dem wir beide als Mieter aufgeführt sind, was leider nicht akzeptiert wurde. :
Jetzt haben wir noch einmal einen Abmeldeantrag gestellt mit Vermieternachweisen (Auszugsbestätigung, Einzugsbestätigung), um nachzuweisen, dass die Wohnung tatsächlich nicht existiert hat bzw. dass meine Verlobte dort nicht mehr gewohnt hat
ZitatUnd warum nicht einfach die neue Meldebestätigung? :
Den Zeitraum seit der Ummeldung bei der "Meldebehörde" haben sie beim Beitragsservice akzeptiert.
Es geht um den Zeitraum davor, wo die Ummeldung vergessen wurde ...
ZitatEs geht um den Zeitraum davor, wo die Ummeldung vergessen wurde ... :
Ja, abwarten.ZitatMal sehen was diesmal zurückkommt. :
Was ich vielleicht noch erwähnen sollte:
Ende letzten Jahres hatte ich beim Beitragsservice angerufen und unser Anliegen geschildert und die Dame am Telefon hatte mir gesagt, ich bräuchte eine Auszugsbescheinigung vom Vermieter der alten Wohnung meiner Verlobten.
Als ich Anfang diesen Jahres noch einmal angerufen habe, weil es eine Weile gedauert hat die Auszugbescheinigung zu organisieren, meinte der Mitarbeiter am Telefon, wenn man vergisst sich (beim Meldeamt) umzumelden, hat man halt Pech gehabt und hat ohne weitere Möglichkeit zur Nachfrage einfach aufgelegt.
Jetzt ist mir natürlich nicht ganz klar, auf welche der beiden Aussagen ich mich verlassen soll bzw. kann.
Aber Mal sehen.
ZitatJetzt ist mir natürlich nicht ganz klar, auf welche der beiden Aussagen ich mich verlassen soll bzw. kann. :
Logischerweise auf gar keine ... einfach abwarten, was Mitarbeiter Nr. 3 entscheidet ...
meinte der Mitarbeiter am Telefon, wenn man vergisst sich (beim Meldeamt) umzumelden, hat man halt Pech gehabt und hat ohne weitere Möglichkeit zur Nachfrage einfach aufgelegt. Das gilt sogar dann, wenn man lediglich vergißt, sich beim BS umzumelden - die Ummeldung beim Meldeamt hilft da nicht.
-- Editiert von User am 16. Januar 2023 14:05
ZitatDas gilt sogar dann, wenn man lediglich vergißt, sich beim BS umzumelden - die Ummeldung beim Meldeamt hilft da nicht. :
Danke für die Rückmeldung.
Das hilft mir bei der Einschätzung der Situation.
Darf ich fragen, ob das die Gerichte auch so sehen und wenn ja wo ich entsprechende Informationen/Fälle dazu finden kann?
Danke schon im Voraus für jede Rückmeldung.
Die Pflicht zur Anmeldung ist im RBStV festgelegt. Daher sehen die Gerichte das genau so.ZitatDarf ich fragen, ob das die Gerichte auch so sehen und wenn ja wo ich entsprechende Informationen/Fälle dazu finden kann? :
Zitat:
Das Innehaben einer Wohnung .... ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt an
zuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4
(Änderungsmeldung).
...
Das Ende des Innehabens einer Wohnung .... ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich
schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).{/quote]
Wie kann man denn eigentlich vergessen, sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden?
Ist aber irrelevant für die An-/Abmeldung beim Beitragsservice.ZitatWie kann man denn eigentlich vergessen, sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden? :
ZitatIst aber irrelevant für die An-/Abmeldung beim Beitragsservice. :
Weiß ich, hätte mich jetzt einfach mal interessiert.
ZitatWie kann man denn eigentlich vergessen, sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden? :
Kein Checkliste die man abarbeitet, Umzugsstress im Kombination mit Prokrastination und schon ist es passiert ...
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