Hallo zusammen,
ich habe neben meiner normalen Tätigkeit noch eine kleine Selbstständigkeit nebenher laufen (alles normal angemeldet)
Nun habe ich von der GEZ ein Schreiben bekommen, dass ich auch hier nochmals zu zahlen hätte.
Ich habe kein eigenes Büro sondern bin wenn ich eines brauche in der Agentur meines Bekannten bzw. arbeite von zu Hause aus.
Somit müsste ich doch den Fragebogen ausfüllen können und dann die Befreiung bekommen wenn ich alles richtig verstanden habe oder?
Dankeschön und schonmal ein schönes Wochenende
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Selbstständigkeit ohne Betriebsstätte
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Betriebsstätten sind frei, wenn sich diese in einer Wohnung befinden in der bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Das mit der Nutzung des Büros deines Bekannten ist dagegen so eine Sache.
Man könnte annehmen es handelt sich um ein Büro in einem Büro.
Da es aber nur gelegentlich genutzt wird dürfte nach Prüfung auch kein Beitrag berechnet werden.
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Sie haben keineswegs "keine Betriebsstätte" - Sie haben zwei davon. Welche davon beitragsbefreit ist, hat gabimaus korrekt dargestellt.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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ok das wusste ich so nicht. Das Büro meines Bekannten nutze ich wirklich so gut wie nie, in der Regel fahre ich zu meinen Kunden nach Hause, nur wenn die ausdrücklich auf einem Termin im Büro bestehen dann mache ich das so.
Ein Nichtausfüllen und Ignorieren des Fragebogens würde mir aber so wie ich das sehe auch nichts bringen, die GEZ ist hier sozusagen im Recht oder?
Danke
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Fülle den Antwortbogen einfach wahrheitsgemäß aus, ansonsten bekommst du in Zukunft immer wieder regelmäßig Post von denen.
Unter " Die Betriebsstätte befindet sich in meiner Privatwohnung
", mach das Kreuz bei Ja, die Beitragsnummer lautet...
Denke auch daran dass nur EIN Kraftfahrzeug welches du nicht nur ausschließlig privat nutzt Beitragsfrei ist!
Das Büro deines Bekannten erwähnst du entweder gar nicht, oder Formlos mit dem Vermerk das es nur 2 mal im Monat genutzt wird.
.... Aus die Maus...
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quote:<hr size=1 noshade>oder Formlos mit dem Vermerk das es nur 2 mal im Monat genutzt wird. <hr size=1 noshade>
Die Häufigkeit der Nutzung ist nicht relevant für die Beitragspflicht.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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