Spannendes zum Beitragsservice der ARD und ZDF

26. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mia30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Spannendes zum Beitragsservice der ARD und ZDF

Hallo Zusammen ! :)
Ich habe, wie so einige die übliche Prozedur mit den Damen und Herren der ehemals GEZ durch.
Zwangsanmeldung, unterstellte Ratenzahlungsvereinbarung usw.

Dann habe ich ,(mitte Dezember), per Einschreiben darum gebeten mir die Gesammtforderung aufzuschlüsseln inkl. nächst fälligen Betrag (wäre dann bis mitte Feb.2015) für das erste Quartal 2015.
Dafür hätte ich gerne eine Ratenzahlungsvereinbarung (bis zur endgültigen Klärung meines Arbeitsverhältnisses) erstmal nur 40 Euro Monatlich.
Allerdings mit dem Hinweis, dass ich ab 2. Quartal natürlich ganz normal alle 3 Monate den fällig Beitrag Zahlen würde und die Ratenzahlung anpassen werde.

Zusätzlicher Hinweis, ich bin zahlungswillig, nur konnte ich zu diesem Zeitpunkt noch nichts höheres vereinbaren, da ich mich sonst übernehmen würde.

Klar, ich hab mir da eine eigene Überschlagsrechnung gemacht, kenne also den Betrag, mitlerweile ist auch meine Situation wieder Stabil und ich habe sobald die Rechnung kommen würde, die Volle Summe schon liegen. (plus evtl. Zinsen etc.)

Da kommt aber verdammt noch mal nichts.... Seit 2 Monaten und 10 Tagen warte ich nun schon auf eine Antwort.

Wie wir alle wissen ist deren Frist schon abgelaufen, ich habe ja "einen Vertrag angeboten" und es wurde nicht reagiert.

Spannend ist nun, was passieren wird.
Darum auch mein Beitrag hier, ich denke es gibt Mitleser die ähnliches erfahren haben, warten und es sicher Interessant finden.

Gibt ja nun mehrere zu erwartende Reaktionen (irgendwann dann mal :D )

-Es kommt eine Antwort zum 2ten Quartal-
-Eine Mahnung-
-Ein Mahnbescheid hübsch gelb verpackt-
Mexikanischeablage ( in paar Jahren fällt ihnen meine Nr. in die Hand, ach ja... da war ja was und ich darf mehrere 1000 Euro nach zahlen. (Vorher melde ich mich natürlich Selbst) wobei :D man behält ja seinen Beleg vom Einschreiben und eine Kopie des Anschreibens, würde Rechtlich sicher aus der Nr. rauskommen) -
-Oder das ganze ist Ihnen zu viel Verwaltungsaufwand für die kleine Summe-

Ich halte euch auf dem laufenden :)

Gerne hätte ich natürlich auch Antworten und Mutmaßungen was eintreten wird, mal sehen wer am Ende "Recht" hatte =)

Liebe Grüße Mia


FÜR MITLESER
Ich sehe es eher als einen Test für die Allgemeinheit, (dieses Unternehmen ist ja relativ jung) da ich mir auch Verzugszinsen leisten kann, sonst würde ich einfach die "um und bei Summe" überweisen, dort anrufen, erfragen was noch fehlt oder überzahlt ist. Und den Beiträgen ( auch wenn ich von der ehemals GEZ nichts halte) geregelt nach kommen und zwar ab sofort.

Ich möchte euch aber darauf hinweisen nur weil ICH vergessen werden könnte, muss es nicht auch bei euch so sein!
Nutzt dies bitte nicht als Ansporn dazu mir nach zu eifern.









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-- Editiert Mia30 am 26.02.2015 20:15

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie wir alle wissen ist deren Frist schon abgelaufen, ich habe ja "einen Vertrag angeboten" und es wurde nicht reagiert. <hr size=1 noshade>

Verträge die nicht angenommen werden, gelten logischerweise als abgelehnt.



Die zugesagten Zahlungen hat man ja auch nicht geleistet?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mia30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Naja dann hätte aber ein Ablehnungsbescheid kommen müssen, da sie ja Geld von mir wollen.

Es wäre meine ich nun nicht rechtens einfach mein schreiben zu ignorieren und in dem Falle eine Mahnung zu schicken.
Ich bin ja willig.

Die Zugesagten Zahlungen würden ja erst Mitte April fällig sein ;)
Die Ratenzahlung hätte ich sofort mit erhalt einer Antwort angefangen.

Das ist ja jetzt die quere situation....
Wie gesagt ich könnt ja jetzt auch sofort alles Zahlen, aber ohne Antwort und Rechnung ist es natürlich schwierig.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mia30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Nur mal so als hinweis :D Verträge die nicht angenommen werden gelten als abgelehnt.

Nun schreib doch soetwas nicht ;) oder hast du einen Vertrag mit derARD ZDF angenommen?
Der wird einen ja auch aufgezwungen :D

auf dieser Aussage ruhen sich dann wieder 500 Menschen aus und kommen ihrer Zahlungspflicht nicht nach ;)

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun schreib doch soetwas nicht
oder hast du einen Vertrag mit derARD ZDF angenommen? <hr size=1 noshade>

Vereinfacht gesagt: Ja. Denn den nimmt jeder der die Voraussetzungen erfüllt an. Automatisch Kraft Gesetzes



quote:<hr size=1 noshade>Die Ratenzahlung hätte ich sofort mit erhalt einer Antwort angefangen. <hr size=1 noshade>

Du erfüllst also Deinen eigenen Vertrag nicht ...



quote:<hr size=1 noshade>Wie gesagt ich könnt ja jetzt auch sofort alles Zahlen, aber ohne Antwort und Rechnung ist es natürlich schwierig. <hr size=1 noshade>

Was ist daran schwierig? Zur Bank gehen, Überweisung ausfüllen und fertig.

Wie kommst Du darauf das Du ohne Rechnung den Beitrag nicht zahlen müsstest? Hast Du einen Spezialvertrag mit denen, das Dir eine Rechnung zustehen würde?



quote:<hr size=1 noshade>Ich bin ja willig. <hr size=1 noshade>

Nö, sonst hätten sie das Geld ja schon. Du bist zahlungsfähig aber zahlungsunwillig.



Irgendwann gibt es dann halt Post von der Vollstreckungsstelle mit den üblichen Aufschlägen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mia30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Es geht hier nicht um den Beitrag sondern die zwei noch offenen Beiträge, falls es dir aufgefallen ist?!

wirkt nicht so!

Und man kann in Deutschland ja nun nicht selbst einfach bestimmen ich zahle eine Rechnung nicht komplett und such mir die Rate selber aus^^

Da bedarf es Antwort

Und überweise du mal ohne Verwendungszweck ;)
Offene Posten haben einen anderen als die Teilnehner Nr.
Somit wäre es am ende nicht zu zu ordnen und man hat noch nehr stress

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Harry hat völlig recht. Dir wurde bereits eine Gesamtforderung zugestellt inc. Verwendungszweck. Du bist deiner bisherigen Verpflichtung zur Zahlung nicht nachgekommen. Du bist zahlungsunwillig, denn du hast ja das Geld und könntest auch zahlen.
Sorry, der schwarze Peter liegt bei dir. Bezahl die offene Forderung und fertig.

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von micbu am 03.03.2015 16:53

Du bist zahlungsunwillig,

Das sehe ich auch so, denn neben dem ganzen blah blubb hat TE keine annähernd überzeugende oder nachvollziehbare Argumentation angebracht

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