Guten Tag,
heute habe ich einen Brief von einem Gerichtsvollzieher bekommen. Ich solle fast 500€ zahlen oder der Gerichtsvollzieher schaut persönlich vorbei.
Kann hiergegen noch etwas unternommen werden?
Ich bin Wohnhaft bei meinen Eltern, die zahlen schon die Gebühren. Ebenfalls bin ich noch in Ausbildung.
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Südwestrundfunk Zwangsvollstreckung
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Ich bin Wohnhaft bei meinen Eltern, die zahlen schon die Gebühren. Ebenfalls bin ich noch in Ausbildung. Klingt nach einem klaren Fall von "alle Briefe ignoriert". Wie alt sind Sie und haben Sie schon mal außerhalb des Elternhauses gewohnt?
ZitatIch bin Wohnhaft bei meinen Eltern, die zahlen schon die Gebühren. Ebenfalls bin ich noch in Ausbildung. Klingt nach einem klaren Fall von "alle Briefe ignoriert". Wie alt sind Sie und haben Sie schon mal außerhalb des Elternhauses gewohnt? :
Ich bin 25 Jahre alt. Habe bereits außerhalb des Elternhauses gewohnt, ja.
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Habe bereits außerhalb des Elternhauses gewohnt, ja. Tja, das ist dann meist der Grund: Alter Wohnsitz nicht beim BS abgemeldet, folglich laufen die Beiträge weiter... Da kann man nichts machen.
Ok, danke erstmal für die Info.
Rückwirkend lässt sich da auch nichts machen und ich muss die Vollstreckungsgebühren bezahlen?
Dann solltest du schleunigst einen Widerspruch einlegen. Die Kosten scheinen nicht berechtigt zu sein, wenn deine Eltern bereits die ganze Zeit den Betrag zahlen. Die Rundfunkanstalt macht solche Fehler gerne mal...
Die Kosten scheinen nicht berechtigt zu sein, wenn deine Eltern bereits die ganze Zeit den Betrag zahlen. Die Rundfunkanstalt macht solche Fehler gerne mal... Natürlich sind die Kosten berechtigt, da es um die es des alten und nicht abgemeldeten Wohnsitzes geht.
Rückwirkend lässt sich da auch nichts machen Nein.
Wie kann denn der Gebührenbescheid denn an den alten Wohnsitz wirksam zugestellt werden, wenn der Beitragsschuldner dort nicht wohnt?
Ohne eine bestandskräftigen Bescheid darf der Gerichtsvollzieher gar nicht pfänden, oder irre ich mich?
Letztendlich befreit das den TE nicht von der Zahlungspflicht, wenn er sich nicht abgemeldet hat.
Wie kann denn der Gebührenbescheid denn an den alten Wohnsitz wirksam zugestellt werden, wenn der Beitragsschuldner dort nicht wohnt? Wer sagt denn, das das nicht passiert ist? Viele Leute lesen diese Briefe nicht...
ZitatIch bin Wohnhaft bei meinen Eltern :
ZitatHabe bereits außerhalb des Elternhauses gewohnt :
Beitragspflichtig ist man durch innehalten einer Wohnung. Ein Haus kann mehrere Wohnungen enthalten. Bitte beachten!
ZitatWie kann denn der Gebührenbescheid denn an den alten Wohnsitz wirksam zugestellt werden, wenn der Beitragsschuldner dort nicht wohnt? :
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
ZitatAlter Wohnsitz nicht beim BS abgemeldet, folglich laufen die Beiträge weiter... Da kann man nichts machen. :
Jupp. Die Beitragspflicht besteht meines Erachtens noch durch Nichtabmeldung.
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