Überweisung an GEZ zurückfordern?

4. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
JungWildFree
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Überweisung an GEZ zurückfordern?

Hallo Community,

ich habe ein Problem, vllt. kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich habe BaB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragt. Wie jeder weiß dauert das etwas und in der Zeit hat mir der Rundfunkbeitrag gedroht (mit Pfändung). Nun ich hab dann dummer Weise bezahlt. Jetzt ist der BaB Antrag durch und bestätigt. Kann ich das Geld irgendwie zurückfordern? Hab ich evtl. Rechte die besagen, dass die mein Geld unrechtmäßig besitzen? Dummer Weise habe ich per Überweisung gezahlt.

Wenn nicht, was kann ich sonst tun?


Grüße
JungWildFree

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat:
Kann ich das Geld irgendwie zurückfordern?
Klar, schreib denen einen Brief in dem du das Geld zurückforderst.

Zitat:
Hab ich evtl. Rechte die besagen, dass die mein Geld unrechtmäßig besitzen?
Nein. Man ist so lange beitragspflichtig bis die Verpflichtung wegfällt - z.B. durch eine Befreiung.

Zitat:
Wenn nicht, was kann ich sonst tun?
Lerne damit zu leben

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ab dem Datum des Bescheides kann lt. Gesetz eine Befreiung mit zweimonatiger Rückwirkung erteilt werden. In der Praxis gibt es auch mal länger rückwirkende Befreiungen - fragen Sie nach, aber verkneifen Sie sich den agressiven Ton aus Ihrem anderen Beitrag. Fordern können Sie nichts, außer den 2 Monaten - höflich nachfragen, inwieweit eine rückwirkende Befreiung evtl. in Frage käme, schon.

-- Editiert von muemmel am 04.06.2016 18:03

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
JungWildFree
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank muemmel.
Das werde ich tun.
Ich werd mir in Zukunft auch hier (im Forum) meinen Ton verkneifen. Ist manchmal schwer, wenn es um das letzte Geld auf dem Konto geht.

Haben Sie evtl. die Paragraphen für dieses Gesetz?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ich muß mich noch mal leicht korrigieren - es steht Ihnen die Befreiung für den Zeitraum zu, der im BAB-Bescheid steht. Wenn der also z. B. ab 08/15 ist (dauert das so lange?) gilt, muß man Sie auch ab 08/15 rückwirkend befreiend, sofern Sie den Bescheid da umgehend einreichen (bzw. eine beglaubigte Kopie). Eine Rückzahlung ist also denkbar.
Haben Sie evtl. die Paragraphen für dieses Gesetz? Das Gesetz heißt 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und da steht es in § 4(4): http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-15/materialien/RAeStV.php3

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
JungWildFree
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich kann Ihnen nicht genug danken. Ich hab mich auch informiert, war allerdings etwas schwammig (für mich).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Und falls es bei der Erstattung des Geldes irgendwie hakt: Meiner Erfahrung hilft da das direkte Anschreiben des Geschäftsführers des BS, Dr. Stefan Wolf. Aber erstmal etwas abwarten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Kleiner Hinweis noch: Schreiben an den BS immer per Einschreiben schicken, auch wenn es mehr kostet - wenn es später heißt "Brief kam nicht an", ist das viel teurer...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
fb443581-88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hab ich mehrmals versucht. Kam nie was zurück!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von fb443581-88):
Kam nie was zurück!
Wichtig ist, dass es ankommt...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#10
 Von 
Spartacus5
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

Wichtiger wäre, dass es nachweislich ankam?

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