Hallo Community,
ich habe ein Problem, vllt. kann mir ja jemand weiter helfen.
Ich habe BaB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragt. Wie jeder weiß dauert das etwas und in der Zeit hat mir der Rundfunkbeitrag gedroht (mit Pfändung). Nun ich hab dann dummer Weise bezahlt. Jetzt ist der BaB Antrag durch und bestätigt. Kann ich das Geld irgendwie zurückfordern? Hab ich evtl. Rechte die besagen, dass die mein Geld unrechtmäßig besitzen? Dummer Weise habe ich per Überweisung gezahlt.
Wenn nicht, was kann ich sonst tun?
Grüße
JungWildFree
Überweisung an GEZ zurückfordern?
Gebühren zahlen?
Gebühren zahlen?
Klar, schreib denen einen Brief in dem du das Geld zurückforderst.Zitat:Kann ich das Geld irgendwie zurückfordern?
Nein. Man ist so lange beitragspflichtig bis die Verpflichtung wegfällt - z.B. durch eine Befreiung.Zitat:Hab ich evtl. Rechte die besagen, dass die mein Geld unrechtmäßig besitzen?
Lerne damit zu lebenZitat:Wenn nicht, was kann ich sonst tun?
Ab dem Datum des Bescheides kann lt. Gesetz eine Befreiung mit zweimonatiger Rückwirkung erteilt werden. In der Praxis gibt es auch mal länger rückwirkende Befreiungen - fragen Sie nach, aber verkneifen Sie sich den agressiven Ton aus Ihrem anderen Beitrag. Fordern können Sie nichts, außer den 2 Monaten - höflich nachfragen, inwieweit eine rückwirkende Befreiung evtl. in Frage käme, schon.
-- Editiert von muemmel am 04.06.2016 18:03
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Vielen Dank muemmel.
Das werde ich tun.
Ich werd mir in Zukunft auch hier (im Forum) meinen Ton verkneifen. Ist manchmal schwer, wenn es um das letzte Geld auf dem Konto geht.
Haben Sie evtl. die Paragraphen für dieses Gesetz?
Ich muß mich noch mal leicht korrigieren - es steht Ihnen die Befreiung für den Zeitraum zu, der im BAB-Bescheid steht. Wenn der also z. B. ab 08/15 ist (dauert das so lange?) gilt, muß man Sie auch ab 08/15 rückwirkend befreiend, sofern Sie den Bescheid da umgehend einreichen (bzw. eine beglaubigte Kopie). Eine Rückzahlung ist also denkbar.
Haben Sie evtl. die Paragraphen für dieses Gesetz? Das Gesetz heißt 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und da steht es in § 4(4): http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-15/materialien/RAeStV.php3
Ich kann Ihnen nicht genug danken. Ich hab mich auch informiert, war allerdings etwas schwammig (für mich).
Und falls es bei der Erstattung des Geldes irgendwie hakt: Meiner Erfahrung hilft da das direkte Anschreiben des Geschäftsführers des BS, Dr. Stefan Wolf. Aber erstmal etwas abwarten...
Kleiner Hinweis noch: Schreiben an den BS immer per Einschreiben schicken, auch wenn es mehr kostet - wenn es später heißt "Brief kam nicht an", ist das viel teurer...
hab ich mehrmals versucht. Kam nie was zurück!
Wichtig ist, dass es ankommt...ZitatKam nie was zurück! :
Wichtiger wäre, dass es nachweislich ankam?
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