Überweisungsträger für Rundfunkbeitrag kommt nicht mehr

6. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.12.2018 14:20:14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisungsträger für Rundfunkbeitrag kommt nicht mehr

Hallo zusammen,

folgendes:
Seit meinem UmzugAnfang 2015 habe ich mich natürlich umgemeldet.
Dem Beitragsservice habe ich ebenfalls meine neue Anschrift mitgeteilt. Hier liegt mir auch ein Schreiben aus 2015 vor, dass sie die Änderung durchgeführt haben und dass ich ein ausgeglichenes Konto habe.
Soweit so normal dachte ich.

Ich erhielt weiterhin alle drei Monate einen Überweisungsträger von denen.
Ein Lastschriftverfahren habe ich bei denen nicht eingerichtet.

Es lief wie gewohnt bis Mitte 2016. Ab diesem Zeitpunkt habe ich nichts mehr von denen erhalten und ich hatte auch zuerst gar nicht daran gedacht.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage was da los ist.
30Monate multipliziert mit 17,50€ sind eine feine angehäufte Summe.

Hat jemand einen Rat/Hinweis für mich wie ich mich verhalten sollte?

Danke für diejenigen, welche hierauf antworten.

Gruß!



-- Editiert von Sepu325 am 06.12.2018 15:58

-- Editiert von Sepu325 am 06.12.2018 16:05

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Hat jemand einen Rat/Hinweis für mich wie ich m,ich verhalten sollte? Melden und nachzahlen. Oder auf die Verjährung spekulieren - aber die ist derzeit noch nicht eingetreten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.12.2018 14:20:14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Oder auf die Verjährung spekulieren - aber die ist derzeit noch nicht eingetreten.


Ok, die kommen also irgendwann(!!) dahinter. Wielang dauert es denn bis die Verjährung eintritt und wenn diese eintritt läuft das einfach von Neuem?

Ich könnte auch Geld zur Seite legen und warten. Strafbar habe ich mich ja nicht gemacht, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wielang dauert es denn bis die Verjährung eintritt 3 Jahre zum Jahresende, d. h., Ende 2019 verjähren Forderungen aus dem Jahr 2016 usw.
und wenn diese eintritt läuft das einfach von Neuem? Frage ist unverständlich.
Ich könnte auch Geld zur Seite legen und warten. Ja.
Strafbar habe ich mich ja nicht gemacht, oder? Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Sepu325):
Hat jemand einen Rat/Hinweis für mich wie ich mich verhalten sollte?

Das Geld das anderen gehört hat man ja sicherlich nicht ausgegeben? Also die Nachmeldung an den BS senden und wenn dann der Bescheid kommt, die Summe ganz fix nachzahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat:
Der Rund­fun­kbeitrag beträgt 17,50 Euro pro Monat für eine Wohnung und ist gesetz­lich geregelt. Das bedeutet, dass jeder Beitrags­zahler den Rund­funk­beitrag bezahlen muss, auch wenn keine besondere Zahlungs­auf­forderung gestellt wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Strafbar habe ich mich ja nicht gemacht, oder? Nein.


Nunja, "strafbar" ist immer relativ.

Der Rundfunkbeitrag ist eine Schickschuld, die eigenständig zu zahlen ist.

Der RBStV besagt:

§12 Ordnungswidrigkeiten

(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

...

3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder
teilweise nicht leistet.

Fakt ist: Der Threadstarter hat eine ihm bekannte Beitragsnummer und ist sich seiner Beitragspflicht bewusst. Gezahlt hat er länger als sechs Monate nicht. Auch wenn in der Praxis solches OWI's kaum verfolgt werden, hat er sich meiner Meinung nach dennoch einer solchen OWI schuldig gemacht. Spätestens jetzt sogar vorsätzlich, nach dem Post hier (je nach Auslegung vermutlich schon deutlich eher, da er hätte merken müssen, dass keine Zahlungsaufforderung mehr kam).

Meine Vermutung: Es konnte ein Schreiben an die neue Adresse nicht zugestellt werden, deshalb wurde keine weiteren Schreiben verschickt. Ändert aber rein gar nix an der Beitragspflicht, weil die auch ohne Erhalt eine Zahlungsaufforderung besteht.

Sich beim BS zu melden und die Angelegenheit zu klären dürfte die sinnvollste Lösung sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Nunja, "strafbar" ist immer relativ. Nö, strafbar ist, was vom Gesetzgeber zur Straftat erklärt wurde. Und es hat durchaus eine Bedeutung, dass manche Dinge halt Straftaten sind und andere Dinge Ordnungswidrigkeiten.
Auch wenn in der Praxis solches OWI's kaum verfolgt werden, hat er sich meiner Meinung nach dennoch einer solchen OWI schuldig gemacht. Hat er zweifellos - praktisch hat das jedoch wenig Relevanz, aber das haben Sie ja schon erwähnt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Sepu325):
Ich erhielt weiterhin alle drei Monate einen Überweisungsträger von denen.
Was hast du damit gemacht?
Du hast ein Beitragskonto, du kannst bezahlen.
Du kommst nicht drumrum.
Aber warum ist dir das gerade jetzt eingefallen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(508 Beiträge, 175x hilfreich)

muemmel, inhaltlich sind wir uns im Endergebnis einig.

Mit dem "relativ" wollte ich lediglich darauf anspielen, dass sich der Threadstarter einer - nennen wir es Verfehlung - schuldig gemacht hat.

Ob ihm jetzt juristische Unterschiede zwichen "Vergehen", "Verbrechen", "Ordnungswidrigkeit" usw. geläufig sind, wage ich zu bezweifeln.

Ich vermute, dass er nur wissen wollte, aber er irgendwie belangt werden kann.

Ja, es ist keine Stratat gemäß Definition. Dennoch drohen - zumindest theoretisch - Konsequenzen. Darauf wollte ich mit dem Begriff "relativ" hinaus.

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#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Aber auch wenn man die Ordnungswidrigkeits-Geschichte beiseite lässt bzw. wenn die Owi nicht verfolgt wird und keine zusätzliche Geldbuße verhängt wird:

Die Fälligkeit ist datumsmäßig bestimmt > monatlich geschuldet, in der Mittte eines Dreimonatszeitraums für jeweils 3 Monate zu leisten § 7 RBStV
Es ist sogar nochmal ausdrücklich festgelegt > als Schickschuld an die zuständige Landesrundfunkanstalt zu entrichten § 10 RBStV
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Auf den "Abholservice" = Lastschriftverfahren hat man verzichtet.
Weitere "Einladungen" = Rechnungen, Überweisungsträger, Mahnungen braucht es nicht.
Das gilt auch sonst im Leben > "Der Mahnung bedarf es nicht .." > BGB § 286 (2)
Der Schulder hat nicht zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen gezahlt - also ist der Schuldner in Verzug.
Dann treffen ihn eben die normalen Folgen seines Verzugs.
Hier eben noch mit der Besonderheit, dass aus dem Festsetzungsbescheid sofort vollstreckt werden kann.

Zum 01.01.2018 wurde wieder ein Ablgeich mit den Daten der Meldeämter durchgeführt.
Jetzt kann man warten, bis der Gerichtsvollzieher läutet ... und dann eben auch gleich die Verfahrens-/Beitreibungskosten und natürlich die Verzugszinsen mit einfordert.
Oder man zahlt zügig seine Schulden, in der Hoffnung, dass man um das Lehrgeld noch herumkommt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#11
 Von 
guest-12307.12.2018 14:20:14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):

Jetzt kann man warten, bis der Gerichtsvollzieher läutet ... und dann eben auch gleich die Verfahrens-/Beitreibungskosten und natürlich die Verzugszinsen mit einfordert.
Oder man zahlt zügig seine Schulden, in der Hoffnung, dass man um das Lehrgeld noch herumkommt.


..verstehe ich nicht!
Gerichtsvollzieher?? Kosten?? Wofür?
Ich habe nicht vorsätzlich gehandelt!
Lehrgeld?? Lachhaft!!
Es ist nie etwas kommunziert wurden.
Wenn das auf ARD/ZDF/DRadio mitgeteilt wurden ist kann ich das nicht wissen.
Guck ich NICHT!

Desweiteren können die sich sicherlich rechtmäßig ihre Beiträge/Gebühren eintreiben.
Das habe ich doch vor X-Jaahren mit dem Club ausgemacht.
Ich drück mich nicht. Jedoch hatte ich im Leben zuletzt wichtigeres zutun, als denen hinterher zu laufen.

Komischer Verein.



-- Editiert von Sepu325 am 07.12.2018 10:31

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Sepu325):
Es ist nie etwas kommunziert wurden.

Doch, Rundfunkstaatsvertrag, Beitragssatzungen, ... wurde alles veröffentlicht. Muss man halt lesen.



Zitat (von Sepu325):
Jedoch hatte ich im Leben wichtigeres zutun, als denen hinterher zu laufen.

Der Gesetzgeber hat nun mal festgelegt, das solche Sachen mit der Veröffentlichung als jedem bekannt gelten.
Sprich der Bürger muss sich selber informieren, da wird einem nichts hinterhergetragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12307.12.2018 14:20:14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Der Gesetzgeber hat nun mal festgelegt, das solche Sachen mit der Veröffentlichung als jedem bekannt gelten.
Sprich der Bürger muss sich selber informieren, da wird einem nichts hinterhergetragen.

..Ich bin besorgt.
Habe ich jetzt einen Fehler gemacht?
Ich glaube nicht. Ist nicht mein Versäumnis.
Was kann mir passieren? Nichts, außer halt zu zahlen wenn ich sie aufmerksam mache bzw. sie selbst darauf kommen. Und zusätzliche Kosten sind nicht akzeptabel.

Danke für Ihre Beiträge.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Sepu325):
Habe ich jetzt einen Fehler gemacht?

Doch, wie bereits mehrfach geschrieben: man hat seine Pflichten nicht erfüllt.



Zitat (von Sepu325):
Ist nicht mein Versäumnis.

Doch.



Zitat (von Sepu325):
Was kann mir passieren?

Zahlung der Schulden, Säumniszuschläge und Bußgelder.



Zitat (von Sepu325):
Und zusätzliche Kosten sind nicht akzeptabel.

Es ist ziemlich irrelevant, ob der Bürger gesetzlich festgelegte Säumniszuschläge und Bußgelder als "akzeptabel" empfindet wenn sie denn verhängt würden.
Wenn denn welche verhängt werden, kann er den Rechtsweg beschreiten und dort substantiert vortragen weshalb diese "nicht akzeptabel" sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Sepu325):
Ich habe nicht vorsätzlich gehandelt!
Das werden *die* wohl anders sehen.
Deine Ausrede ist lachhaft.
Niemand braucht ARD/ZDF gucken. Es genügt, eine Meldeadresse zu haben. Die Wohnung genügt. Man kann uU befreit werden vom Beitrag oder kann uU eine Ermäßigung erhalten. Dazu muss man aber angemeldet sein.
Zitat (von Sepu325):
Ich drück mich nicht.
Dann zahl jetzt. Du bist und bleibst Beitragsschuldner.
Zitat (von Sepu325):
Ich erhielt weiterhin alle drei Monate einen Überweisungsträger von denen.
Siehste. Du musstest denen nicht hinterherlaufen. Du hättest nur per Überweisung bezahlen müssen. Oder eine Befreiung/Ermäßigung beantragen. Mehr war für dich nicht zu tun.
Zitat (von Sepu325):
Ich glaube nicht. Ist nicht mein Versäumnis.
Oh doch. Ist nur DEIN Versäumnis.
Hast die Überweisungsträger ins Haus bekommen, hast sie ignoriert, 30 Monate deine Beiträge absichtlich, also vorsätzlich nicht gezahlt. Hast dich irgendwie doof gestellt. Stellst dich noch heute so.
Nochmal gefragt:
Zitat (von Anami):
Aber warum ist dir das gerade jetzt eingefallen?

Hast du denn aktuelle Post von dem komischen Verein bekommen? Wieso wunderst du dich Ende 2018, dass plötzlich seit Mitte 2016 kein Überweisungsträger mehr kommt?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12307.12.2018 14:20:14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Deine Ausrede ist lachhaft.

Dann lach!

Niemand braucht ARD/ZDF gucken.

Das ist auch gut so!

Es genügt, eine Meldeadresse zu haben.

Ja, habe ich allen mitgeteilt.

Dann zahl jetzt. Du bist und bleibst Beitragsschuldner.

Ist ok diese Aussage.

Du hättest nur per Überweisung bezahlen müssen.

Habe ich immer bei Eingang der Aufforderung!


hast sie ignoriert, 30 Monate deine Beiträge absichtlich, also vorsätzlich nicht gezahlt. Hast dich irgendwie doof gestellt. Stellst dich noch heute so.

unverschämte Unterstellung ANAMI!! Du gefällst mir nicht!
Es gibt Menschen, welche ein Leben führen und u.U. mal durch Täler gehen oder Schicksale durchmachen und diese Gebühren völlig aus den Augen verlieren. Da war das mit den Überweisungsträger eine Hilfe.
Lastschriften erteile ich Nicht.

Ich bin doch von selbst drauf gekommen. Warum sollte ich denn sonst überhaupt fragen??

Aber warum ist dir das gerade jetzt eingefallen?
Hast du denn aktuelle Post von dem komischen Verein bekommen? Wieso wunderst du dich Ende 2018, dass plötzlich seit Mitte 2016 kein Überweisungsträger mehr kommt?

Auch schon erwähnt!!
Keine aktuelle Post erhalten. Einfach von gaaaanz allein mit Hilfe meines HIRRRNS darauf gekommen nach all der Zeit persönlicher und privater Änderungen.

Es ist mir auch ziemlich egal, ob man mir hier etwas unterstellen möchte.
Giftige Menschen gibts genug.
Ich zahle alles brav eh und jeh, steh im Leben und bin fleißig.
Nur das hat sich halt so entwickelt und ups steh ich am Pranger oder was will Herr/Frau AMANI hier?

Und Strafe sehe ich überhaupt nicht ein. Wird man noch bestraft weil es einem auffällt?!?

Das ist es eigentlich worum es noch geht.
Strafe? LACHHAFT




-- Editiert von Sepu325 am 07.12.2018 14:10

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Fazit: Du hast ein Beitragskonto mit der Beitragsnummer. Zahl per Überweisung deine Beitragsschulden.
Nichts anderes ist zu tun. Du hast die Bringschuld. SEPA-Lastschrift kannst du vergessen.

Zitat (von guest-12307.12.2018 14:20:14):
Ich zahle alles brav eh und jeh, steh im Leben und bin fleißig.
Gut. Aber den Rundfunkbeitrag hast du offenbar für die letzten 30 Monate nicht bezahlt.
Zitat (von guest-12307.12.2018 14:20:14):
Nur das hat sich halt so entwickelt und ups steh ich am Pranger oder was will Herr/Frau AMANI hier?
Was hat sich so entwickelt und warum? Ich halte dir nur vor Augen, dass du selbstverschuldet Beitragsschulden hast. Andere Antworten sagen nichts anderes.
Zitat (von guest-12307.12.2018 14:20:14):
Und Strafe sehe ich überhaupt nicht ein.
Mag sein. :)

Zitat (von guest-12307.12.2018 14:20:14):
Wird man noch bestraft weil es einem auffällt?!?
Nein, ganz sicher nicht. Aber dafür, dass man 30 Monate nicht bezahlt hat, auch keinen wichtigen Grund dafür hat.
Nur dafür würdest du bestraft.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Sepu325):
Habe ich immer bei Eingang der Aufforderung!

Wie gesagt, eine separate Aufforderung ist nicht nötig.



Zitat (von Sepu325):
Wird man noch bestraft weil es einem auffällt?!?

Nö, für 30 Monate Ignoranz gegenüber seinen Pflichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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