Umzug vergessen zu melden - was kann mir passieren?

5. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Artelac
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)
Umzug vergessen zu melden - was kann mir passieren?

Liebe User,

mein Mann und ich sind im letzten Jahr (September) umgezogen. Die Ummeldung beim Bürgeramt haben wir gemacht, einen Nachsendeauftrag gibt es auch. Leider haben wir total vergessen, uns beim Rundfunkservice umzumelden. Bezahlt wurde immer regelmäßig.

Die Ummeldung habe ich gestern gemacht. Kann es mir jetzt passieren, dass ich für beide Wohnungen bezahlen muss? Also für die alte Adresse, wo wir keine Wohnung mehr haben und für die neue Adresse, wo wir seitdem leben?

Ich weiß, dass das dumm war aber nun ist es einmal passiert.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Artelac

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Da diese wunderbare Organisation doch inzwischen über alle Zweifel erhaben auch einen Meldedatenabgleich durchführt (dort ist ja Erstwohnsitz angegeben), dürfte sich die separate Ummeldung rein logisch schon erübrigt haben.

Und da ja selbstverständlich nur Lastschrift möglich ist, gibt es auch keinen Verzug.

Ich schätze nicht, dass eine Doppelzahlung ins Haus steht, zumal du bisher auch keine Post bekommen hast.

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#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Anlassbezogener Meldedatenabgleich
Ein solcher Anlass kann beispiels­weise ein Umzug oder ein Sterbe­fall sein. Übermittelt werden Daten wie Vor- und Familien­name, Familien­stand, Geburts­datum, aktuelle und vorherige Adresse, Datum des Ein­zugs in die Wohnung oder Sterbe­datum. Der Beitrags­service hat keinen Ein­blick in das Register der Ein­wohner­melde­ämter.
Alle voll­jährigen Personen, denen im Rahmen des Melde­daten­abgleichs kein Beitrags­konto zuge­ordnet werden kann, schreibt der Beitrags­service an.


Wenn die die Daten schon haben, werden die wohl auch verwendet nehm ich.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120118 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
dürfte sich die separate Ummeldung rein logisch schon erübrigt haben.

Logik und Beitragsservice?

§ 8 RStV sagt übrigens das genaue Gegenteil.

Gemeldeter Bewohner und Beitragsschuldenr / -zahler können unterschiedliche Personen sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Artelac
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Logik und Beitragsservice?
§ 8 RStV sagt übrigens das genaue Gegenteil.
Gemeldeter Bewohner und Beitragsschuldenr / -zahler können unterschiedliche Personen sein.


Jetzt machen Sie mir aber Angst...

Meinen Sie wirklich § 8? Der geht um Sponsoring.

LG Artelac

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Quatsch, da es keine Fristen gibt und die alte Wohnung aufgegeben wurde. Kommt da nix. Ich würde denen einfach die neue Adresse mitteilen (per Mail mit Bitte um Bestätigung) und erst gar kein Datum hinschreiben.

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