Liebe User,
mein Mann und ich sind im letzten Jahr (September) umgezogen. Die Ummeldung beim Bürgeramt haben wir gemacht, einen Nachsendeauftrag gibt es auch. Leider haben wir total vergessen, uns beim Rundfunkservice umzumelden. Bezahlt wurde immer regelmäßig.
Die Ummeldung habe ich gestern gemacht. Kann es mir jetzt passieren, dass ich für beide Wohnungen bezahlen muss? Also für die alte Adresse, wo wir keine Wohnung mehr haben und für die neue Adresse, wo wir seitdem leben?
Ich weiß, dass das dumm war aber nun ist es einmal passiert.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Artelac
Umzug vergessen zu melden - was kann mir passieren?
5. Juni 2018
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Frage vom 5. Juni 2018 | 08:10
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 9x hilfreich)
Umzug vergessen zu melden - was kann mir passieren?
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#1
Antwort vom 6. Juni 2018 | 07:54
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Da diese wunderbare Organisation doch inzwischen über alle Zweifel erhaben auch einen Meldedatenabgleich durchführt (dort ist ja Erstwohnsitz angegeben), dürfte sich die separate Ummeldung rein logisch schon erübrigt haben.
Und da ja selbstverständlich nur Lastschrift möglich ist, gibt es auch keinen Verzug.
Ich schätze nicht, dass eine Doppelzahlung ins Haus steht, zumal du bisher auch keine Post bekommen hast.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 6. Juni 2018 | 09:53
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Zitat:Anlassbezogener Meldedatenabgleich
Ein solcher Anlass kann beispielsweise ein Umzug oder ein Sterbefall sein. Übermittelt werden Daten wie Vor- und Familienname, Familienstand, Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Adresse, Datum des Einzugs in die Wohnung oder Sterbedatum. Der Beitragsservice hat keinen Einblick in das Register der Einwohnermeldeämter.
Alle volljährigen Personen, denen im Rahmen des Meldedatenabgleichs kein Beitragskonto zugeordnet werden kann, schreibt der Beitragsservice an.
Wenn die die Daten schon haben, werden die wohl auch verwendet nehm ich.
#4
Antwort vom 6. Juni 2018 | 12:31
Von
Status: Unbeschreiblich (120118 Beiträge, 39831x hilfreich)
Zitatdürfte sich die separate Ummeldung rein logisch schon erübrigt haben. :
Logik und Beitragsservice?
§ 8 RStV sagt übrigens das genaue Gegenteil.
Gemeldeter Bewohner und Beitragsschuldenr / -zahler können unterschiedliche Personen sein.
#5
Antwort vom 6. Juni 2018 | 12:50
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 9x hilfreich)
ZitatLogik und Beitragsservice? :
§ 8 RStV sagt übrigens das genaue Gegenteil.
Gemeldeter Bewohner und Beitragsschuldenr / -zahler können unterschiedliche Personen sein.
Jetzt machen Sie mir aber Angst...
Meinen Sie wirklich § 8? Der geht um Sponsoring.
LG Artelac
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 6. Juni 2018 | 15:01
Von
Status: Praktikant (622 Beiträge, 154x hilfreich)
Quatsch, da es keine Fristen gibt und die alte Wohnung aufgegeben wurde. Kommt da nix. Ich würde denen einfach die neue Adresse mitteilen (per Mail mit Bitte um Bestätigung) und erst gar kein Datum hinschreiben.
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