Verjährung GEZ-Gebühren???

23. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Verjährung GEZ-Gebühren???

Ist ein Gebührenbescheid der GEZ ein verjähungshemmendes Mittel?

Wenn nicht, was muss die GEZ bzw. die Rundfunkanstalt machen, damit die Verjährung von Gebühren gehemmt wird?



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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.04.2010 16:39:28
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Angenommen, der Teilnehmer ist angemeldet und zahlt nicht. Er erhält daraufhin einen Gebührenbescheid, danach nicht mehr bzw. nicht mehr auf diese Forderung. Da die Zahlungen auf die älteste Gebührenschuld angerechnet werden sollen lt. Satzung, verkompliziert sich die Frage, wann welche Forderung der GEZ verjährt. Wenn die Forderung aus 2004 stammt, Anfang 2005 der Gebührenbescheid versendet wurde, danach nur noch andere Gebühren bezahlt wurden, aber immer seitdem ein Saldo zugunsten der GEZ bzw. der Rundfunkanstalt bestand: Wann verjährt da etwas?

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