Vollstreckung, obwohl gezahlt wurde...

18. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
michab
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollstreckung, obwohl gezahlt wurde...

Nabend alle miteinander,

folgendes Problem:
Person x lebt in einer Wohnung, in der er aber nicht gemeldet ist. Er meldet sich bei der GEZ an und bezahlt fleißig GEZ. Diese wiederrum geht nun davon aus, das Person x auch in der Wohnung in der er gemeldet ist ein Meldepflichtiges Gerät stehen hat. Dem ist aber nicht so, da er da ja nur gemeldet ist, aber dort nicht wohnt.
Die GEZ probierts mit Vollstreckungsverfahren gegen x, obwohl diser ja zahlt, aber nicht für die Meldeadresse, sondern wo er lebt (wollen also doppelt Geld).
Was sagt ihr dazu???
Danke schonmal im vorraus!!!

-- Editiert am 18.01.2011 21:53

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wo du gemeldet bist interessiert dich die GEZ nicht. Wenn du dich bei denen zweimal anmeldest wäre es wohl das einfachste denen mal mitzuteilen wo du wohnst. Die könnten dann die beiden Konten zusammenführen.

Übrigens ist man in Deutschland da gemeldet wo man wohnt, das ist kein Wunschmenü. Dir droht wohl von dieser Seite ein Ordnungsgeld, das evtl teuer werden kann.

Ist das zweite eine "Ferienwohnung" könnte das extra kosten. Siehe GEZ.de

Uwe

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
dies aufzuklären wäre im Vorfeld von Nöten gewesen!
Hat die zuständige Rundfunkanstalt bereits einen Bescheid erlassen gegen diesen kein Widerspruch erfolgt ist, kann sie auch vollstrecken!
Für die Zukunft sollte man sich also bei der Adresse wo man nicht wohnt bei der GEZ Abmelden!

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#3
 Von 
michab
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe jetzt zwei Möglichkeiten: entweder ich rufe an, sage das ich das nur als Rechnungslegung gesehen habe, das es sich ja genau deckt. ich habe ja extra nach dem ersten Brief mir die Zahlung von der gez nochmals bestätigen lassen.
oder: was ist wenn meine Eltern alle meine Briefe nicht öffnen dürfen. ich halte mich da ja nicht auf. und ich muss mich ja nicht an meiner Meldeadresse aufhalten. die Briefe werden nicht zurück gesand, da die post immer einwürft. Sie werfen aber bei h.müller-meier und nicht bei s.müller-meier ein.

Danke für die Diskussion!!

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
ch muss mich ja nicht an meiner Meldeadresse aufhalten


Das solltest du aber, denn es ist dein Wohnsitz. Es ist dein Problem wenn du gegen Meldevorschriften verstößt.

Lass doch die Trickserei. Erkläre denen deine "Doppelanmeldung" , die keinen Sinn ergibt und korrigiere deine falsche Anmeldung.

Uwe

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#5
 Von 
michab
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bist du bei der GEZ angestellt, oder was? Das hat rein gar nichts mit Trickserei zu tun!!! Meine Eltern leben dort und händeln während meiner Auslandsaufenthalte die oft und lange sind, meinen Briefverkehr. Und das löst das Problem nicht. Habe kein Problem mit der Meldestelle, sondern mit der GEZ! Unter der berechneten Adresse steht nachweislich keine Gerät. Deine Beiträge helfen mir nicht weiter, vllt. gibt es noch Leute, die konstruktiv dazu etwas beizutragen haben. Ich habe ein Gerät zu zahlen, wo ichs habe, nicht wo die GEZ der Meinung ist.

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#6
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Unter der berechneten Adresse steht nachweislich keine Gerät.


Du hast aber eines angemeldet, daher zahlst du solange bis du es abmeldest.
Was ist daran so schwer.
quote:

Habe kein Problem mit der Meldestelle

Du willst aber deinen Gesetzesverstoß als Ausrede nutzen

Es ist dein Problem ob du deine Post öffnest oder jemanden beauftragst


quote:
Deine Beiträge helfen mir nicht weiter



"Sprich mit der GEZ" sollte helfen

Uwe

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
und ich muss mich ja nicht an meiner Meldeadresse aufhalten.

Korrekt.
Es ist jedoch so, das wenn dort rechtkräftige Zustellungen erfolgen und man von diesen keine Kenntnis erlangt man versäumte Fristen gegen sich gelten lassen muss.
Denn die Gerichte sind der Auffassung, das man auch bei Abwesendheit dafür Sorge tragen muss, das einen solche Schreiben erreichen.

Wenn also bereits ein Gebührenbescheid ergangen ist und die Einspruchsfrist abgelaufen ist und nun die Vollstreckung schon läuft würde ich ganz scnell zahlen und für die Meldeadresse der GEZ eine Abmeldung (per Einschreiben-Rückschein) schicken.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Der TE hat immer noch nicht verraten ob MahnBESCHEID oder GebührenBESCHEID ergingen und ggfs. versäumt wurde in der erforderlichen Frist zu reagieren.

Nehmen wir einmal an es erging ein solcher Bescheid und dieser wurde durch Nichtreagieren rechtskräftig.
Möglicherweise hilft §60 VwGO (Wiedereinsetzung) dann noch weiter.

Der Schriftverkehr mit der GEZ liegt ja auch nicht offen.
Eventuell könnte man der GEZ eine Falschauskunft nachweisen -> wodurch die Fristversäumung durch den TE nur gering verschuldet wurde.

-- Speedy

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#9
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: ganz scnell zahlen und für die Meldeadresse der GEZ eine Abmeldung (per Einschreiben-Rückschein) schicken.



Nachweis der Zahlung nicht nur an die GEZ, sondern auch ans Gericht sendenen und falls die einen Gerichtsvollzieher schicken, dem dann auch vorlegen.


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#10
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Jetzt kommen wir zu einem spannenden Punkt. Auslandsaufenthalt.
Grundsätzlich gilt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag nur in Deutschland. Damit gilt m.E. der Abmeldezwang auch nur auf deutschen hoheitsgebiet.
Sprich mit Verlassen des Landes hört die Hoheit auf. Ein Studienkollege hatte das Problem auch. Der ist ein Jahr zum Studium ins Ausland gegangen und hat vergessen sich bei der GEZ abzumelden. Die GEZ fühlt sich gerne weltweit zuständig.
Erst nachdem er drohte, dieses Vorgehen durch den anderen Staat ahnden zu lassen, gab man Ruhe.

Nun ich denke wir haben zum einen die melderechtliche Sache, diese ist relativ unschädlich.
Der Gebührenbescheid ist falsch zugestellt worden, vermutlich nur per einfachen Brief.
Da kannst Du getrost sagen, nicht erhalten. Der Nachweis des Zugangs liegt bei der GEZ bzw. der Rundfunkanstalt.

Daneben würde ich denen ganz ruhig mitteilen, Du zahlst bereits GEZ und denen die Zahlungsnachweise in Kopie zusenden.

Ich denke der beste Ansatzpunkt ist die Zustellproblematik. Grundsätzlich muss an Dich zugestellt werden. Man hat aber an deine Eltern zugestellt. Sofern diese keine Postvollmacht haben und Du nachweislich woanders wohnst, hat die GEZ ein Problem.

Dann wären die Bescheide nicht rechtskräftig zugestellt.
Solltest Du als den anderen Wohnsitz sogar im Ausland haben, würde ich darauf Bezug nehmen.

Erfahrungsgemäss kann man mit der GEZ gar nicht reden, sollte man einmal die Erfahrungsberichte lesen, die viele Opfer mit denen hatten, so habe ich persönlich den Eindruck, dass es sich bei der GEZ eher um eine kriminelle Vereinigung handelt.

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#11
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

@Malshandir

Schöne Lebensgeschichte

Nur war dort angemeldet wo der Bescheid aufschlägt. Und das Auswandern beendet keine Verträge, egal welchen Staat du anrufst.
Frage mich wem du in Usbekistan Bescheid gibst das die GEZ zu dir böse war.

Uwe


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#12
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Seit wann hat man mit der GEZ einen Vertrag?
Im Übrigen lies erstmal §1 Rundfunkstaatsvertrag. Dort ist der Geltungsbereich definiert. Also ausserhalb Deutschlands gilt es nicht. Also kann auch keine Abmeldung verlangt werden.

Es ist grundsätzlich egal, wo er gemeldet ist. Das eine ist Melderecht, dass andere Rundfunkgebührenrecht.
Es kommt jedoch auf die Tatsachen an.
Meldewesen gibt es nicht in jedem Land. Dies ist ein typisches Problem in der Denkweise Deutschlands. Zum Beispiel hat GB gar kein Meldewesen.
In Deutschland sind die Meldesachen Ländersache und unterschiedlich.


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#13
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Jetzt kommen wir zu einem spannenden Punkt. Auslandsaufenthalt.
Grundsätzlich gilt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag nur in Deutschland. Damit gilt m.E. der Abmeldezwang auch nur auf deutschen hoheitsgebiet.


1. Hilft dieser kleine Ausflug dem Threadstarter nicht weiter
2. Endet die Gebührenpflicht nur mit der Abmeldung der Rundfunkempfangsgeräte.
Möglicherweise hat die GEZ ein Problem damit den ausgewanderten Rundfunkteilnehmer im Ausland zu behelligen.
Jedoch, und das beweisen zahlreiche Fälle in der Praxis, wird die GEZ sofort aktiv wenn der Rundfunkteilnehmer wieder nach Deutschland zurückkehrt.

-- Speedy


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#14
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Ne es reicht wenn du ein Wochenende ins Elsas ziehst um Jahrelangen Forderungen zu entgehen.

Lustiger Trick - kaum zu glauben - und vor allen so unpassend.

Uwe

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