Vollstreckungsankündigung trotz Beitragbefreit

23. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
19emadness
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vollstreckungsankündigung trotz Beitragbefreit

Hallo ich war im März 2013 Arbeitslos geworden und hatte bis dahin meine GEZ immer gezahlt,da es aber mit dem Arbeitgeber Probleme gab und er lange meine Unterlagen zurückhielt brauchte es fast 2 Monate bis ich meine Bescheide bekam und auch die Unterlagen für die Befreiung!

Im März hatte ich sogar noch gezahlt für die nächsten 3 Monate,nur habe ich dann durch das ganze Chaos den Überblick verloren was ich noch machen musste und hatte die Befreiung für die GEZ ganz vergessen und erst im September als ich erneut beantragen musste und die Befreiung für die nächsten Monate absendete die für Juni bis August mit gesendet!

Habe mich dann bei der GEZ gemeldet und ihnen erklärt das ich es durch die lange Zeit wo ich auf die Unterlagen meines Arbeitgebers warten musste vergessen hatte und für den Zeitraum Juni bis August erst mit dem Antrag für September zu ihnen geschickt habe!
Naja auf gut Deutsch hat mir die Dame zu verstehen gegeben dass das mein Problem ist und sie darauf keine Rücksicht nehmen!

Können die mir jetzt echt mit einer Vollstreckung kommen obwohl ich für den Zeitraum nachweislich Beitragsbefreit war sie das nur nicht anerkennen weil ich es zu spät verschickt habe?

Muss ich da wirklich jemanden in meine Wohnung lassen der schauen darf was bei mir zu holen ist,einfach so ohne Richterliches Urteil oder sonstige Prüfung des Falles einer offiziellen Stelle,darf die GEZ so agieren!?

-----------------
""

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
19emadness
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke sehr für die Antwort! mfg

-----------------
""

-- Editiert Moderator am 23.09.2014 20:34

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Durch die Umstellung von GEZ auf Beitrgsservice wurden die Möglichkeiten zur nachträglichen Befreiung deutlich verbessert.
Fürher ging gar nichts, heute gibt es folgende Regelung:

Was müssen Sie beachten, wenn Ihnen Ihr Nachweis noch nicht vorliegt?

Es ist nicht mehr notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Bei der
Neuregelung des Befreiungsverfahrens hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass bei der Beantragung der Befreiung oder Ermäßigung der entsprechende Nachweis der leistungsgewährenden Behörde nicht immer rechtzeitig vorliegt. Es besteht nun die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung auch rückwirkend zu erhalten. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie unter „Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?"

Wann beginnt Ihre Befreiung oder Ermäßigung?

Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Geht der Antrag erst nach Ablauf der zwei Monate bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein, erfolgt die Befreiung oder Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.


D.h. wenn der Fragesteller die Befreiung innerhalb von 2 Monaten ab Datum des Sozialleistungsbescheids beantragt hätte, hätte sie Rückwirkend gegolten.

Aus den Angaben des Fragestellers geht nicht hervor, wann genau er welchen Solzialleistungsbescheid erhalten hat und wann die Befreiunng beantragt wurde.

Wenn es aber zu spät war, ist in der Tat nichts zu machen.
Zahlen oder auf die Pfändung warten.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
19emadness
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für den Tip aber ich glaube das war länger als 2 Monate weil es ja um den Zeitraum Juni,Juli,August geht und dann im September als die nächste Rechnung kam habe ich erst die Befreiung für diesen Zeitraum und die für die 3 vorangegangen Monate gesendet! :(

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen