Vollstreckungsbescheid - Lohnpfändung durch GEZ

25. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Zickchen1976
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)
Vollstreckungsbescheid - Lohnpfändung durch GEZ

Hallo,

haben foldenden Fall:
habe bis Juli 2002 mit meinem ersten Ehemann zusammengelebt und Artig die GEZ bezahlt, nach der Trennung und dem Auszug von mir, haben wir der GEZ mitgeteielt das mein Ex-Mann weiter zahlen wird, da ich zu meinem jetzigen Ehemann zog, der auch angemeldet ist. 2003 bekam ich eine Rechnung von der GEZ, das ich zahlen soll für meine alte Adresse, wo mein Exmann lebt. Nachdem ich mehrfach hingeschrieben habe und keine Antworten bekam, habe ich dort angerufen, es hieß dann alles geklärt und kein Problem. Im Jahr 2004 sollte ich aufeinmal wieder GEZ zahlen und zwar wieder für die alte Adresse und unsere neue Adresse, also doppelt. Habe wieder angerufen und wurde schroff angwiesen zu zahlen, zurück kriegen kann ich es ja immer noch...Allerdings wurden wir 2004 von der GEZ befreit, durch das Sozialmt, haben wir auch schriftlich, gültig bis 2005 (1-Jahr), danach wurde wieder verlängert bis ende 2007 (mehrfach verlängert), nach unserem Umzug in eine neue Stadt, haben wir uns auch bei der GEZ angemeldet, was auch durch unsere HV schon passierte, heute kriegen wir ein Schreiben, wo mir mit einer Lohnpfändung gedroht wird, wenn ich nicht alle Beträge seit 2002 bezahlen würde und zwar auf einmal. Was soll ich tun, kann nur in Raten zahlen und zwar will ich auch nur den Betrag zahlen seit dem Umzug Ende 2007. Bitte um HIlfe und Rat. vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Fragesteller/in,

entsprechend Ihrer Sachverhaltsschilderung ist das GEZ-Verfahren schon weit vorangeschritten. Entsprechend ist fraglich, warum nicht schon in vorheriger Zeit auf jeweilige Gebührenbescheide reagiert und die Angelegenheit geklärt wurde. Sollte die Angelegenheit nicht geklärt werden können, ist ein Gang zum Anwalt wohl unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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